Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1495

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1495 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1495); Frau Budlewsky (CDU/DA): Ich wurde vorhin nicht gesehen. (Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Entschuldigen Sie.) Ich möchte eine Erklärung abgeben. (Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Das ist möglich, bitte.) Ich wollte nur noch einmal sagen, daß es eigentlich unnötig war, diese ganze Sache vorhin, weil ja für die Frauen in der DDR sich nichts ändert. Für die Frauen in der Bundesrepublik ändert sich zwar auch nichts, aber für den Status hier in unseren Krankenhäusern ändert sich etwas. Wer hat schon einmal an unsere überfüllten Krankenhäuser gedacht? Die werden dadurch bestimmt nicht leerer werden! (Unmutsäußerungen von Abgeordneten mehrerer Fraktionen) Wer hat schon einmal an die Gynäkologen gedacht, die jetzt noch mehr behelligt werden? Denn daran muß man denken. (Erneute Unmutsäußerungen) in die Gynäkologen werden nun noch weniger zu ihrer eigentlichen Arbeit kommen, nämlich Frauen zu helfen, Kindern das Leben zu schenken. (Beifall, vorwiegend bei CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Meine Damen und Herren! Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen, daß sich das Präsidium darüber verständigt hat, daß die Tagesordnungspunkte 11 und 12 zusammengefaßt zu behandeln sind. - Ich stelle Zustimmung fest und rufe somit die Tagesordnungspunkte 11 und 12 auf. Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der PDS Gesetz zu Fragen der Rechtsstellung gleichgeschlechtlich orientierter Bürger 1. Lesung - Drucksache Nr. 170 - Ich bitte den Vertreter der Fraktion der PDS, Frau Abgeordne-Uttner, das Wort zur Begründung zu nehmen. Frau Dr. Bittner (PDS): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bringen heute einen Gesetzentwurf ein, der sich mit dem Schutz einer Minderheit befaßt. Nun werden einige von Ihnen sagen, was sollen wir in den letzten Tagen der DDR uns noch mit dem Schutz einer Minderheit befassen? Da gebe ich Ihnen zu bedenken, daß dieses Parlament für den Schutz der Minderheiten in diesem Land ja noch nicht allzu viel getan hat. Zum Beispiel darf mein Nachbar, der Franzose ist und seit 8 Jahren in der DDR lebt, nicht gesamtdeutsch wählen. Ausländer sind eine Minderheit. Die UNO-Flüchtlingskonvention wurde weder von der Regierung unterzeichnet noch im Parlament erörtert. Flüchtlinge sind eine Minderheit. Die UNO-Kon-vention über die Rechte des Kindes spielte in dieser Kammer noch keine Rolle. Kinder sind eine Minderheit in diesem Land. (Lautstarke Proteste, vorwiegend bei CDU/DA) Und spätestens da merkt jeder, daß es auf Grund der Unterschiede, die es in den individuellen, kollektiven und gesellschaftlichen Umständen der Menschen gibt, ganz unerläßlich ist, für eine humanistische Gesellschaft Bedingungen zu schaffen, unter denen die Unterschiede sich nicht nachteilig für das Individuum auswirken können. (Zuruf eines Abgeordneten von CDU/DA: Ich bitte, den Sachverhalt nicht zu mißbrauchen in diesem Fall.) Menschen sind Menschen, egal, ob sie Kind sind oder erwachsen, egal ob sie Aus- oder Inländer sind, (Proteste, vorwiegend bei CDU/DA) ob sie Behinderungen haben oder nicht, ob sie einen Partner des gleichen Geschlechts lieben oder nicht. Allen Menschen soll man den gleichen Respekt erweisen. Vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich. (Vereinzelt Beifall bei SPD) Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zu Fragen der Rechtsstellung gleichggeschlechtlich liebender Bürger soll diesen juristischen Grundsatz der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz wirkungsvoller als bisher durchsetzen helfen. Dieses Gesetz soll eine rechtliche Grundlage dafür sein, daß Menschen nicht wegen ihrer sexuellen Orientierung von vornherein aus vielen Belangen der Gemeinschaft ausgegrenzt werden. Die Haltung weiter Teile der Bevölkerung ist in bezug auf diese Personengruppe noch immer gekennzeichnet von Distanz bis hin zu Abwertung und Verurteilung. Überkommene Vorstellungen, Unwissenheit, Intoleranz wirken sich aus und werden von gleichgeschlechtlich Liebenden zu Recht als diskriminierend und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung als behindernd empfunden. Wir lassen uns von der Überzeugung leiten, daß es ein aus dem Humanismus der Gesellschaft entspringendes politischmoralisches Gebot ist, für die Akzeptanz und die gleichen Möglichkeiten individueller und gesellschaftlicher Betätigung zu wirken. Davon abgesehen, wohnt auch unserer Verfassungsordnung das Gleichheitsgebot und damit auch das Moment der Gleichberechtigung der gleichgeschlechtlich liebenden Bürger inne. In den vergangenen Jahren wurde von der Sexualwissenschaft erkannt, daß Homosexualität weder krankhaft noch erlernbar, sondern angeboren und vom Willen des Einzelnen unabhängig existiert. Etwa 5 % der Menschen sind davon betroffen. Studien aus den USA sprechen sogar von 16% der männlichen Bürger. Eingedenk dieser Erkenntnisse ist im Jahre 1968 in der DDR der § 175 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden, und im Jahre 1988 setzte die Volkskammer den § 151 des Strafgesetzbuches außer Kraft, der homosexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Jugendlichen über 16 Jahren kriminalisierte. Damit erfolgte aber nur die strafrechtliche Gleichstellung der Homo-mit den Heterosexuellen. Eine weitergehende Liberalisierung der Gesetzgebung konnte sich nicht durchsetzen. Die alte SED-Führung war auch zutiefst prüde, muß man sagen. Sie änderte das Strafgesetzbuch, aber sie betrachtete die Homosexualität in der Praxis weiter als ein Tabuthema, ja, diese Menschen wurden weiterhin diskriminiert. Deshalb geht der § 1 unseres Gesetzentwurfes von einem generellen Benachteiligungsverbot gleichgeschlechtlich liebender Bürger aus. Um diese Bestimmung zu realisieren, scheint es uns dringend angeraten, mehr als nur den Gerichtsweg bei Verletzung dieses Rechts zu eröffnen. Die von uns angestrebte Anerkennung der Homosexualität als normale Variante menschlichen Verhaltens wirkt sich auch auf das Gebiet des Verwaltungsrechts im weitesten Sinne aus, beispielsweise bei der Möglichkeit der Nutzung gemeinsamen Wohnraums. Noch deutlicher tritt das Regelungserfordernis im Arbeitsrecht hervor, wenn es darum geht, daß 1495;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1495 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1495) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1495 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1495)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der insgesamt und der einzelnen sowie der Übersicht über den Stand und die erreichten Ergebnisse sind rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin einleiten und durchführen zu können. Darüber hinaus sind entsprechend der politisch-operativen Lage gezielte Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Informationen über neue zu erwartende feindliche Angriffe sowie Grundkenntnisse des Feindbildes entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen; Einflüsse und Wirkungen der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Verlassen der staatsfeindliehen Menschenhandel sowie die sich daraus ergebenden Veränderungen im Befehl, den Anlagen und DurchführungsbeStimmungen zum Befehl,ist von der in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und -beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Linie in der Zeit bis Gliederung Statistische Übersicht, Untersuchungsergebnisse zu konkreten Peindhandlungen und anderen politischoperativ relevanten Handlungen, Vorkommnissen und Erscheinungen.

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