Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1375

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1375 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1375); Zweitens: Der Abschluß eines guten Einigungsvertrages, in dem die rechtlichen, ökonomischen, sozialen Bedingungen der deutschen Einigung klar fixiert sind. Und drittens: Die Sicherung der Bildung der Länder. Und wir waren der Überzeugung, daß diese drei Bedingungen, von denen wir schon im Juni dieses Jahres sprachen, als wir als erste Partei die Forderung nach einem zweiten Staatsvertrag aufgestellt haben, den wir heute üblicherweise Einigungsvertrag nennen, Mitte September erfüllt sein könnten. 1. weil am 12. September die entscheidende Außenministerkonferenz der 2 + 4-Gespräche stattgefunden hat, 2. weil bis zu diesem Zeitpunkt mit großer Sicherheit auch die Vertragsverhandlungen zwischen beiden deutschen Staaten beendet sein können. Und wir waren uns 3. einig, daß die Länderbildung insoweit - und das ist die Einschränkung, über die sind wir uns auch alle klar - gesichert ist, daß wir ein Länderbildungsgesetz und ein Länderwahlgesetz haben und daß dieses in vertraglichen Vereinbarungen zwischen beiden deutschen Staaten auch garantiert wird, daß die Länderbildung auch wirklich erfolgen kann. Ich weise darauf hin, um die Kontinuität unserer Vorstellungen von diesem Einigungsprozeß zu betonen. Ich denke, um auf die vorhin gehaltene Rede einzugehen, dies ist vielleicht eine historische Stunde, oder es könnte sie sein, iber wir werden ihr nicht gerecht, wenn wir das Schauspiel fort-setzen, das in den letzten Wochen stattgefunden hat, nämlich die unerträgliche Situation immer neuer Terminvorschläge. Es sind von der CDU - ich habe die Übersicht wahrhaftig verloren -, ich glaube, 12,13,14 oder 15 Terminvorschläge gekommen. (Zuruf von der CDU/DA: 3!) Ich weiß es nicht. Sie werden sich vielleicht erinnern, daß der 2. Dezember von Ihnen kam, dann der 14. Oktober und daß es auch von Ihnen verschiedene Landtagswahltermine und daß es dann den 9. und den 6. Oktober gab. Ich denke, das ist allmählich wirklich unerträglich, und die endlose Termindiskussion muß wirklich beendet werden. (Beifall bei der SPD und der F.D.P.) Ich erinnere daran, daß wir heute mittag eine Besprechung mehrerer Fraktionsvorsitzender hatten, wo ich genau dieses vorgeschlagen habe, daß wir ein Ende der Termindiskussion und Zuwendung zu den inhaltlichen Fragen der Einigung erreichen müßten und daß wir uns bei der Terminfestlegung immer noch die Freiheit lassen müssen - das allerdings ist eine wichtige Bedingung für uns, wenn wir einen Beitrittstermin festlegen daß nit dem Beitrittstermin nicht die inhaltliche Zustimmung zum Einigungsvertrag festgelegt wird, den wir ja noch nicht im Ergebnis kennen. Es muß klar sein, daß ein Beitrittstermin nicht einen Zwang ausüben darf, einen schlechten Einigungsvertrag auch noch ratifizieren zu müssen. Wir wollen die Freiheit haben, ja oder nein zu sagen zu dem Einigungsvertrag, wenn er in paraphierter Form vorliegt. Das ist eine entscheidende Bedingung für uns. (Beifall bei der SPD) Und zweitens bitte ich, sich daran zu erinnern - und das sage ich ausdrücklich neutral: Wichtiger als alle Diskussionen über den Beitrittstermin war immer auch die Frage danach, wie wir am sinnvollsten auf die sich dramatisch zuspitzende wirtschaftliche und soziale Situation in unserem Lande reagieren. Es war das Ärgerliche dieser Termindiskussion, daß sie den Eindruck erweckte, die Verantwortlichen im Lande befaßten sich nicht mit den wirklichen Problemen, sondern mit wahltaktischen Terminproblemen. Ich denke, daß auch dieses ein Ende haben muß. Und ich weiß und will das auch ausdrücklich sagen, daß in der Bevölkerung der Druck auf einen immer früheren Beitrittstermin ständig zunimmt, einerseits wegen der objektiv riesigen Probleme, andererseits auch wegen der - ich will das zugestehen - sub- jektiven Schwierigkeiten, das ist ein sehr neutraler Terminus, also wegen unseres Unvermögens, wegen unserer Fehler. Ich sage das in alle mögliche Richtungen. Dieser Termindruck nimmt zu, und die SPD ist ein selbstverständlicher Teil der Bevölkerung, weshalb auch in unserer Partei der Wunsch zunimmt, den Beitritt so schnell wie irgend vernünftig möglich vorzunehmen. (Beifall bei SPD und F.D.P.) Wir sehen also keinen Sinn darin, den Termin immer weiter nach hinten verschieben zu wollen, also auf Dezember oder so etwas ähnliches. Wir sind allerdings dafür - und mit diesem etwas mühseligen Konzept sind die Sozialdemokraten angetreten -, Notwendigkeiten, die sich quasi naturwüchsig einstellen, in den sich beschleunigenden Prozessen doch zu verbinden mit vernünftigen Gestaltungsvorschlägen. Deshalb war unser Kompromißvorschlag der 15. September, weil wir meinten, da könnten wir einerseits die ökonomisch und sozial sich verschlechternde Situation berücksichtigen und zugleich das, was wir als notwendige Bedingung genannt haben: unsere Verläßlichkeit gegenüber unseren Nachbarn, also Abschluß der 2 + 4-Gespräche und rechtliche Regelungen, was überhaupt nur möglich ist, und wir wissen, es wird weniger möglich sein, als wir uns erträumt hatten, also Abschluß der Beitrittsverhandlungen, sei es in einem Einigungsvertrag, sei es in anderer gesetzlicher Form. Deswegen sehen wir eigentlich keine sachliche politische Notwendigkeit und Möglichkeit, einem sofortigen Beitritt zuzustimmen, weil genau diese vernünftigen Gesichtspunkte, die auch in einer extrem schwierigen Situation zu verteidigen sind, gewahrt werden könnten, also äußere Aspekte zu berücksichtigen und die rechtlichen Beitrittsbedingungen in einem Einigungsvertrag zu sichern. Wir sehen auch keine sachliche politische Notwendigkeit, den Termin auf den 14. Oktober zurückzuverschieben. Wir erneuern also und bringen als Änderungsantrag ein: Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Abschluß der 2 + 4-Gespräche und Klärung der Bedingungen des Beitritts in einem Einigungsvertrag oder in anderen gesetzlichen Regelungen, und zwar am 15. September 1990. Das ist unser Änderungsantrag. (Beifall bei der SPD) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Es sind da offenbar Zwischenfragen. Er will offenbar keine Zwischenfragen zulassen. Dann hat als nächster das Wort der Abgeordnete Gysi von der PDS. Dr. Gysi für die Fraktion der PDS: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal stört, glaube ich, an dieser Sitzung, daß das Ganze sich wieder einmal für alle Abgeordneten dieses Hauses etwas überfallartig gestaltete. (Beifall bei PDS und SPD) Und das, nachdem gestern bei dem Gespräch der Fraktionsvorsitzenden mit dem Ministerpräsidenten der DDR eigentlich in zwei wichtigen Fragen Übereinstimmung und relative Klarheit bestand, selbstverständlich unter dem Vorbehalt, daß die Fraktionen dem zustimmen, nämlich erstens, die Probleme in unserem Land nicht weiter durch permanente Termindiskussion zum Beitritt zu erschweren, und zweitens, am 9. Oktober 1990 eine Sondersitzung der Volkskammer durchzuführen, auf der endgültig über den Beitritt entschieden wird. Das war eine klare Aussage, und es wäre, glaube ich, auch für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes eine klare Aussage gewesen. 1375;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1375 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1375) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1375 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1375)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, die Drage Wer ist wer? eindeutig und beweiskräftig zu beantworten, noch nicht den operativen Erfordernissen, Daran ist aber letztlich die Effektivität des Klärungsprozesses Wer ist wer? erfordert auch die systematische Erhöhung der Qualität der Planung des Klärungsprozesses auf allen Leitungsebenen und durch jeden operativen Mitarbeiter.

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