Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1407

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1407 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1407); Kenntnis bekommen. Mir liegt ein Brief vor, aus dem hervorgeht, daß am 5. 7. im Ministerium von Herrn Blüm ein Gespräch stattgefunden hat, ich kann zitieren: „Wir beziehen uns auf die Besprechungen in obiger Angelegenheit, (also dieses Gesetzes), im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung am 5. Juli 1990. In dieser Besprechung wurde den Sitzungsteilnehmern der Entwurf vorübergehend ausgehändigt.“ - Im Gelben Dienst vom 11. Juni und vom 25. Juni sind ausführliche Erörterungen des AOK-Bundesverbandes, der ein Kassenerrichtungsgesetz und auch ein Krankenhausfinanzierungsgesetz als Überraschungscoup, wie es dort heißt, vorlegt. Das war aber schon im Juni. Ich möchte wirklich sagen: Mich betrifft dieser Stil deshalb: Wir sind hier als Parlamentarier in einer sehr schwierigen Situation verpflichtet, sehr schnell zu entscheiden, Sachen, die die Bundesrepublik monatelang in Ausschüssen prüfen kann, müssen wir hier sehr schnell erledigen, und da wäre es nach meinem Erachten nicht nur ein Problem des Stils, sondern auch ein Problem der Fairneß, daß uns das Ministerium über schwebende Entwürfe und schwebende Ratifizierungsverfahren und dergleichen mindestens so früh informiert wie die Mitarbeiter im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. (Beifall) Ich möchte auch eins sagen: Ich unterschätze die Sachkunde dieser westlichen Kollegen nicht, möchte aber eins anmerken: Fachleute für Fragen DDR sind wir. Das, glaube ich, feststellen zu können. (Beifall) Ich glaube, im Ausschuß muß auch die Frage geprüft werden, das möchte ich ganz klar stellen: Lohnt es sich noch, für die letzten Wochen der Existenz der DDR ein solches Gesetz zu verabschieden, oder sollte man irgendwelche Übergangsbestimmungen, so etwas ist ja im Einigungsvertrag vorgesehen, dann in Kraft setzen und ansonsten das Gesetz, das Krankenhausfinanzierungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland, übernehmen. Deswegen, das möchte ich sagen, weil nach meinem Erachten dieses Krankenhausfinanzierungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland an vielen Stellen oder im gesamten Duktus sogar viel besser erarbeitet ist. Dazu darf ich Ihnen einiges nachher sagen. Eine wichtige Sache ist hier in dem Gesetz nicht enthalten. Nach meiner gegenwärtigen Kenntnis im Gesundheitswesen müssen wir fast so etwas wie ein Krisenmanagement - auch hinsichtlich der Finanzierung - betreiben, und dazu muß auch etwas getan werden, das ist Aufgabe der Regierung, des Ministeriums für Gesundheitswesen. Als Beispiel: Wir haben im Paul-Gerhard-Stift, ein Krankenhaus von 520 Betten, 1989 tägliche Sachkosten von 16 000 M gehabt. Wir hatten Personalkosten von 32 000 M. Die Personalkosten ziehen sich unverändert durch. Es sind auch heute noch 32 000 M. Die Leute verdienen nicht mehr Geld. Aber wir haben im Vergleich zu den 16 000 M jetzt 64 000 M Sachkosten. Und die Erhöhung des Kostenpflegesatzes von 15 % werden dem nicht gerecht. Wir schweben in dauernder Angst, daß wir die Gehälter nicht zahlen können. Das sind Finanzierungsaufgaben, zumal der Gesetzentwurf doch ziemlich - das möchte ich in diesem Fall vielleicht ein bißchen polemisch zitieren - vollmundig sagt, daß die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser generell Aufgabe dieses Gesetzes wär. Was mich besonders ärgert, ist die Tatsache, daß es immer, wenn bei uns jetzt derartige Probleme entstehen, sehr pauschal heißt: Diese Betriebe arbeiten nicht effektiv. Die DDR-Wirt-schaft hat ja ungefähr nur 40 % der Effektivität der Bundesrepublik. - Bei uns im Krankenhaus ist es genau umgekehrt. Durch unsere niedrigen Personalkosten haben wir bei gleichen Verweildauern, gleichem Auslastungsgrad weit unter 40 % der Kosten eines bundesdeutschen Krankenhauses, und trotzdem haben wir kein Geld. Das ist also wirklich doch mal hier darstel-lenswert. (Beifall bei SPD und F.D.P.) Im bundesdeutschen Krankenhausfinanzierungsgesetz ist ausführlich dargestellt, welche Einrichtungen nicht gefördert werden wollen. Das sind Kureinrichtungen, Rehabilitationsein- richtungen, Polikliniken. Und ich möchte doch in diesem Zusammenhang anregen, daß noch einmal generell geprüft werden muß, ob wir das nicht auch in diesem Entwurf machen sollten. Diese Mittel, von denen gesprochen wird, sollten nach meinem Erachten dem teuren Projekt der möglichst schnellen Verbesserung der Situation in den Akutkrankenhäusem zugute kommen. Das ist auch das große Loch, wo das meiste Geld hineingeht. Wenn wir jetzt Ambulatorien und Polikliniken eventuell damit auch fördern, könnte es sein, daß es auch zu einer gewissen Wettbewerbsverzerrung führt, wenn nämlich der selbständig niedergelassene Arzt dann diese Mittel selber einbrin-gen muß. Und ich möchte auch eines zitieren, was ein Gutachten . (Stellvertreter der Präsidentin Helm: Herr Opitz, Ihre Redezeit!) Es tut mir leid, sehen Sie. Den Entwurf macht ein Herr bei Dr. Blüm, und hier kann man es auch nicht sagen . Nur eines möchte ich noch sagen. Das halte ich für ganz wichtig. Um es kurz und in ein paar Sätzen zu machen: Ich würde dringend empfehlen, daß - wie im Krankenhausfinanzierungsgesetz der Bundesrepublik - diese Mittel nur Akutkrankenhäusern zur Verfügung gestellt werden. Dann sollte die Möglichkeit eröffnet werden - mit sehr viel Nachdruck möchte ich das fordern -, daß Rehabilitationseinrichtungen und Kureinrichtungen durch private Investitionen verbessert werden können, sonst läßt sich diese Sache hier nicht in den Griff bekommen. Es gibt eine Berechnung, daß für Kureinrichtungen mindestens 2 bis 3 Mrd. Mark in der DDR notwendig wären. Wir sollten dankbar sein, wenn sich auf dem privaten Kapitalmarkt eine Möglichkeit findet, daß diese Gelder dorthin fließen. Das würde zugunsten der Akutkrankenhäuser unsere Finanzsituation entlasten. - Es tut mir leid, daß die Redezeit zu Ende ist. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Helm: Danke. Meine Damen und Herren! Die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ist beendet. Das Präsidium schlägt vor, den Gesetzentwurf des Ministerrates auf Drucksache Nr. 192 an den Haushaltsausschuß, den Finanzausschuß, den Ausschuß für das Gesundheitswesen und den Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform zu überweisen. Wer mit dieser Überweisung sein Einverständnis erklärt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Somit wurde der Überweisung einstimmig zugestimmt. Zur federführenden Beratung schlägt das Präsidium den Haushaltsausschuß vor, und die Fraktion CDU/DA hat beantragt, den Ausschuß für Gesundheitswesen damit zu beauftragen. Ich stelle zuerst zur Abstimmung den Antrag der Fraktion CDU/DA, dem Ausschuß für Gesundheitswesen die federführende Beratung zu übertragen. Wer damit sein Einverständnis erklärt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? - Eine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Enthaltungen und einer Gegenstimme wurde dieser Überweisung mehrheitlich zugestimmt, so daß über den anderen Vorschlag nicht mehr abgestimmt zu werden braucht. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Ministerrates Gesetz über die Finanzverwaltung der DDR (Finanzverwaltungsgesetz) (1. Lesung) (Drucksache Nr. 171). Ich bitte den Staatssekretär im Ministerium der Finanzen, Herrn Martin Maaßen, das Wort zur Begründung zu nehmen. Maaßen, Staatssekretär im Ministerium der Finanzen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Im Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und 1407;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1407 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1407) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1407 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1407)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Auf der Grundlage der Direktive und der zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zur Direktive ist in den Diensteinheiten Staatssicherheit unverzüglich mit der Überarbeitung der Mobilmachungsplanung und der zusätzlichen organisatorischen Mobilmachungsmaßnahmen, die sich aus den objektiven Erfordernissen an die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit ergeben, herauszuarbeiten und zu erläutern, Haupterkenntnisse und -ergebnisse einer von mir eingesetzten Kommission zur Überprüfung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen - Entwicklung der Qualität und Wirk- samkeit der Untersuchung straf-tatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten,ist ein objektives Erfordernis und somit eine Schwer-punktaufnabe der Tätigkeit des- Leiters einer Untersuchunqshaftan-stalt im Staatssicherheit . Zur Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten und den von ihnen bestätigten Dokumenten für die Arbeit mit im Verantwortungsbereich. Diese Aufgaben umfassen im wesentlichen: Die Durchsetzung der Vorgaben und Festlegungen der Leiter der Diensteinheiten der Linie mit den Partnern des Zusammenwi rkens. Von besonderer Bedeutung zur Erfüllung der Aufgaben des Untersuchung haftvollzuges Staatssicherheit ist die Organisation des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten der Linien und. Durch die zuständigen Leiter beider Linien ist eine abgestimmte und koordinierte, schwerpunktmaßige und aufgabenbezogene Zusammenarbeit zu organisieren.

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