Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1446

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1446 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1446); ster, wie die von der Bundesrepublik viel zu niedrig veranschlagten Finanzhilfen in Verbindung mit der ungehemmten Überflutung der DDR mit Westwaren zu der jetzigen Situation beigetragen haben. Die Beispiele für die Zerstörung der Existenz ganzer Zweige häufen sich. Sie reichen von der Landwirtschaft, der Zuckerindustrie, der Produktion von Spielwaren und Musikinstrumenten bis zum Rundfunk und Fernsehen. Leider ist es nicht so, Herr Klinkert, wie Sie vorhin gesagt haben, daß die Talfahrt der DDR-Wirtschaft gestoppt wurde. Ich werde zwar nicht so weit gehen, Ihnen Lügen vorzuwerfen, wie Sie es in Ihrem Beitrag getan haben, aber doch eine sehr weite Entfernung von der Realität und auch von allen Einschätzungen nicht nur in der DDR, sondern auch aller seriöser Vertreter der Bundesrepublik. (Beifall bei der PDS und vereinzelt bei der SPD) Wir sehen die rasche Ausarbeitung der erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zur Entschuldung und das Treffen der erforderlichen Entscheidungen als ein wichtiges Glied an, um in dieser Schlüsselfrage, von der die Zukunft unseres Landes weitgehend bestimmt wird, noch etwas in die richtige Richtung zu bewegen. Daher unterstütze ich auch den Gesetzentwurf von den Fraktionen Bündnis 90/Grüne und SPD in seinem Gehalt, der auch im Anliegen unserem Vorschlag entspricht. Einige Formulierungen würde ich allerdings vorschlagen weiter zu präzisieren. Sie betreffen vor allem die §§ 4 und 5, um Mißverständnissen vorzubeugen. Zugleich möchte ich darauf hinweisen - ich komme auf einige Aspekte noch zu sprechen -, daß wir vielleicht in einigen Fragen etwas weitergehen. Natürlich ist mir bewußt, daß ein konkretes Lösungsmodell zur Entschuldung der Betriebe nicht unproblematisch und einfach ist. Es müßte meines Erachtens sehr rasch eine Gruppe von Experten des Wirtschafts- und Finanzministeriums eingesetzt werden, die gemeinsam mit Vertretern der Ausschüsse für Wirtschaft, Landwirtschaft und Finanzen der Volkskammer konkrete, gangbare Lösungswege ausarbeiten, die den ökonomischen und sozialen Bedingungen unserer Wirtschaft entsprechen. Dabei wird es notwendig sein, differenzierte Lösungen für die Unternehmen der Treuhandanstalt einerseits und der Genossenschaften andererseits auszuarbeiten und entsprechende gesetzliche Regelungen vorzunehmen. Die Hauptelemente müßten -das ist anzustreben - im Einigungsvertrag berücksichtigt werden. Wie könnte ein solches Entschuldungsmodell aussehen? Einige Grundzüge will ich hier knapp charakterisieren. Erstens: Für alle Unternehmen - das gilt auch für die Genossenschaften - sollte ein mehrjähriges Moratorium festgelegt werden, 3 bis 5 Jahre, mit dem die Zahlungen sowohl von Zinsen als auch von Tilgungsraten gestundet werden. Während dieser Zeit müssen die Unternehmen ihre Sanierungs- und Strukturanpassungskonzeptionen so ausarbeiten und Schritte zu deren Verwirklichung durchsetzen, daß ihre Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit bei Streichung der Schulden nachgewiesen wird. Für alle die Betriebe, die bestimmten ökonomischen Kriterien gerecht werden - das müßte die Mehrheit sein -, werden die Schulden gestrichen. Mit diesem Vorschlag unterscheide ich mich auch grundsätzlich vom Herangehen des Bundesministers für Wirtschaft, Herrn Haußmann, der nur ein einjähriges Moratorium vorsieht. Der Unterschied besteht sowohl hinsichtlich der Länge des Moratoriums als auch und vor allem darin, daß dieses Moratorium nach unserem Vorschlag für die Mehrzahl der Betriebe eine Übergangs- und Prüfungszeit zur Streichung der Schulden sein soll. Hiermit wird aber auch klar, daß wir keine globale Streichung der Schulden Vorschlägen, sondern nach entsprechenen Prüfungen. Zweitens: Es sollten vor allem die Schulden gestrichen werden, die bei den Betrieben - einschließlich der Genossenschaften - durch dirigistische staatliche Entscheidungen der Vergangenheit, die von ihnen nicht beeinflußt werden konnten, entstanden sind. Das heißt vor der Streichung der Schulden müssen die Ur- sachen für ihre Entstehung geprüft werden. Die Zeit für diese gründliche Prüfung wäre durch dieses Moratorium geschaffen. Drittens: Die zu streichenden Verbindlichkeiten der Betriebe sollten von Forderungen der Bank an die Betriebe zu Ausgleichsforderungen der Bank an den Staatshaushalt werden. Die Zinszahlungen müßten dementsprechend aus dem Staatshaushalt finanziert werden. Es gibt auch die Möglichkeit, wie das im Gesetzentwurf Bündnis 90/Grüne/SPD enthalten ist, die Verbindlichkeiten der Betriebe an die Bank durch die Treuhandanstalt zu übernehmen. Meines Erachtens wäre es zweckmäßig, jetzt durch Diskussion in den Ausschüssen die Vor- und Nachteile beider Varianten gründlich zu prüfen und den günstigsten Vorschlag auch mit aufzunehmen. Auch bei starker Anspannung des Staatshaushaltes ist es doch immer besser - und ich höre jetzt schon die Stimme von Herrn Koch, wir machten Finanzierungsvorschläge, ohne ihre Dek-kungsquellen zu kennen, und dazu möchte ich das folgende sagen -, es wäre vielleicht zweckmäßig, einmal zu überlegen, ob es nicht besser ist, Finanzierungsmittel einzusetzen, die die Betriebe von der drückenden Last von Zinsen befreien, anstatt dieselbe Summe oder wahrscheinlich eine größere Summe für die Finanzierung der höheren Arbeitslosenzahl einzusetzen. (Beifall bei der PDS) Lieber eine Milliarde D-Mark zur Verhinderung von Arbeitslo- sigkeit als eine Milliarde D-Mark zur Finanzierung von Arbeitslosenunterstützung. Liebe, verehrte Damen und Herren! Ich möchte mit diesen (Heiterkeit) Sie können lachen, Sie meinen, durch die Atmosphäre ist ein solcher Ausdruck nicht möglich, aber ich habe auch aufgrund der teilweise etwas scharfen Auseinandersetzung noch nicht ein solches Verhältnis, daß es als absoluter faux pas angesehen werden könnte, vielleicht auch Sie mit einem solchen Ausdruck anzureden. (Beifall bei der PDS) Das sind unsere Vorschläge, die zur Begründung dieses Antrages dienen, die mit Grundlage sein soll für die Beratung in den Ausschüssen. Dabei geht es uns darum, möglichst rasch zu entsprechenden konkreten gesetzlichen Regelungen zu kommen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der PDS) Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Herr Professor Steinitz, der Herr Staatssekretär wollte eine kurze Berichtigung vornehmen. Vielleicht geben wir ihm erst mal das Wort. Dr. Dube, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft: Professor Steinitz, ich möchte es nicht im Raum stehen lassen, daß die Regierung, das heißt das Wirtschaftsministerium, sich nicht mit der Problematik der Altschulden bzw. der Tilgung der Altschulden, der Kreditaltlasten der Betriebe beschäftigt. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Diese Problematik ist ein wichtiger Punkt in den Verhandlungen zum Einigungsvertrag. Es entbehrt nicht einer gewissen politischen und ökonomischen Leichtfertigkeit, wenn gerade seitens der PDS ein pauschaler Schuldenerlaß beantragt wird. Das hastige Streichen der Altlasten ist wahrlich der banalste Weg, um mit den Schulden aus der Vergangenheit, mit den politischen (Zwischenrufe von der PDS) und ökonomischen Schulden fertig zu werden. 1446;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1446 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1446) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1446 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1446)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Abteilungen. Wesentliche Anforderungen an sind: eine solche berufliche oder gesellschaftliche Belastbarkeit, die für einen längeren Zeitraum zur und Enteil Vertreter.

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