Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1395

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1395 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1395); gegnet, und ich kann Ihnen nur sagen, ein durchschnittlicher DDR-Bürger mit durchschnittlichem DDR-Einkommen hat die Möglichkeit, diesen Wohnraum entsprechend diesem Gesetz zu erwerben. Ich möchte Ihnen auch sagen, wie. Ich habe mich deshalb sowohl mit den Banken, mit den Sparkassen als auch mit den Bausparkassen verständigt. Es stehen Finanzierungsmodelle bereit für den sogenannten Mietkauf von Wohnungen, die bereits von dem Mieter bewohnt werden. Das heißt, Randbedingungen sind momentanes durchschnittliches Einkommen eines DDR-Bürgers, also ein Familieneinkommen, zweitens maximale Belastung des Familieneinkommens von (Dr. Modrow, PDS: Wie hoch ist das angesetzt?) Das ist angesetzt mit 1 600 Mark netto. Das ist ein statistischer Wert, ich habe ihn nicht erfaßt. Zweitens beträgt die maximale Belastung des Familieneinkommens 25%. Drittens: Ich zahle ca. 28 Jahre lang dann diese Wohnung ab, aber ich’ habe sie in Besitz. Jeder DDR-Bürger wäre in der Lage, diese Wohnung zu kaufen. Zweitens aber muß ich dazu sagen: Den Beschluß, diese Wohnung zu verkaufen, müßte der Gesellschafter, sprich die Kommune, fassen. Da hat ja wieder die Legislative das entscheidende Mitspracherecht. Das muß ich so deutlich sagen. Wir müssen hier unterscheiden zwischen Wohneigentumsrege-lung und zwischen frei finanziertem Wohnungsbau. (Helm: Es gibt drei weitere Fragen. Bitte.) Frau Dr. Lucyga (SPD): Herr Minister! Wie sieht es mit der Zukunft der Wohnungsbaugenossenschaften aus? Mir wurde gesagt, daß nach der Währungsunion zwar die Mittel drastisch geschrumpft sind, aber andererseits die Kosten gestiegen sind. Was ist weiter zu halten von der einseitig praktizierten Art und Weise, jetzt die Schwächsten, nämlich die Genossenschaftler, die jetzt ihre Wohnung bekommen würden, nachzubelasten? Das geschieht mit tausenderlei Tricks. Derartige Dinge werden zunehmend an uns herangetragen. Dr. Viehweger, Minister für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft: Es wäre mir natürlich lieber konkret. Ich muß Ihnen widersprechen. Erstens: Die Wohnungsgenossenschaften haben genau wie die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften im zweiten Halbjahr mehr Geld bekommen als sie im ersten Halbjahr verbraucht haben. Das kann ich beweisen. Es ist teilweise nicht dort angekommen. Und da müssen die Finanzrevisionen in den Bezirken und Kreisen einmal nachforschen, wo das Geld zweckentfremdet verwendet worden ist. Zweitens kann ich Sie informieren, vor 14 Tagen habe ich das in der Presse bereits getan, daß wir Geld aus meinem Haushalt, also aus schon von Ihnen beschlossenen Haushaltsmitteln, für die Unterstützung der Preissteigerung bei der Bewirtschaftung bereitstellen. Das betrifft die kommunalen, das betrifft die genossenschaftlichen Wohnungen, aber natürlich auch die privaten Vermieter. Wie dies funktioniert, habe ich schon bekanntgegeben. Das könnte jederzeit bei mir noch einmal abgefragt werden. Ich habe das Material oben. Es sind mehrere Seiten - Antragstellung und dergleichen mehr. Dafür ist also Geld in Größenordnungen bereitgestellt worden, ungefähr 300 Mio M für dieses zweite Halbjahr, um das deutlich zu sagen. Drittens: Die Genossenschaften sind nicht benachteiligt. Dieser Parlament hat beschlossen, den Grund und Boden auch den Genossenschaften bereitzustellen, ein sehr guter Beschluß, damit die Genossenschaften auch die notwendige Sicherheit haben, über Grund und Boden verfügen zu können. Es gibt eine entsprechende Durchführungsbestimmung, die erlassen worden ist, die diese preislichen Relationen regelt. Sie nehmen sicherlich Bezug auf Zeitungsartikel, wo drinstand: Genossenschaften dürfen jetzt ihren Grund und Boden für 1000 M pro m2 verkaufen. - Das ist alles Schwindel. Ich muß es so deutlich sagen. Die Durchführungsbestimmung regelt den Verkauf zu Preisen vor dem 30. 6. Und ich kenne kein Grundstück in der DDR, das vor dem 30. 6. 1000 M pro m2 gekostet hätte. (Frau Dr. Lucyga, SPD: Ich darf das so verstehen, daß auch die gestiegenen Baukosten von Ihnen finanziell abgesichert werden?) Nein, die Baukosten nicht. Die Bewirtschaftungskosten habe ich gesagt. (Frau Dr. Lucyga, SPD: Das ist etwas anderes.) Das Geld für das Bauen kommt doch nicht von diesem Hause mehr in Zukunft. Soweit das einen Neubau betrifft, wenn das kommunalen oder genossenschaftlichen Wohnungsneubau betrifft, so ist das Geld von der Regierung hier über den Haushalt bereitgestellt worden zur Fertigstellung der angefangenen Neubauten. Parallel dazu ist Geld bereitgestellt worden über Finanzminister Waigel und unseren Finanzminister für die Bürgschaften für den ausgereichten Kreditrahmen von 1,86 Mrd. M für das III. Quartal. Mehr Geld haben sie mir nicht bewilligt für den Neubau. Ich muß das so deutlich sagen. (Frau Dr. Lucyga, SPD: Also die bereits fertiggestellten bzw. die ) (Stellvertreter der Präsidentin Helm: Ich bitte jetzt darum, den Dialog zu beenden.) Dafür ist das Geld da. Stellvertreter der Präsidentin Helm: Bitte, Abgeordnete Albrecht. Frau Dr. Albrecht (PDS): Herr Minister! Ich möchte mal Ihre persönliche Auffassung dazu wissen, wie lange dieses Gesetz gelten soll. Es beruft sich in großen Teilen auf das Zivilgesetzbuch der DDR, und sicher ist Ihnen nach der heutigen Nacht bekannt, wie lange dieses Zivilgesetzbuch noch gelten wird. Dr. Viehweger, Minister für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft: Ich kann Ihnen sagen: Ich habe versucht, das deutlich zu machen mit dieser Sonderregelung für die Schaffung von Wohnungseigentum bei vorhandenen Mietwohnungen. Dieses Wohneigentumsgesetz der Bundesrepublik, an das sich diese gesetzliche Regelung natürlich anlehnt und das auch nach dem Beitritt gelten wird, ist dafür nicht geschaffen worden, sondern es war vorwiegend geschaffen worden für den Neubau von Wohnungen. Wir haben jetzt den besonderen Fall, daß sich bergeweise Anträge von Bürgern häufen, die gern ihre Wohnung kaufen möchten, vorwiegend 6- bis 8-Familien-Häuser in Altbauten, gerade in Berlin sehr verbreitet, entweder als genossenschaftliche Form oder als Eigentumswohnung. Ich glaube, Sie als Parlament sollten noch in der kurzen Zeit die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen - ich sage es mal ganz egoistisch - für die DDR-Bürger in ihren Wohnungen, weil es dafür keine Verordnungen in bundesrepublikanischem Recht gibt. (Zuruf) Ja, da gebe ich Ihnen recht, bin ich, stehe ich dazu. Stellvertreter der Präsidentin Helm: Eine letzte Frage, Herr Abgeordneter Demloff. Demloff (PDS): Herr Minister! Ich habe einige Fragen zusammengebündelt. Wir haben in den letzten Jahren 4700 Wohnungen für Rollstuhlfahrer gebaut. Wir haben in der DDR über 50000 Rollstuhlfahrer. Wohnungen für Schwerstgeschädigte - das ist ein ganz großes Problem. Welche Überlegungen gibt es in Ihrem Ministerium, um zu garantieren, daß 1. der Wohnbedarf von Schwerstbehinderten, der vorwiegend Parterrezonen beansprucht, die aber den höchsten Gewinn auf der Grundlage von Gewerberäumen ergeben, den Bedarf von Schwerbehinderten, die einen größeren Wohnraumbedarf haben als Normalbürger, beispielsweise Blinde brauchen mehr Fläche, Rollstuhlfahrer ebenfalls, aber andererseits gibt es eine wachsende Tendenz von Bewohnern, Menschen, die nicht immer sehr hübsch anzusehen sind, in ihrem Wohnbereich aufzunehmen. Welche Über- 1395;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1395 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1395) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1395 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1395)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes erst andere Maßnahmen durchzuführen und sich erst danach an den Verursacher zu wenden, obwohl dieser bereits sofort für die Gefahrenabwehr hätte verantwort lieh gemacht werden können.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X