Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1539

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1539 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1539); nisterpräsidenten nicht sofort eine Zustimmung erfolgt, dann werden ab kommenden Montag die Sorben keine Tageszeitung mehr in sorbischer Sprache haben. (Beifall bei der PDS) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf: Beschlußempfehlung des Finanzausschusses Gesetz über die Finanzverwaltung der DDR (Finanzverwaltungsgesetz) (2. Lesung) (Drucksache Nr. 171a) Der Vertreter des Finanzausschusses hat das Wort. Prof. Kühne, bitte. Prof. Dr. Kühne, Berichterstatter des Finanzausschusses: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Finanzausschuß der Volkskammer empfiehlt, dem vorliegenden Finanzverwaltungsgesetz nicht zuzustimmen. Es hat dazu eine gemeinsame Beratung mit dem Haushaltsausschuß gegeben. Dar-wurde zum Ausdruck gebracht, daß im Zusammenhang mit m Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3.10. 1990 und im Zusammenhang mit allen Problemen des Einigungsvertrages eine neue Lage entstanden ist, so daß auf diesem Gebiet kein besonderer Handlungsbedarf besteht. Die Bildung von Oberfinanzdirektionen in den Ländern wird gesondert im Zusammenhang mit der Bildung der Länder erfolgen und erfolgt auch im Zusammenhang mit der Unterstützung der Bundesrepublik und ihrer Partnerländer. Es wird empfohlen, dieser Vorlage nicht zuzustimmen. Da es sich jedoch, meine Damen und Herren, um eine sehr wesentliche Frage handelt, gestatte ich mir - und das muß man einem Vorsitzenden des Finanzausschusses zumindest zubilligen -, darauf hinzuweisen, daß im Einigungsvertrag im Artikel 7 ausführlich über die Finanzverfassung gesprochen worden ist. In diesem Zusammenhang ist auch gesagt worden, daß nach Herstellung der deutschen Einheit die Leistungen des Fonds Deutsche Einheit in besonderer Weise auch den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie dem Land Berlin zur Deckung ihres Finanzbedarfs zukommen werden. 15 % zur Erfüllung der zentralen öffentlichen Aufgaben werden diesen Ländern zukommen. Ich meine, daß unter diesen Bedingungen auch die materielle Gestaltung sr künftigen Finanzbeziehungen gesichert ist. Recht schönen (Vereinzelt Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Wer der Beschlußempfehlung des Finanzausschusses zustimmt, das Gesetz über die Finanzverwaltung nicht zu verabschieden, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist das so beschlossen. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 13: Beschlußempfehlung des Ausschusses für das Gesundheitswesen Gesetz über die Krankenhausfinanzierung in der Deutschen Demokratischen Republik (Krankenhausfinanzierungsgesetz) (2. Lesung) (Drucksache Nr. 192a). Der Vertreter des Ausschusses für das Gesundheitswesen hat dazu das Wort. Bitte schön. Dr. Fiedler, Berichterstatter des Ausschusses für das Gesundheitswesen : Herr Präsident ! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten ! Ich wurde vom Ausschuß Gesundheitswesen beauftragt, das Ihnen in der Drucksache Nr. 192 und 192a vorliegende Gesetz über die Krankenhausfinanzierung in der Deutschen Demokratischen Republik - Krankenhausfinanzierungsgesetz -einzubringen. Der Ausschuß Gesundheitswesen ist in seiner Beratung zu dem Ergebnis gekommen, daß das Krankenhausfinanzierungsgesetz als ein notwendiges Gesetz für den Einigungsvertrag anzusehen ist, obwohl dieses Gesetz inhaltlich sehr detailliert Bestandteil des Einigungsvertrages sein wird. Wir sichern mit diesem Gesetz auch die künftige Krankenhausfinanzierung, wenn der Einigungsvertrag nicht zustande kommen sollte, was aber die Mehrheit in diesem Hohen Haus wohl nicht wünscht. Das vorliegende Gesetz sichert zukünftig die Finanzierung der Krankenhäuser der Länder auf dualem Weg durch Subventionierung aus dem Länderhaushalt und durch Pflegesätze, die mit den Krankenkassen auszuhandeln sind. Dabei spielt die Trägerschaft der Einrichtung keine Rolle. Mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz werden Voraussetzungen geschaffen, um den Niveauunterschied zwischen den Krankenhäusern der DDR und denen in der Bundesrepublik abzubauen. Zu den wesentlichen vorgenommenen Änderungen des Gesetzentwurfes, die Ihnen in der Drucksache Nr. 192 a vorliegen, einige Bemerkungen. Im § 7, der die pauschale Förderung regelt, wurde im zweiten Abschnitt der Satz „Zur Orientierung für die pauschale Förderung ist von einem durchschnittlichen Betrag von 10000 DM je Planbett, auszugehen.“ hinzugefügt. Damit findet eine sinngemäße Formulierung des Einigungsvertrages im Gesetzestext Berücksichtigung. In § 8 Abschnitt 1 wurden neben den Gemeinden, Städten und Kreisen auch die Länder in die Finanzierung von Pflegeheimen innerhalb einer Übergangszeit von drei Jahren einbezogen. Letztlich wird in § 13 im zweiten Abschnitt festgelegt, daß alle öffentlichen, freigemeinnützigen, kirchlichen, privaten und sonstigen Krankenhäuser in die vorläufige Förderliste ohne Einschränkung aufzunehmen sind, die am 30.6. 1990 in Betrieb waren. Uns lagen Stellungnahmen des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform und des Haushaltsausschusses vor, die keine Änderungen zur Gesetzesvorlage beinhalteten. Der Finanzausschuß votierte wie wir für die im Einigungsvertrag festgelegten pauschalen Fördermittel. Regelungen der Finanzierung von Sonderkrankenhäusern durch Einarbeitung in das Krankenhausfinanzierungsgesetz konnten wir nicht befürworten. So wie die drei genannten Ausschüsse empfiehlt auch der Gesundheitsausschuß Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordnete, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Vom Gesundheitsausschuß wurde das Gesetz bei nur einer Stimmenthaltung befürwortet. - Vielen Dank. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. - Wortmeldungen liegen uns dazu nicht vor. Ich frage also: Wer dem Gesetz über die Krankenhausfinanzierung in der Deutschen Demokratischen Republik, vorliegend in der Drucksache Nr. 192a, seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich sehe zwei Stimmenthaltungen. Damit ist das Gesetz so beschlossen. Zur Geschäftsordnung, bitte schön. 1539;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1539 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1539) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1539 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1539)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik gegen die Anschläge desFeindes. Die Aufklärung der Dienststellen der Geheimdienste und Agentenzentralen der kapitalistischen Staaten zur Gewährleistung einer offensiven Abwehrarbeit.

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