Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1509

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1509 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1509); Handzeichen, wenn sie diesen Antrag heute auf der Tagesordnung verhandeln wollen. - Danke. (Beifall) Damit kommt dieser Antrag mit Zwei-Drittel-Mehrheit auf die Tagesordnung. Ich werde Ihnen mitteilen, auf welchen Tagesordnungspunkt wir ihn setzen. Wir fangen jetzt erst einmal mit der Fragestunde an. Ich bitte den Abgeordneten Glück von der Fraktion der PDS, seine Frage an den Geschäftsbereich des Ministers des Innern, an Herrn Minister Diestel, zu stellen. Dr. Glück (PDS): Herr Minister Dr. Diestel! Es häufen sich die Fälle des wilden Abkippens von Müll und Bauschutt sowie des Abstellens von Fahrzeugwracks an Straßenrändern und anderswo. Was wird getan, um die rechtlichen Regelungen zum Umweltschutz sowie die Stadt- und Gemeindeordnungen tatsächlich durchzusetzen und die Verursacher zur Verantwortung zu ziehen? Besteht auf diesem Gebiet eine Weisungsbefugnis der kommunalen Volksvertretungen bzw. Bürgermeister gegenüber den örtlichen Kräften der Volkspolizei, oder ist an deren Festlegung gedacht? Diese Frage ist auch an den Minister für Umwelt, Naturschutz, Energie und Reaktorsicherheit, Herrn Prof. Dr. Steinberg, geeilt. Dr. Diestel, Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Minister für Innere Angelegenheiten: Herr Abgeordneter! Ihre beiden Fragen bewegen die Öffentlichkeit, auch die mir unterstellten Organe, und ich möchte zum ersten Teil folgendes ausführen: Entsprechend dem Landeskulturgesetz vom 14. Mai 1970, veröffentlicht in Gesetzblatt I Nr. 12 Seite 67 - und hier insbesondere auf der Grundlage der 3. DVO zum Landeskulturgesetz -, sind die Räte der Städte und Gemeinden für die Sauberhaltung der Städte und Gemeinden verantwortlich. Sie haben die notwendigen Maßnahmen zu organisieren, daß diese Zustände, die Sie in der Frage angesprochen haben, sich nicht vollziehen können. Auch die Deutsche Volkspolizei hat entsprechend dem Gesetz über Aufgaben und Befugnisse der DVP sowie dem Landeskulturgesetz Verstöße gegen Rechtsvorschriften zum Umweltschutz sowie die Stadt- und Gemeindeordnung zu verhindern und bei Feststellungen entsprechende Maßnahmen zu deren * hndung durchzuführen. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit t den örtlichen Räten erforderlich. Gerade die Verhinderung und Beseitigung wilder Müllablagerungen und das Abstellen von Autowracks erweisen sich als recht kompliziert und aufwendig. Trotz vieler Anstrengungen ist es noch nicht gelungen, alle Verursacher solcher Umweltverschmutzungen, die gerade in der gegenwärtigen Zeit erheblich zugenommen haben, festzustellen. Ich möchte darauf verweisen, Herr Abgeordneter, daß das Abstellen von Autowracks oder die Aufgabe des Eigentums von nicht mehr dem technischen Standard entsprechenden Pkws erst in letzter Zeit eine Unsitte geworden ist. Das hängt damit zusammen, daß eine große Anzahl Pkws jetzt unseren Markt überflutet. Hier ist insbesondere die Feststellung der Eigentums- oder Nutzungsrechte schwierig, weil oft derartige Pkws noch nicht angemeldet wurden. In vielen Städten und Gemeinden hat sich eine gute Zusammenarbeit zu diesem Problem zwischen den Räten und der Volkspolizei entwickelt. Dabei ermittelt die Volkspolizei vor allem die Halter oder Besitzer der Fahrzeugwracks - ich habe auf die Probleme diesbezüglich bereits hingewiesen - und bemüht sich nach Kenntnis dieser Information auch um eine ordnungsrechtliche Ahndung. Bei Feststellung von Verursachern vor Ort führt die Deutsche Volkspolizei auch selbständig Ordnungsstrafmaßnahmen durch. So wurden 1989 - für dieses Jahr sind die Zahlen noch nicht ermittelt - insgesamt 64 783 Ordnungs- strafmaßnahmen zum Landeskulturgesetz durchgeführt, also ein Zeichen, daß im vergangenen Jahr - die Tendenz hat sich fortgesetzt - doch ganz erhebliche Maßnahmen eingeleitet wurden. Wir hoffen, durch eine offensive Darstellung des Problems in der Öffentlichkeit hier Abhilfe zu erreichen. Zur zweiten Frage: Die Volkspolizei ist gegenwärtig noch ein zentralgeleitetes Organ - wir werden heute über das Gesetz sprechen, das die Dezentralisierung dieses Organs zum Inhalt hat -, deshalb besteht gegenwärtig keine Weisungsbefugnis der kommunalen Volksvertretungen bzw. Bürgermeister gegenüber den Kräften der Volkspolizei. Jedoch ist eine Informationspflicht der Deutschen Volkspolizei an die örtlichen Volksvertretungen zu Problemen der Ordnung und Sicherheit im VP-Gesetz festgelegt. Zukünftig wird es den Parlamenten der Länder obliegen, in den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen über die Aufgaben der Polizei Festlegungen zu treffen, ob entsprechende Weisungsbefugnisse aufgenommen werden oder nicht. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Vielen Dank, Herr Minister. Die nächste Frage betrifft den Geschäftsbereich des Ministers für Umwelt, Naturschutz, Energie und Reaktorsicherheit. Ich bitte den Abgeordneten Hegewald von der Fraktion der PDS, seine Frage zu stellen. Prof. Dr. Hegewald (PDS): Verehrter Herr Minister Steinberg! Das in der DDR bewährte System der Sekundärrohstoffwirtschaft funktioniert nur noch zum Teil. Die Müllberge und der Unmut der Bevölkerung wachsen. Was wird getan, um das Recycling wieder voll wirksam zu machen sowie für die Zukunft zu erhalten? Und wann greifen die seit längerem in Aussicht gestellten Maßnahmen? Wann wird die in Vorbereitung befindliche Verordnung über die Rücknahmepflicht und Bepfandung von Verpackung in Kraft gesetzt? Prof. Dr. Steinberg, Minister für Umweltschutz, Naturschutz, Energie und Reaktorsicherheit: Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Um die aus der neuen Verpackungsflut resultierenden Abfallprobleme möglichst schnell einzudämmen, habe ich im Juli in meinem Haus den Entwurf einer Verpackungsverordnung erarbeiten lassen. Die bundesdeutsche Verpackungsindustrie und auch der Handel haben hierauf mit konkreten Zusagen zur Mitwirkung an der Bewältigung der Abfallprobleme reagiert. Nach intensiven Verhandlungen in den letzten Wochen zwischen meinen Mitarbeitern, der Verpackungsindustrie, dem Handel und auch den Kollegen von Herrn Bundesumweltminister Töpfer wurde in dieser Woche der modifizierte Entwurf für diese Verpackungsverordnung fertiggestellt und in die Ressortabstimmung eingebracht. Inhalt dieses Entwurfes ist: Für die Vermeidung und Verwertung von Verpackungen werden Industrie und Handel in die Verantwortung genommen, das heißt, sie müssen gebrauchte Verpackungen zurücknehmen und selbst verwerten. Als Anreiz für den Verbraucher, Verpackungen zurückzugeben, wird eine Pfandregelung eingeführt. Die Wirtschaft erhält durch die Verordnung die Möglichkeit, durch verbraucherfreundliche Erfassungssysteme, die Rücknahme von Verpackungen im Laden und auch Pfandregelungen zu ersetzen. Hierfür kann ein Bringesystem an den Verkaufsstellen oder an den Haushalten aufgebaut werden, und dafür kann das bisher übliche Sekundärrohstofferfassungssystem modifiziert genutzt werden. Dieser Verordnungsentwurf sieht ferner vor, daß die Rücknahmepflicht und die Pfandregelung nur dann entfallen, wenn das duale Entsorgungssystem, das im Zusammenwirken zwischen der Verpackungsindustrie, dem Handel, dem Bund Deut- 1509;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1509 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1509) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1509 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1509)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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