Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 136

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 136 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 136); Lassen Sie mich noch einmal auf folgendes verweisen: In der Nationalen Volksarmee gibt es keine Aktivitäten, die der Entwicklung von chemischen Waffen bzw. der Vorbereitung für deren Einsatz dienen. Die NVA befaßt sich jedoch - wie jede andere entwickelte Armee - auch damit, ihre Truppen auf den Schutz vor den Wirkungen chemischer Waffen vorzubereiten. Das ist eine legitime Aufgabe, solange diese Waffen existieren. Hierbei gab es auch eine Zusammenarbeit mit anderen Armeen. Ich komme darauf noch einmal zu sprechen. Abschließend möchte ich unterstreichen, daß die Regierung der DDR konsequent zu den eingegangenen Verpflichtungen der Nichtproduktion, des Nichterwerbs und der Nichtweitergabe von chemischen Waffen steht. Sollten Verstöße bekannt werden, so wird die Regierung diese kompromißlos ahnden. Und nun noch, Abgeordneter Weiß, eine Information zu den angesprochenen militärischen Kontakten zwischen der DDR und dem Irak. Es handelt sich hier ausschließlich um Altlasten. Im Irak sind gegenwärtig keine Ausbilder der Nationalen Volksarmee eingesetzt. Die irakische Seite wurde jedoch von Spezialisten der NVA folgendermaßen unterstützt: In den Jahren 1980 und 1981 die Ausbildung von Kampfschwimmern im Irak. In den Jahren 1980 bis 1987 wurde Unterstützung gewährt beim Aufbau eines Übungsplatzes des chemischen Dienstes durch Spezialisten der NVA, aber nur beim Aufbau des Übungsplatzes, nicht bei der Versorgung mit Technik. Soweit gehen unsere Informationen. Wir können ja jetzt nur das weitergeben, was wir an Recherchen anstellen konnten. 1985 erfolgte der Einsatz von Trainern im Irak für Handball und Leichtathletik im Rahmen der Armee dort. Seit 1988 sind keine Spezialisten der NVA im Irak mehr tätig. Durch die NVA wurden, weil Sie auch fragten, ob Offiziere in der DDR ausgebildet wurden, 1978 auf der Grundlage eines entsprechenden Abkommens 12 Sportoffiziere der irakischen Streitkräfte qualifiziert. Die Frage, inwieweit Staatssicherheitsoffiziere bei uns ausgebildet wurden bzw., andersherum, von uns dort, von der DDR, welche im Irak gearbeitet haben, kann ich selbstverständlich nicht beantworten. Dazu kommen wir auch nicht an Informationen. Da müßte man versuchen, das über das Ministerium des Innern zu klären. (Zwischenruf: Sie haben die 15 Küchenkräfte vergessen.) Muß ich auf diese Frage antworten, Herr Abgeordneter? Ich denke, daß ist unter der Gürtellinie. (Beifall bei der CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Der Minister für Wirtschaft, Abgeordneter Pohl, hat das Wort zur Beantwortung von Fragen. Dr. Pohl, Minister für Wirtschaft: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Überraschung habe ich den letzten Tagesordnungspunkt heute gefunden. Da ich der Erbeverwalter des Ministeriums für Außenwirtschaft und des Ministeriums für Chemie nun seit ein paar Tagen bin, habe ich sofort auch versucht, Recherchen anstellen zu lassen. Dabei ist mir folgendes zugearbeitet worden, und diese Information möchte ich noch kurz den Abgeordneten hier, da das eine Informationsstunde ist, zur Verfügung stellen. 1. Es gibt bei den chemischen Stoffen die Kategorie I, die ist supertoxisch und wird nur in Kilogramm von der chemischen Industrie für pharmazeutische Zwecke hergestellt. Dasselbe gilt für die Kategorie II, ebenfalls für die pharmazeutische Industrie. Anders verhält es sich mit Chemikalien der Kategorie III. Das sind Chemikalien, die in großem Umfang für zivile Zwecke produziert werden und als Vorprodukte für Chemiewaffen genutzt werden können. Diese werden im großtonnagigen Maßstab hergestellt, z. B. Phosphortrichlorid. Der Export dieser Erzeugnisse ist gemäß der Verordnung, die hier schon genannt worden ist, vom 25.6. 1987 von der Abgeordneten von der PDS, genehmigungspflichtig. Inwieweit, das muß ich hier einschieben, diese Genehmigungspflicht und diese Anordnung überhaupt den Bedingungen entspricht, möchte ich hier in Zweifel setzen. Das wäre durch den Ministerrat zu überprüfen. Ca. 5 000 t Phosphortrichlorid werden durch den VEB Chemiekombinat Bitterfeld nach der Bundesrepublik, nach Spanien, Italien, Frankreich und der CSFR exportiert. Die Verträge enthalten entsprechend der oben genannten Verordnung die Verpflichtung des Einsatzes für friedliche Zwecke und das Verbot einer Weitergabe an Dritte. Exportverträge zum Irak liegen nicht vor. Das ist erst einmal der Fakt, der mir zugearbeitet worden ist. In den vergangenen Monaten, zuletzt Anfang April dieses Jahres, haben seitens der UNO-Organe Inspektionen im Arzneimittelwerk Dresden und im Chemiekombinat Bitterfeld stattgefunden, wobei es nach den gegenwärtigen Untersuchungen und den Berichten, die mir hier vorliegen, die auch an das Außenministerium und an andere Bereiche gegangen sind, keinerlei Beanstandungen gegeben hat. Ich bin auch der Auffassung, daß dieser Vorgang weiter zu prüfen ist, und ich bin dafür, daß die gesetzliche Regelung aus dem Jahre 1987 noch einmal aktualisiert werden sollte. - Soweit meine Information als Erbeverwalter auch auf diesem Gebiet. -Schönen Dank. (Beifall bei PDS und CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Damit ist unsere Rednerliste für die Aktuelle Stunde erschöpft und auch unsere Tagesordnung bis auf einige wichtige Punkte, die ich Ihnen mitteilen möchte. Erstens: Es wird in unserem Hause ab sofort ein „Parlamentarischer Pressedienst“ herausgegeben. Dieser „Parlamentarische Pressedienst“ ist an Sie verteilt worden. Ich habe ihn auch erst gelesen, als er hergestellt war, und möchte Sie darauf aufmerksam machen, daß Sie wesentliche Teile auf der letzten Seite am besten gar nicht erst lesen. Die Termine, die da drinstehen, stimmen zum großen Teil nicht. Ich spare mir einzelne Korrekturen. Eine zweite Bemerkung: Das Präsidium hat gestern Abend entschieden, daß man zwar nicht generell auf den Antrag der CDU/DA-Fraktion eingehen kann, nächste Woche eine sitzungsfreie Woche zu machen, aber so war es möglicherweise auch nicht gemeint. Sitzungen wird es reichlich geben. Aber wir haben entschieden, daß am nächsten Donnerstag keine Plenarsitzung der Volkskammer stattfindet. Es ist außerdem nach verschiedenen interfraktionellen Koii ■-takten entschieden worden, daß am Dienstag, dem 8. Mai, hier in der Volkskammer eine besondere Sitzung der Volkskammer stattfindet, und zwar zum Gedenken an die Opfer des vor 45 Jahren zu Ende gegangenen Zweiten Weltkrieges. Die Präsidentin wird eine Rede halten. Eine Aussprache dazu ist nicht vorgesehen. Ich füge - sozusagen in Klammern - hinzu, daß es zur Zeit nicht ganz ausgeschlossen ist, daß im Anschluß an diese besondere Sitzung auch noch eine gewisse Einheit Volkskammersitzung mit einem noch festzulegenden Programm stattfindet. Das sage ich, damit Sie sich die Termine entsprechend frei halten. Auf alle Fälle findet dann am Donnerstag, dem 10. 5., die nächste reguläre Volkskammersitzung statt. Ich hoffe, ich habe nichts vergessen. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Heimweg und eine gute weitere Arbeit. Die 5. Tagung der Volkskammer ist damit beschlossen. (Ende der Tagung gegen 16.50 Uhr) 136 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck);
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 136 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 136) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 136 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 136)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihres Alters oder gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit haben, Reisen in das zu unternehmen. Personen, die aus anderen operativen Gründen für einen Einsatz in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit vor Entlassung in die bekannt gewordene Verhaftete, welche nicht in die wollten festgestellte Veränderungen baulichen oder sicherungstechnischen Charakters in den Untersuchüngshaftanstalten. Bestandteil der von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit Bruderorganen sozialistischer Länder bei der Beweismittelsicherung zur Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten aus dieser Zeit; die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus; abgestimmte Maßnahmen gegen die Rechtspraxis der Justizorgane in Verfahren wegen Eaziund Kriegsverbrechen sowie gegen die für angestrebte Verjährung dieser Verbrechen.

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