Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1345

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1345 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1345); fähig. Ich sehe darin schweren Mißbrauch des Präsidentenamtes. (Beifall bei der PDS und beim Bündnis 90/Grüne, Gelächter bei der CDU/DA) Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Ja, bitte, ein Geschäftsordnungsantrag. Dr. Krause (CDU/DA): Ich beantrage, daß wir die Sitzung aus mehrerlei Gründen unterbrechen. Erstens, weil ich den Eindruck habe, (Gelächter bei der PDS und beim Bündnis 90/Grüne) daß zu fortgeschrittener Stunde hier versucht wird, sich emotionsgeladen zu einem Sachverhalt zu artikulieren, wie ich es nicht mittragen kann. Zweitens bitte ich darum, daß wir uns in einer vernünftigeren Form darüber unterhalten, wenn dem einen oder anderen ein Fehler passiert sein sollte. Wir jedenfalls von der Fraktion der CDU/DA sprechen dem Präsidium unser Vertrauen aus, auch den Mitgliedern der Opposition, die im Präsidium Platz genommen haben. Ich bitte, daß wir darüber abstimmen, die Tagung zu vertagen. "{Frau Birthler, Bündnis 90/Grüne: Nein, wir sind beschlußfähig. Weitermachen!) Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Frau Birthler, wenn Sie die Tagung gerne leiten wollen, dann können Sie sich gerne hier oben hinsetzen. (Frau Birthler, Bündnis 90/Grüne: Soll ich mal?) Ein weiterer Geschäftsordnungsantrag. Dr. Gysi (PDS): Frau Präsidentin, es ist nur eine Stellungnahme zu dem Antrag. Ich bin prinzipiell dagegen. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Da brauchen Sie sich nicht mit zu beeilen, das hätte ich jetzt so-ieso abgefragt. Da können Sie Dr. Gysi (PDS): Aber ich werde jetzt ganz freundlich sein. Es besteht gar kein Grund, das jetzt an mir auszulassen. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Das mache ich ja nicht. Dr. Gysi (PDS): Ich wollte nur sagen: Die Kammer ist beschlußfähig. Es wird keine hohe intellektuelle Leistung mehr von jedem einzelnen abgefordert, sondern es ist nur noch abzustimmen. Das können wir. Es kann unmöglich sein, daß hier eine Sitzung unterbrochen wird, nur weil eine Fraktion meint, es sind nicht genügend Vertreter eines bestimmten Standpunktes anwesend. Das hieße wirklich, diese Volkskammer der Lächerlichkeit preiszugeben. Wir haben jetzt abzustimmen. Und außerdem, wir haben heute früh eine Sondersitzung für morgen beantragt, besser gesagt, gestern für heute; denn wir ha- ben es 1.00 Uhr. Das ist von der CDU abgelehnt worden. Es hat jetzt nichts weiter zu passieren nach Abschluß der Aussprache als die Abstimmung, und die ist jetzt durchzuführen. Die Abgeordneten sind ihrem Gewissen verpflichtet, jeder einzelne, und jeder wird wissen, wie er zu entscheiden hat und wird die Konsequenzen zu tragen haben. Selbst wenn das Gesetz nicht durchkäme, sind die Wahlen damit nicht gescheitert, dann muß man nur ein besseres machen. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Danke, Herr Gysi. Ich bitte um Wortmeldungen zu diesem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Krause. Dr. Meisel (Bündnis 90/Grüne): Ich stelle den Antrag auf Schluß der Debatte und ordnungsgemäße Abstimmung über den Punkt, der jetzt zur Diskussion stand. Wir waren mitten in der Abstimmung. (Beifall bei der PDS und beim Bündnis 90/Grüne) Wir können eine Tagung nach der Geschäftsordnung erst vertagen, wenn die Punkte abgearbeitet sind. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Da haben Sie völlig recht, aber zu einer Geschäftsordnungsdebatte gehört auch, daß die Mitglieder der Fraktionen gehört werden. Bitte schön, Herr Schröder. Schröder (SPD): Ich stelle den Antrag auf Vertagung mit folgender Begründung: Wir haben vorhin dem Präsidium überlassen, die Änderungen der Wahlkreise, die Teile des ganzen Pakets sind, zu beschließen. Es gibt Bedenken dagegen, daß das verfassungsrechtlich in Ordnung ist. (Unruhe und Heiterkeit bei der PDS und Bündnis 90/Grüne und Zurufe: Die hätten vorher kommen müssen!) Es gibt Bedenken dagegen und es wird ohnehin dann besser sein, wenn die Volkskammer in dieser Angelegenheit wegen der Wahlkreise noch einmal zusammenkommt, dann kann auch die ganze Sache so laufen. (Zuruf bei der Opposition: Vorhin haben Sie aber ganz anders gesprochen!) Präsidenten Dr. Bergmann-Pohl: Gibt es noch weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann werden wir jetzt über diesen Geschäftsordnungsantrag abstimmen. (Frau Birthler, Bündnis 90/Grüne: Meiner Ansicht nach ist für diesen Beschluß eine Zweidrittelmehrheit nötig; denn wir haben heute die Vertagung auf den Sonntag bereits abgelehnt. Man müßte also diesen Beschluß zurücknehmen.) Ich möchte Sie daran erinnern, (Heiterkeit bei der PDS und beim Bündnis 90/Grüne) daß wir die Vertagung auch nicht mit einer Zweidrittelmehrheit ablehnen mußten, sondern mit einer einfachen Mehrheit. Und mehr als eine einfache Mehrheit ist für eine Vertagung eine Sitzung nicht notwendig. - Bitte, Herr Gysi. 1345;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1345 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1345) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1345 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1345)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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