Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1428

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1428 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1428); Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist mit Mehrheit bei einigen Enthaltungen abgelehnt. Wir müssen damit über diesen Antrag selbst abstimmen. Es geht um den Antrag, der Ihnen in der Drucksache Nr. 182 vorliegt. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist mit Mehrheit abgelehnt. Ich möchte zwischendurch mal etwas Erfreuliches mitteilen. Wir haben gestern für eine Aktion gesammelt, die Kindern zugute kommen sollte. Sie erinnern sich daran, es ging um behinderte Kinder, ein Ferienlager. Die Gelder dafür fehlten. Offenbar ist das ein Ansporn gewesen, dem auch noch einige andere Beiträge folgen könnten. Der FC Berlin hat heute hier im Präsidium eine Spende von 10 000 DM für dieses Unternehmen überreicht. (Beifall) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf: Beschlußempfehlung des Innenausschusses Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes vom 7. März 1990 (Versammlungsgesetz) (2. Lesung) (Drucksache Nr. 155 a) Die Einführung in diese Vorlage gibt der Abgeordnete und Vertreter des Innenausschusses Brinksmeier. Brinksmeier, Berichterstatter des Innenausschusses: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Ich kann mich kurz fassen. Der Rechtsausschuß hat als zuarbeitender Ausschuß dem Innenausschuß geraten, der Drucksache Nr. 155a in vorliegender Form zuzustimmen, das heißt, dem Versammlungsgesetz in der Form, in der es Ihnen auch vorliegt. Der Innenausschuß hat getagt und sich über Einzelheiten Gedanken gemacht. Ich bin beauftragt worden, zwei Dinge hier etwas näher bekanntzugeben. Sie wissen, im Versammlungsgesetz ist das sogenannte Vermummungsverbot formuliert. Sie wissen auch, daß das zu erheblichen Diskussionen auf der Seite des anderen Teils Deutschlands geführt hat, die weite Kreise geschlagen haben. Wie möchten hier sagen, daß wir denken, der Gleichheitsgrundsatz läßt sich zwischen Demonstranten, die nicht erkannt sein wollen und Polizisten, die nicht erkannt sein können, weil eine Uniform mit Helm, Schlagstock und so die Polizisten nicht erkennbar sein läßt, dadurch ausgleichen, daß innerhalb des Polizeigesetzes, was ja in wenigen Tagen auch über unseren Tisch gehen wird, es möglich sein wird zu regeln, daß Polizisten mit einer Identifikationsnummer als solche auch wirklich erkannt werden können. Das heißt, daß wir den Gleichheitsgrundsatz zwischen Demonstranten und Polizisten auf diese Art und Weise gewährleisten wollen. Wir denken, das ist jetzt nicht innerhalb des Gesetzes regelbar, aber es ist für unsere Bevölkerung auch wichtig, zu wissen, daß wir dieses Problem so gesehen haben und auf dieses Art und Weise vorschlagen, es zu lösen. Das heißt, wir werden uns im Innenausschuß im Zusammenhang mit der Arbeit mit dem Polizeigesetz dafür einsetzen, daß dies so gelöst wird. Wir schlagen dem Plenum vor, die Vorlage in vorliegender Fassung anzunehmen. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke. Hier ist eine Frage. Bitte schön. Dr. Seifert (PDS): Herr Kollege! Glauben Sie tatsächlich, daß der Gleichheitsgrundsatz gewährleistet ist durch eine Nummer, wenn man doch weiß, daß im gerichtlichen Verfahren häufig Video- und andere Aufzeichnungen benutzt werden, um die Leute zu identifizieren? Die Nummer, die ja auch recht klein sein wird, zu identifizieren, ist doch sehr schwierig. Ich meine, da ist der Gleichheitsgrundsatz doch nicht gegeben. Brinksmeier, Berichterstatter des Innenausschusses: Wir gehen davon aus, daß eine Nummer nur dann einen Zweck hat, wenn sie auch wirklich zur Identifikation führen kann. Wenn sie so klein ist, daß man sie nicht sehen kann, hätten Sie recht. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Das scheint es gewesen zu sein. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Innenausschusses, die Ihnen in der Drucksache Nr. 155 a schriftlich vorliegt. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache Nr. 155a zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. -Danke schön. Wer ist dagegen? - Ich sehe vier Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? - Zahlreiche Stimmenthaltungen. Damit ist das Gesetz mit übergroßer Mehrheit angenommen. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Fraktion der DSU betreffend Beschluß der Volkskammer Aufforderung an den Ministerrat, die Entlassung der Angehörigen des ehemaligen MfS und des nachgeordneten Bereiches in die Wege zu leiten (1. Lesung) (Drucksache Nr. 188). Wir haben vorgesehen, daß der Antrag dann an den Sonderausschuß zur Kontrolle der Auflösung der MfS/AfNS überwiesen wird. Und da die Entscheidung zu dieser Angelegenheit eil-bedürftig ist, hoffen wir, daß wir - falls dem zugestimmt wird -, auch noch in 2. Lesung morgen darüber beraten könnten. Wir kommen zunächst zur Einführung in die Vorlage. Der Vertreter der Fraktion der DSU, Herr Anys, hat das Wort zur Begründung. Anys für die Fraktion der DSU: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag wird ein im Bewußtsein unserer Bevölkerung brisantes Thema berührt. Wie soll in unserem Teil Deutschlands eine gesunde Rechtsatmosphäre entstehen, wenn vor der Schuldaufarbeitung haltgemacht wird - so fragte neulich zu Recht ein Kommentator der Dresdner Tageszeitung „Die Union“. Wir haben heute nacht den Beitritt zum Grundgesetz nach Artikel 23 per 3. Oktober beschlossen, das heißt, uns bleiben nur einige wenige Wochen, ich betone wenige Wochen, diesen Teil Deutschlands, den wir in die Einheit einbringen, vom allergröbsten Schmutz der vergangenen Jahrzehnte zu säubern. Unter diesem Gesichtswinkel müssen wir uns bei der Arbeit in diesem Hohen Hause ernsthaft fragen, was an gesetzgeberi- - sehen Werken in Zukunft besser von einem gesamtdeutschen Parlament beschlossen werden kann und was jetzt vorrangig -ich betone vorrangig - von uns getan werden muß, weil es ursächlich nur mit unserer eigenen Geschichte und Betroffenheit zu tun hat und darum auch nur von uns allein bewältigt werden kann und muß. Ein deshalb nur von uns zu lösendes Problem wird in dem Ihnen vorliegenden Antrag der DSU angesprochen, nämlich die verbindliche Aufforderung des Parlaments an den Ministerrat, möglichst sofort gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, die die Entlassung der Angehörigen des ehemaligen MfS und des nachgeordneten Bereiches aus dem öffentlichen Dienst in die Wege leitet. Im vergangenen Herbst rief das Volk auf unseren Straßen: Stasi in die Wirtschaft! Und nicht: Stasi in die Ministerien und in die Verwaltung - und das noch unter Anrechnung der geleisteten Dienstjahre. Es ist unseres Erachtens ein ausgemachter Skandal - und damit geben wir der Meinung der Mehrheit unserer Bevölkerung Ausdruck -, daß es immer noch nicht gelungen ist, etwa gegen Honecker, Mielke, Tisch und die übrigen früheren SED-Führungskader - wie es so schön hieß - und ebenso alle anderen auf Bezirks- und Kreisebene schuldig gewordenen Funktionäre und ihre Helfershelfer Prozesse einzuleiten. 1428;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1428 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1428) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1428 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1428)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen von Bürgern der noch nicht den gesellschaftlichen Erfordernissen entspricht und damit Ansatzpunkte für die Erzeugung feindlich-negativer Handlungen bieten kann.

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