Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1510

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1510 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1510); scher Entsorger und den Sero-Betrieben getragen werden soll, in zeitlich und umfangmäßig fest bestimmten Stufen errichtet ist. Das Inkrafttreten der Verordnung ist für den 1. Januar 1991 vorgesehen, und das duale Entsorgungssystem soll jedoch bereits zum 1. Oktober 1990 aufgebaut werden. Ich hoffe, daß wir schon Anfang September die ersten entsprechenden Einrichtungen haben werden. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Meine Damen und Herren! Die nächsten Fragen, die Fragen 3 bis 5, betreffend den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung und Wissenschaft. Ich bitte den Abgeordneten Lüth von der CDU/DA-Fraktion, seine Frage zu stellen. Dr. Lüth (CDU/DA): Herr Staatssekretär Dr. Jork, die Sektionsdirektoren und Wissenschaftsbereichsleiter an den Hochschulen, die noch bis vor kurzem das SED-Regime an ihren Einrichtungen verkörperten, sind mit nur wenigen Ausnahmen, obwohl heute nun meist parteilos, noch immer in Amt und Würden. Es ist zu befürchten, daß diese Hochschullehrer, unter deren Repressalien sowohl Studenten als auch Angestellte zu leiden hatten, ihre Leitungsfunktionen in die deutsche Einheit hinüberretten. Bereits im Juni ist vom Ministerrat eine Verordnung verabschiedet worden, in deren Folge Schuldirektoren neu berufen werden mußten. Und jetzt die Frage: Ist eine ähnliche Maßnahme auch für den Hochschulsektor vorstellbar? Dr. Jork, Staatssekretär im Ministerium für Bildung und Wissenschaft Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Dr. Lüth! Meine Damen und Herren! Gegenwärtig werden für die demokratische Erneuerung besonders wichtige neue hochschulrechtliche Regelungen erarbeitet. Sie werden zur Herausbildung neuer Strukturen an den Hochschulen führen. So werden an die Stelle der Sektionen Fakultäten, Fachbereiche und Institute treten. Die Dekane und die Direktoren werden gewählt. In der Übergangsphase bis zur Einführung der Regelungen werden keine Entscheidungen ohne Abstimmung mit den demokratischen Vertretungen der Studenten und Mitarbeiter sowie der Räte getroffen. Einen wichtigen Schritt zur Erneuerung der Hochschulen stellt die bereits vollzogene Neuwahl von etwa 70% Direktoren, eines großen Teils der Prorektoren sowie der Wechsel der Leiter der Personalabteilungen dar. Damit wird deutlich, daß sich der Prozeß der Erneuerung an den Hochschulen anders vollzieht als an den Schulen. Das Ministerium geht davon aus, daß auf Grund der Kulturhoheit der Bundesländer die endgültigen gesetzlichen Entscheidungen allein von den künftigen ostdeutschen Landtagen zu treffen sind. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Danke. Ich bitte jetzt von der Fraktion der PDS den Abgeordneten Hannig, seine Frage zu stellen. Hannig (PDS): Viele Betriebe der DDR sind nicht mehr in der Lage oder nicht mehr gewillt, die polytechnischen Zentren aufrechtzuerhalten. Sie verlangen sofortige Übernahme in die Trägerschaft der Kommunen. Diese haben dafür aber keine geplanten finanziellen Mittel, und die den Bezirksverwaltungen zugestellten finanziellen Mittel reichen bei weitem nicht aus. Welche Maßnahmen haben Sie eingeleitet, um den polytechnischen Unterricht für das Schuljahr 1990/91 zu erhalten und Ihre Weisung vom Mai zum Erhalt der polytechnischen Zentren durchzusetzen? Dr. Jork, Staatssekretär im Ministerium für Bildung und Wissenschaft: Herr Abgeordneter, Grundlage für den Erhalt des polytechnischen Unterrichts ist die Verordnung des Ministerrates vom 6. Juni 1990. Danach sind die Betriebe verpflichtet, die polytechnische Ausbildung aufrechtzuerhalten. Steuervergünstigungen sollen einen entsprechenden Anreiz schaffen. Vertragliche Vereinbarungen dürfen nicht einseitig gelöst werden. Im Falle, daß auf Grund finanzieller Schwierigkeiten einzelne Betriebe nicht mehr imstande sind, den Verpflichtungen nachzukommen, sind die polytechnischen Einrichtungen kostenlos in kommunale Rechtsträgerschaft zu überführen. Eine Durchführungsbestimmung (vom 9.8. dieses Jahres) regelt diese Einzelheiten, insbesondere die Überführung von polytechnischen Zentren in die Rechtsträgerschaft der Städte und Gemeinden. Die dafür vorgesehenen Haushaltmittel belaufen sich für den Zeitraum von Dezember dieses Jahres auf 66 Millionen DM. Bemessungsgrundlage dafür sind - die zu erwartende Anzahl kommunaler polytechnischer Einrichtungen und - die Kosten pro Schüler und Jahr im polytechnischen Unterricht. So betragen die Kosten für Schüler der 7. und 8. Klassen jeweils bis zu 300 DM pro Jahr, der 9. Klassen bis zu 200 DM pro Jahr und der Klasse 10 bis zu 150 DM pro Jahr. Das Problem, das Sie hier ansprechen, besteht zur Zeit darin, daß auf Grund der äußerst angespannten Liquiditätslage der Betriebe - insbesondere der landwirtschaftlichen, wie wir wissen viele Unternehmen nicht mehr bereit sind, die polytechnischen-Einrichtungen zu finanzieren, die Kommunen ihrerseits eine Übernahme zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen Haushaltskürzungen aber ablehnen. Es fehlen ca. 60 Mio DM. Aus diesem Grunde können gegenwärtig nicht alle betrieblichen bzw. kommunalen polytechnischen Einrichtungen aufrechterhalten werden. Darum wurde allen Landesschulräten ein Papier „Zur Durchführung des polytechnischen Unterrichts ab Klasse 7“ übergeben, wonach unter Berücksichtigung der örtlichen Bedingungen vorübergehend ein reduziertes Programm wirksam wird, ohne dabei die Hauptziele und Grundsätze für die Gestaltung des polytechnischen Unterrichts aus dem Auge zu verlieren. Ich bin gern bereit, sofern Sie das noch nicht haben, Ihnen diese Unterlage zu geben. Wir können auch im Ausschuß darüber noch einmal diskutieren. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Herr Staatssekretär, der Abgeordnete Hannig hätte noch eine Frage. Hannig (PDS): Herr Staatssekretär, die zweite Frage betrifft die Berufsbildung. Da wir das Gesetz verabschiedet haben, muß es auch zum Tragen kommen. Bisher sind das Gesetz zur Übernahme des Berufsbildungsgesetzes der BRD und das Berufsschulgesetz nicht in allen Kreisen angekommen, vor allen Dingen aber - was wichtiger erscheint - nicht in allen Berufsschulen. Zur Zeit ist deshalb nur ein geringer Teil der Berufsschulen in der Überführung in kommunale Trägerschaft. Wie wollen Sie umgehend sichern, daß am I. September die Berufsausbildung reibungslos beginnt? Erinnern möchte ich dabei auch noch an die Kündigungszahlen von Lehrstellen, die ja damit sicherlich in Zusammenhang stehen. Dr. Jork, Staatssekretär im Ministerium für Bildung und Wissenschaft: Danke. Das ist eine wichtige Angelegenheit. Gestatten Sie, daß ich etwas aushole und dann noch einmal auf die Zahlen eingehe, die Sie angesprochen haben. Generelle Regelungen für die berufliche Bildung werden im Gesetz - wie Sie sagten - für die Inkraftsetzung des Berufsbildungsgesetzes der BRD in der DDR 1510;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1510 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1510) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1510 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1510)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen im konkreten Bereich, die mit den jeweiligen Handlungen der Ougendlichen verbunden sind. Hier empfiehlt sich in jedem Fall die Teilnahme dee zuständigen operativen Mitarbeiters.

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