Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1487

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1487 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1487); Das Ergebnis dieser Rettungsaktion soll nun als Wohnortprinzip im Einigungsvertrag verankert werden. Seine Bedeutung ist klar: Strafandrohung nach Paragraph218 für Frauen aus Hessen, die in einem Krankenhaus in Thüringen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Noch absurder ist die Situation ja in Berlin. Die Ankündigung des Wohnortprinzips hat in beiden Teilen Deutschlands große Bestürzung und Empörung hervorgerufen. Wieder einmal wird politischer Machtkampf auf dem Rücken der Frauen ausgetragen. (Beifall bei der SPD, der PDS und bei Bündnis 90/Grüne) In einer Zeit, da das Europaparlament die Bundesrepublik als einen der drei Nachzügler der EG neben Spanien und Irland auffordert, eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten drei Monaten vorzunehmen, will die Bundesregierung den Paragraphen 218 des Strafgesetzbuches auch auf das Gebiet der ehemaligen DDR ausdehnen. Ärzte und Staatsanwälte der neuen Bundesländer werden damit in eine schlimme Situation gebracht. Sie müssen Frauen in zwei Kategorien einteilen: in ehemalige DDR-Frauen und ehemalige BRD-Frauen, in Unschuldige und Kriminelle. Das, meine Damen und Herren, ist ein Schritt zurück ins Mittelalter! (Beifall bei der SPD, bei der PDS und bei Bündnis 90/Grüne) s riecht nach Hexenverbrennung. (Beifall bei der SPD, bei der PDS - Zwischenrufe von CDU/DA) Wie immer lautet die Maxime: Strafe statt Hilfe. Der nächste Schritt, nämlich ein einheitliches Recht im Sinne von Herrn Kohl in ganz Deutschland, scheint schon vorgezeichnet. Die SPD wird mit aller Kraft versuchen, diese Absichten des Herrn Kohl zu vereiteln. (Beifall bei der SPD und bei der PDS) Wir hatten einen annähernd gleichlautenden Antrag zu diesem Thema vorbereitet. Um das Abstimmungsverfahren nicht zu kompliziert zu machen, wie wir es heute schon einmal hatten, haben wir auf seine Einbringung verzichtet und bitten darum, bzw. wir beantragen, daß der Ihnen in der Drucksache Nr. 198 vorliegende Antrag als ein gemeinsamer von F.D.P. und SPD betrachtet wird. Ich beantrage gleichzeitig, daß dieser Antrag heute noch zur Beschlußfähigkeit gebracht wird. ,eifall bei der PDS, bei Bündnis 90/Grüne und bei der F.D.P.) Wenn sich für das Tatort-Prinzip in diesem Hause keine Mehrheit findet, werden sich die Frauen darauf besinnen, daß sie selbst die Mehrheit sind, jedenfalls als Wähler. (Beifall bei der SPD, bei Bündnis 90/Grüne und bei der PDS) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Frau Abgeordnete Ellenberger, erlauben Sie Anfragen? - Danke schön. Berend (CDU/DA): Frau Abgeordnete, wie stehen Sie und wie steht Ihre Fraktion zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten? Und wie vereinbaren Sie das dann mit dem, was Sie eben gesagt haben? Dort heißt es nämlich im Artikel 2 Absatz 1: „Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt. Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das von einem Gericht im Falle eines durch Gesetz mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen wor- den ist, darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden.“ Frau Ellenberger (SPD): Da muß ich Ihnen antworten mit Ihrer Kollegin Frau Nolte, jetzt fangen Sie wieder bei der Ursprungsdiskussion an. Wir wollten heute nicht unbedingt über die Fristenregelung sprechen, sondern über das Wohnort- bzw. Tatortprinzip. Aber das nur nebenbei. Meine Fraktion steht natürlich zu der UNO-Konvention der Rechte für Kinder, das ist ganz klar. Aber wenn Sie mich jetzt festlegen wollen, was Abtreibung ist, dann muß ich Ihnen sagen: Das, was Sie jetzt befürworten, das ist in dem Sinne, wie Sie mich jetzt provozieren wollen, auch ein Verbrechen, nämlich eine Tötung auf Bezugsschein. (Beifall bei der SPD) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Die nächste Frage bitte. Le ja (CDU/DA): Frau Abgeorndete, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie das Anliegen auch vieler christlicher und anderer Menschen in diesem Lande, den Schutz des ungeborenen Lebens, als antiquiert und inhuman bezeichnen? So haben Sie sich geäußert: Inhuman und antiquiert. Frau Ellenberger (SPD): Das Anliegen vieler christlicher Bürger, die der Fristenregelung nicht zustimmen können, akzeptiere ich durchaus. Aber Sie müssen begreifen, daß es Mehrheiten gibt. Und die Mehrheiten in diesem Land hier, zumindest im Land der ehemaligen oder Noch-DDR (Gegenrufe von CDU/DA - Ausreden lassen! von der SPD) Es ist inhuman, ein liberales Gesetz insofern zu ändern, als es alte, antiquierte Vorstellungen wieder hervorruft. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Danke schön, erlauben Sie eine letzte Anfrage? (Frau Ellenberger, SPD: Ja.) Dr. Anders (CDU/DA): Wenn Sie eine schwangere Frau sehen, dann ist das für Sie inhuman? (Protestrufe von der SPD, der PDS sowie Bündnis 90/Grüne) Ich möchte noch weiter nachfragen. (Unruhe im Saal) Frau Ellenberger (SPD): Nein, stellen Sie keine weitere Frage nach! Ich antworte nur auf diese eine Frage: Ich bin ja schließlich selber schwanger gewesen und weiß, wie das ist. (Starke Unruhe im Saal) (Dr. Anders, CDU/DA: Danke schön). (Erneut starke Unruhe im Saal) 1487;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1487 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1487) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1487 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1487)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit Entweichen Am in der Zeit von Uhr bis Uhr entwichen die Verhafteten Hans-Bodo und Klaus-Oürgen aus einer Untersuchungshaftanstalt.

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