Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1544

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1544 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1544); setz persönlich noch sehr betroffen. Die Kammer war hier fast vollzählig versammelt, als über das Gesetz abgestimmt wurde. Der Herr Diestel war nicht da. Ich habe sehr aufmerksam die Ministerbank beobachtet und beobachtet, wie abgestimmt wurde. Der Ministerpräsident hat bei der Verabschiedung dieses Gesetzes die Hand gehoben. Er hat die Hand gehoben, obwohl er wußte, daß dieses Gesetz schon nicht Bestandteil des Einigungsvertrages wird. Es wäre seine Pflicht gewesen, diesem Gesetz nicht zuzustimmen, sondern hier ans Rednerpult zu gehen und zu sagen, daß diese Abstimmung sinnlos ist, daß die Kammer hier veralbert wird, es ist bereits beschlossene Sache, dieses Gesetz nicht zum Bestandteil des Einigungsvertrages werden zu lassen. (Beifall bei der SPD, Bündnis 90/Grüne, PDS, F.D.P. und DSU) Ich möchte auch darum bitten, daß der Ministerpräsident hier dazu in einer ganz sachlichen Form Stellung nimmt. Vielleicht war er sich gar nicht dessen bewußt, welchem Gesetz er hier zugestimmt hat. Die Rolle des Innenministers zu diesem Gesetz sollte ebenfalls kontrolliert werden. Ich möchte an das Parlament appellieren, daß es dem Antrag Bündnis 90/Grüne mit großer Mehrheit zustimmt und daß dieses Gesetz doch noch Bestandteil des Einigungsvertrages werden sollte. Es wäre auch besser, wenn Bonner Parlamentarier hin und wieder wichtige Dinge und wichtige Diskussionen dieses Parlamentes sich anhören würden. Es ist bestimmt noch nie von Abgeordneten so leidenschaftlich zu diesem Gesetz gesprochen worden. Es ist in dieses Gesetz nicht einmal der Wahlkampf hineingenommen worden, der uns leider bei vielen Diskussionen im Haus immer begleitet. Ich habe den Verdacht, daß nicht der § 218, sondern dieses Gesetz der Knackpunkt des Einigungsvertrages wird. Unsere Fraktion stimmt dem Antrag Bündnis 90/Grüne zu. (Beifall bei der SPD, Bündnis 90/Grüne, PDS, F.D.P. und DSU) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Im Blick auf die Zeitplanung muß ich jetzt sagen, da es gefragt wird, ich wollte es vorher nicht sagen, um nicht den Eindruck zu erwecken, daß ich irgend etwas beeinflussen wolle, daß wir diesen Antrag zunächst noch nicht verhandelt hatten, weil wir die Erwartung hatten, daß der Ministerpräsident, der zur Zeit im Ausland weilt, noch hierher kommen würde und dabei wäre. Ich will das bloß sagen, damit jetzt nicht ein falscher Verdacht entsteht über seine Abwesenheit. Die Wortmeldungen sind beendet. Wir kommen zur Abstimmung. Ich frage: Wer dem Antrag aller Fraktionen der Volkskammer gemäß Drucksache Nr. 211 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? -Ich sehe zwei Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? -Ich sehe einige Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag mit übergroßer Mehrheit angenommen worden. (Beifall bei der SPD, Bündnis 90/Grüne, PDS, F.D.P. und DSU) Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 8: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes vom 17. Mai 1990 über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) (2. Lesung) (Drucksache Nr. 142a). Der Vertreter des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform, der Abgeordnete Ullmann, hat das Wort. Dr. Ullmann, Berichterstatter des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform: Meine Damen und Herren! Ich muß mit einer Entschuldigung beginnen. Ich war vorhin nicht rechtzeitig hier. Ich habe, wie ich lernen mußte, das Tempo des Hohen Hauses erheblich unterschätzt. Als mildernden Umstand, meine Damen und Herren, bitte ich mir anzurechnen, daß ich in Sachen unterwegs war, die mit dem Tagesordnungspunkt hier tun haben. Ich war nämlich im Roten Rathaus und hatte dort dienstlich zu tun. Wir kommen also zur Sache. Das Kommunalverfassungsgesetz ist eines der wichtigsten, ich denke auch besten Gesetze, die in diesem Hohen Hause zustande gekommen sind, auch dieses Gesetz mit einer ganz erfreulichen Mehrheit, die ich mit besonderer Genugtuung immer wahrgenommen habe. Die Sache, um die es sich handelt, ist das Funktionieren des Gesetzes. Genauer geht es um den §86 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz. Hier lautet der Text: Eine Fraktion muß aus mindestens 3 Kreistagsmitgliedern bestehen. Näheres über die Bildung der Fraktionen, ihre Rechte und Pflichten regelt die Geschäftsordnung. - Offenkundig ist es dieser zweite Satz gewesen, der in manchen Fällen dazu geführt hat, daß von dem vorangegangenen Satz abgewichen worden ist. Eine Fraktion muß mindestens aus drei Kreistagsmitgliedern bestehen. Es hat Fälle gegeben, daß die Geschäftsordnungen davon abgewichen sind. Das hat zu Beschwerden geführt, die man uns zugesandt hat. Meine Fraktion hat daraufhin den vorhin zitierten Gesetzentwurf eingebracht. Er ist in den Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform zur Verhandlung überwiesen worden, und wie die Drucksache Nr. 142 a sagt, hat der Ausschuß in seinem Beschluß empfohlen, dieses Gesetz zur Ergä’" zung des Gesetzes vom 17. Mai nicht zu bestätigen. Die Begründung geht dahin, daß es nicht für sinnvoll angesehen wird, eine Gesetzesänderung vorzunehmen, die den Charakter eines Gesetzeskommentares hat. Ich will jetzt nicht erst den Absatz 2 der Begründung vorlesen. Er liegt Ihnen ja vor. Ich will nur darauf hinweisen, daß sich meine Fraktion die Meinung des Ausschusses zu eigen gemacht hat, wir darum nicht in einem Minderheitsvotum auf unserem Gesetzesvorschlag bestehen, sondern uns der Meinung des Ausschusses anschließen, den Minister für Regionale und Kommunale Angelegenheiten zu beauftragen, allen Kreisen und Gemeinden den Rechtsstandpunkt des Ausschusses sowie des Ministeriums als oberste Rechtsaufsichtsbehörde zu übermitteln und auf diese Weise dem Willen des Antragstellers zu entsprechen. Auch wir sind zu der Überzeugung gekommen, unter den obwaltenden Umständen, die es noch nicht gab, als wir den Gesetzentwurf einbrachten, ist es so der effektivste Weg. - Ich bitte Sie, dem Vorschlag des Ausschusses zu folgen. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Danke schön. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir komme.. so zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform, verzeichnet in der Drucksache Nr. 142 a. Wer dieser Beschlußempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist diese Beschlußempfehlung des Ausschusses angenommen. Danke schön. Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, habe ich eine Mitteilung zu machen. Der Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform trifft sich in der 4. Etage, Konferenzraum 1, Platzseite. Danke. Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 9: Beschlußempfehlung des Innenausschusses Gesetz über die Arbeitsrechtsverhältnisse im öffentlichen Dienst und die Ausschreibung von Arbeitsstellen für leitende Bedienstete (2. Lesung) (Drucksache Nr. 78 a). Ich bitte das Mitglied des Innenausschusses, den Abgeordneten Seeger, das Wort zur Begründung zu nehmen. 1544;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1544 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1544) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1544 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1544)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der zur entstehen neue Bedingungen die für feindliche Provokationen, die Organisierung von Zwischenfällen, für ungesetzliche Grenzübertritte und andere subversive Handlungen ausgenutzt werden können. Genossen.

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