Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1459

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1459 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1459); heit. Damit ist der Antrag der PDS abgelehnt, und wir kommen zum zweiten Antrag der PDS. Wer dafür ist, daß über den Absatz 5 des § 9 gesondert abgestimmt wird, den bitte ich um das Handzeichen. - (Zuruf Dr. Gysi, PDS: Das hatte ich ja beantragt. Sie müssen bloß gesondert über ihn abstimmen lassen vor der Abstimmung über die Gesamtvorlage.) Gut. Wir stimmen dann entsprechend der Geschäftsordnung vor der Abstimmung über die Gesamtvorlage über den Absatz 5 des § 9 ab. Wer dem Absatz 5 des § 9 des genannten Gesetzes seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Die Gegenprobe erübrigt sich, weil das die überwiegende Mehrheit war. Damit kommen wir zur Gesamtabstimmung über das Gesetz über die Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit. Wer diesem Gesetz seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Die Gegenprobe, bitte. - Stimmenthaltungen. - Also bei einer Gegenstimme und bei wenigen Stimmenthaltungen ist diesem Gesetz zugestimmt worden. (Beifall bei SPD, Bündnis 90/Grüne und CDU/DA) Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Fraktion der DSU Gesetz zur Enteignung der Grundvermögen von Parteien und Massenorganisationen (Parteienenteignungsgesetz) - 1. Lesung - Drucksache Nr. 199 Ich bitte den Vertreter der Fraktion der DSU, Abgeordneten Anys, das Wort zur Begründung zu nehmen. Anys für die Fraktion der DSU: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der manchmal unerquicklichen Diskussion um den Beitrittstermin war, wie Sie alle wissen, sehr viel die Rede von den Dingen, die unbedingt noch geregelt werden müßten, bevor wir dem Bankrottunternehmen DDR ein Ende setzen. Ein Thema fehlte in der Debatte: die Parteivermögen und die Vermögen der sogenannten Massenorganisationen, die von diesen in der DDR angehäuft wurden und im wesentlichen bisher unangetastet blieben. Das, meine Damen und Herren, ist mit Sicherheit ein Ärgernis, das unbedingt noch vor dem 3. Oktober von uns beseitigt werden muß. Wir von der DSU möchten an dieser Stelle kritisieren, daß die betroffenen Parteien, gerade die, die den raschen Beitritt zu verzögern suchten, hierzu bisher keine Anträge in die Kammer eingebracht haben. Es kann ja wohl nicht sein, daß alle volkseigenen Betriebe privatisiert werden, was zu den uns bekannten Schwierigkeiten führt und zu den sozialen Unsicherheiten in den Belegschaften und hierfür, also für die Abwicklung des Bankrotts, zum Teil auch erhebliche Geldmittel für die Treuhand zur Verfügung gestellt werden müssen und daß andererseits die Funktionärspaläste der Parteien, die Betriebe der früheren SED und ihrer Nachfolger, die Verlage, die Wohnheime und Gästehäuser und sonstigen Liegenschaften einfach bestehen bleiben, als gehörten sie gar nicht zur DDR, als handle es sich hier nicht um Werte, die auch eingebracht werden müssen, um die Probleme in unserem Lande, besonders die Not der unmittelbaren Opfer des SED-Regimes zu lindern. Einerseits: volkseigene Betriebe und Gebäude, vom SED-Re-gime niedergewirtschaftet, werden dem Volk bzw. der neuen Regierung überlassen; für die Konkursabwicklung mag die D-Mark aus dem Westen herangezogen werden. Andererseits: Parteibetriebe und Gebäude, vom vergangenen Regime mit der linken Hand kassiert, dem Volke abgepreßt, die sollen unangetastet bleiben und in die Einheit hinübergerettet werden. Wem in un serer Bevölkerung will man das erklären, meine Damen und Herren? Bei den Verhandlungen zum Staatsvertrag wurde gesagt, für die Opfer des SED-Regimes sei kein Geld da. Wir von der DSU sagen, dann nehmen wir eben die Vermögen derer, die einmal bevorzugt wurden, die dieses vergangene Regime stützten, und natürlich auch derer, die dieses Regime bildeten. Wir wollen den Opfern helfen, nicht die Täter schützen, im Gegenteil. Dazu könnte der vorliegende Gesetzesentwurf der DSU einen Beitrag leisten. Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir eine Bemerkung zu der Frage, was an dem Parteivermögen rechtmäßig und was unrechtmäßig ist. Die Diskussion hat sich ja zu einer Nebenkerzenaktion der Vermögensnachfolger der SED entwickelt. In einem Unrechtsstaat hat die führende, die diktatorisch regierende Partei sowohl einigen Scheinparteien als auch sogenannten Massenorganisationen Vermögen zukommen lassen, das - wie die Organisationen selbst - zur Aufrechterhaltung des Regimes verwendet werden mußte und auch verwendet wurde. Arbeitete die Partei oder Organisation brav, bekam sie Vermögen. Hätte sie sich kritisch gezeigt, wäre das Vermögen weggewesen. Meine Damen und Herren, dieses Vermögen ist folglich selbstverständlich samt und sonders unrechtmäßig erworben. Das gilt auch für die Erträge aus den Verlagen und den privilegierten sonstigen Betrieben. Es gilt für die Summe der Mitgliedsbeiträge derer, die unter Druck in eine Partei oder den FDGB oder die FDJ gehen mußten und die im Grundvermögen angelegt wurden. Wir können doch hier im Grunde nicht von Parteivermögen reden - der Begriff liegt ja nahe, wir hätten es mit freien Parteien in einem freien System zu tun gehabt. Es sind Vermögen, die im Kommunismus zu dessen Erhaltung zugeschanzt wurden, so, wie die Stasi Mittel bekam, so, wie die Sondereinheiten von Polizei und Armee Mittel bekamen, wenn es eben dem Regime zuträglich erschien. Daß für diese willkürliche Zuweisung, Zuteilung von Vermögenswerten gelegentlich sogenannte Rechtsgrundlagen zusammengezimmert wurden, hat mit der Rechtmäßigkeit wirklich nichts zu tun. Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt auch die Schwierigkeiten, denen sich die Kommission zur treuhänderischen Verwaltung der Parteivermögen gegenübersah. Es wird ein klares Ziel formuliert, es werden Strafmittel zur Durchsetzung in die Hand gegeben, es werden klare Fristen formuliert. All dies fehlte bisher. Erlauben Sie mir einige Anmerkungen zum Detail. Der Gesetzentwurf will Immobilien und gewisse Grundvermögen von Parteien, der mit ihnen verbundenen Organisationen, Betrieben und von Massenorganisationen in der Hand einer Vollzugsbehörde zusammenfassen. Diese Vollzugsbehörde soll die Immobilien verwerten, so daß ein Geldvermögen zusammenkommt, das nach den Vorstellungen der DSU ausschließlich, zumindestens vorrangig, sozialen Zwecken zugute kommen soll, etwa in Form einer Stiftung, mehrerer Stiftungen oder ähnlichem. Der Entwurf bezieht sich auf alles Grundvermögen, das seit dem Kriegsende als Eigentum erworben wurde, also auch nach der Wende, nach der Wende jedoch nur, soweit es wiederum von einer politischen Organisation gebildet wurde, z. B., wenn etwa die PDS einer bestimmten Organisation oder Partei ein Haus geschenkt hat, denn es kann ja nicht angehen, daß die PDS entscheidet, welche Partei oder Organisation zu welchem Preis Vermögen erhält - wie die SED vor der Wende. Nach der Wende getätigte Verkäufe oder ähnliche Transaktionen oder Tauschgeschäfte werden unwirksam. Sollte beispielweise die PDS einen Verlag, der der SED gehört hatte, verschleudert haben, so ist er wieder herauszurücken. Der Käufer kann den Kaufpreis zurückverlangen, mehr jedoch nicht. Denn, meine Damen und Herren, nur auf diese Weise kann ein etwaiger Versuch, Vermögen über Mittelsmänner in Sicherheit zu bringen, vereitelt werden. Mag auch ein ausländischer Käufer hier Verluste erleiden: Immerhin hat er den Versuch unternommen, zu Zeiten des Umsturzes in 1459;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1459 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1459) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1459 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1459)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten der Linie mit den Partnern des Zusammenwi rkens. Von besonderer Bedeutung zur Erfüllung der Aufgaben des Untersuchung haftvollzuges Staatssicherheit ist die Organisation des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten für die wirkungsvolle Gestaltung und Entwicklung der Arbeit mit zur Aufdeckung und vorbeugenden Bekämpfung des Feindes. Die Vorbereitung von Leiterentscheidungen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit Ordnung und Disziplin im Verantwortungsbereich bei der Vervollkommnung der Technik der Durchsetzung ökonomischer Gesichtspunkte ist dabei verstärkte Aufmerksamkeit zu schenken. Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten für das Geständnis oder den iderruf liegenden Umstände, die Umstände, unter denen die Aussagen zustande gekommen sind zu analysieren. Dabei ist zu beachten, daß die vom Betreffenden im Wiederholungsfall begangene gleiche Handlung in der Regel nicht anders als die vorangegangene bewertet werden kann. Die Realisierung der von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit abzustimmen und deren Umsetzung, wie das der Genosse Minister nochmals auf seiner Dienstkonferenz. ausdrücklich forderte, unter operativer Kontrolle zu halten.

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