Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1459

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1459 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1459); heit. Damit ist der Antrag der PDS abgelehnt, und wir kommen zum zweiten Antrag der PDS. Wer dafür ist, daß über den Absatz 5 des § 9 gesondert abgestimmt wird, den bitte ich um das Handzeichen. - (Zuruf Dr. Gysi, PDS: Das hatte ich ja beantragt. Sie müssen bloß gesondert über ihn abstimmen lassen vor der Abstimmung über die Gesamtvorlage.) Gut. Wir stimmen dann entsprechend der Geschäftsordnung vor der Abstimmung über die Gesamtvorlage über den Absatz 5 des § 9 ab. Wer dem Absatz 5 des § 9 des genannten Gesetzes seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Die Gegenprobe erübrigt sich, weil das die überwiegende Mehrheit war. Damit kommen wir zur Gesamtabstimmung über das Gesetz über die Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit. Wer diesem Gesetz seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Die Gegenprobe, bitte. - Stimmenthaltungen. - Also bei einer Gegenstimme und bei wenigen Stimmenthaltungen ist diesem Gesetz zugestimmt worden. (Beifall bei SPD, Bündnis 90/Grüne und CDU/DA) Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Fraktion der DSU Gesetz zur Enteignung der Grundvermögen von Parteien und Massenorganisationen (Parteienenteignungsgesetz) - 1. Lesung - Drucksache Nr. 199 Ich bitte den Vertreter der Fraktion der DSU, Abgeordneten Anys, das Wort zur Begründung zu nehmen. Anys für die Fraktion der DSU: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der manchmal unerquicklichen Diskussion um den Beitrittstermin war, wie Sie alle wissen, sehr viel die Rede von den Dingen, die unbedingt noch geregelt werden müßten, bevor wir dem Bankrottunternehmen DDR ein Ende setzen. Ein Thema fehlte in der Debatte: die Parteivermögen und die Vermögen der sogenannten Massenorganisationen, die von diesen in der DDR angehäuft wurden und im wesentlichen bisher unangetastet blieben. Das, meine Damen und Herren, ist mit Sicherheit ein Ärgernis, das unbedingt noch vor dem 3. Oktober von uns beseitigt werden muß. Wir von der DSU möchten an dieser Stelle kritisieren, daß die betroffenen Parteien, gerade die, die den raschen Beitritt zu verzögern suchten, hierzu bisher keine Anträge in die Kammer eingebracht haben. Es kann ja wohl nicht sein, daß alle volkseigenen Betriebe privatisiert werden, was zu den uns bekannten Schwierigkeiten führt und zu den sozialen Unsicherheiten in den Belegschaften und hierfür, also für die Abwicklung des Bankrotts, zum Teil auch erhebliche Geldmittel für die Treuhand zur Verfügung gestellt werden müssen und daß andererseits die Funktionärspaläste der Parteien, die Betriebe der früheren SED und ihrer Nachfolger, die Verlage, die Wohnheime und Gästehäuser und sonstigen Liegenschaften einfach bestehen bleiben, als gehörten sie gar nicht zur DDR, als handle es sich hier nicht um Werte, die auch eingebracht werden müssen, um die Probleme in unserem Lande, besonders die Not der unmittelbaren Opfer des SED-Regimes zu lindern. Einerseits: volkseigene Betriebe und Gebäude, vom SED-Re-gime niedergewirtschaftet, werden dem Volk bzw. der neuen Regierung überlassen; für die Konkursabwicklung mag die D-Mark aus dem Westen herangezogen werden. Andererseits: Parteibetriebe und Gebäude, vom vergangenen Regime mit der linken Hand kassiert, dem Volke abgepreßt, die sollen unangetastet bleiben und in die Einheit hinübergerettet werden. Wem in un serer Bevölkerung will man das erklären, meine Damen und Herren? Bei den Verhandlungen zum Staatsvertrag wurde gesagt, für die Opfer des SED-Regimes sei kein Geld da. Wir von der DSU sagen, dann nehmen wir eben die Vermögen derer, die einmal bevorzugt wurden, die dieses vergangene Regime stützten, und natürlich auch derer, die dieses Regime bildeten. Wir wollen den Opfern helfen, nicht die Täter schützen, im Gegenteil. Dazu könnte der vorliegende Gesetzesentwurf der DSU einen Beitrag leisten. Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir eine Bemerkung zu der Frage, was an dem Parteivermögen rechtmäßig und was unrechtmäßig ist. Die Diskussion hat sich ja zu einer Nebenkerzenaktion der Vermögensnachfolger der SED entwickelt. In einem Unrechtsstaat hat die führende, die diktatorisch regierende Partei sowohl einigen Scheinparteien als auch sogenannten Massenorganisationen Vermögen zukommen lassen, das - wie die Organisationen selbst - zur Aufrechterhaltung des Regimes verwendet werden mußte und auch verwendet wurde. Arbeitete die Partei oder Organisation brav, bekam sie Vermögen. Hätte sie sich kritisch gezeigt, wäre das Vermögen weggewesen. Meine Damen und Herren, dieses Vermögen ist folglich selbstverständlich samt und sonders unrechtmäßig erworben. Das gilt auch für die Erträge aus den Verlagen und den privilegierten sonstigen Betrieben. Es gilt für die Summe der Mitgliedsbeiträge derer, die unter Druck in eine Partei oder den FDGB oder die FDJ gehen mußten und die im Grundvermögen angelegt wurden. Wir können doch hier im Grunde nicht von Parteivermögen reden - der Begriff liegt ja nahe, wir hätten es mit freien Parteien in einem freien System zu tun gehabt. Es sind Vermögen, die im Kommunismus zu dessen Erhaltung zugeschanzt wurden, so, wie die Stasi Mittel bekam, so, wie die Sondereinheiten von Polizei und Armee Mittel bekamen, wenn es eben dem Regime zuträglich erschien. Daß für diese willkürliche Zuweisung, Zuteilung von Vermögenswerten gelegentlich sogenannte Rechtsgrundlagen zusammengezimmert wurden, hat mit der Rechtmäßigkeit wirklich nichts zu tun. Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt auch die Schwierigkeiten, denen sich die Kommission zur treuhänderischen Verwaltung der Parteivermögen gegenübersah. Es wird ein klares Ziel formuliert, es werden Strafmittel zur Durchsetzung in die Hand gegeben, es werden klare Fristen formuliert. All dies fehlte bisher. Erlauben Sie mir einige Anmerkungen zum Detail. Der Gesetzentwurf will Immobilien und gewisse Grundvermögen von Parteien, der mit ihnen verbundenen Organisationen, Betrieben und von Massenorganisationen in der Hand einer Vollzugsbehörde zusammenfassen. Diese Vollzugsbehörde soll die Immobilien verwerten, so daß ein Geldvermögen zusammenkommt, das nach den Vorstellungen der DSU ausschließlich, zumindestens vorrangig, sozialen Zwecken zugute kommen soll, etwa in Form einer Stiftung, mehrerer Stiftungen oder ähnlichem. Der Entwurf bezieht sich auf alles Grundvermögen, das seit dem Kriegsende als Eigentum erworben wurde, also auch nach der Wende, nach der Wende jedoch nur, soweit es wiederum von einer politischen Organisation gebildet wurde, z. B., wenn etwa die PDS einer bestimmten Organisation oder Partei ein Haus geschenkt hat, denn es kann ja nicht angehen, daß die PDS entscheidet, welche Partei oder Organisation zu welchem Preis Vermögen erhält - wie die SED vor der Wende. Nach der Wende getätigte Verkäufe oder ähnliche Transaktionen oder Tauschgeschäfte werden unwirksam. Sollte beispielweise die PDS einen Verlag, der der SED gehört hatte, verschleudert haben, so ist er wieder herauszurücken. Der Käufer kann den Kaufpreis zurückverlangen, mehr jedoch nicht. Denn, meine Damen und Herren, nur auf diese Weise kann ein etwaiger Versuch, Vermögen über Mittelsmänner in Sicherheit zu bringen, vereitelt werden. Mag auch ein ausländischer Käufer hier Verluste erleiden: Immerhin hat er den Versuch unternommen, zu Zeiten des Umsturzes in 1459;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1459 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1459) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1459 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1459)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen, unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lagebedingungen besteht die grundsätzliche Aufgabenstellung des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit zu erlassen, in der die Aufgaben und Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit allerdings der Orientierung der einschlägigen strafprozeßrechtliehen Literatur in der DDR. Diese Feststellung bezieht sich aus schließlich auf solche Prüfungsverfahren, die mit der Entscheidung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens alle Beweisgegenstände und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat hervorgebracht worden sind, im Rahmen der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit durch wahrheitsgemäße Aussagen zur Straftat als auch eine ausschließlich in Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung erfolgende Mitwirkung am Strafverfahren, die gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Ergeben sich auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen unvorhergesehene Möglichkeiten der Verwirklichung politisch-operativer Zielstellungen, hat durch die Untersuchungsabteilung eine Abstimmung mit der zuständigen operativen Diensteinheit eine Neuregelung des Vertriebes von Kleinmechanismen und des Verkaufs von Baumaterialien sowie der Rechnungs legung im Berliner Bauwesen veranlaßt. Mit dem Ziel der Abdeckung und Ausweitung seiner Aktivitäten übernahm LAU? die Hamburger Pirma GmbH und versucht, Pilialen in anderen Gebieten der zu gründen.

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