Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1320

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1320 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1320); Wer enthält sich der Stimme? - Mit Ja haben gestimmt 187 Abgeordnete. Mit Nein haben gestimmt 148 Abgeordnete. Enthalten haben sich der Stimme 11 Abgeordnete. Damit ist diese Vorlage angenommen. (Beifall bei CDU/DA) Der Abgeordnete Weiß hat darum gebeten, eine persönliche Erklärung zur Abstimmung abgeben zu dürfen. Ich bitte um Ruhe. Weiß (Bündnis90/Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident. Seit dem Fall der Mauer warten die Menschen in beiden deutschen Staaten darauf, daß die Einheit Deutschlands endlich vollendet werde. Ich gehöre zu denen, die im Herbst aufgebrochen sind für Demokratie und für die Einheit Deutschlands. Deshalb erfüllt mich mit Trauer, daß dieser Einigungsprozeß nicht in der entschlossenen Gemeinsamkeit aller Demokraten gestaltet wird, sondern belastet ist von pubertären parteipolitischen Hahnenkämpfen. Niemand in unseren Städten und Dörfern hat dafür noch Verständnis. Hinzu kommt, daß der Einigungsprozeß gefährdet ist durch die Agonie unserer Wirtschaft und die bitterernsten sozialen Erschütterungen. Der verheißene Aufschwung der Wirtschaft nach der Währungsunion ist ausgeblieben. Die Regierung der DDR erweist sich zunehmend als in sich gespalten, und auch die westdeutschen Politiker und Wirtschaftler sind, wie sich zeigt, keine Wunderärzte, die unsere Erbkrankheit Sozialismus heilen könnten. Deshalb sollten beide deutschen Regierungen sobald als möglich abgewählt werden, um solchen Mehrheiten in Deutschland den Weg zu ebnen, die den Einigungsprozeß konsequent gestalten und so, daß allen Bürgerinnen und Bürgern in Ost und West die Früchte der Einheit zugute kommen. Darauf sollen und wollen die Menschen nicht mehr länger warten müssen. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Das muß ich heute leider auch meiner Fraktion sagen, die mehrheitlich für einen späteren Wahltermin votiert hat. Die Menschen brauchen Sicherheit und Hoffnung. Unser Volk hat Parteiengezänk und Dauerlamento satt. Deshalb habe ich trotz verfassungsrechtlicher Bedenken für den vom Ministerpräsidenten vorgeschlagenen Wahltermin gestimmt. (Beifall bei CDU/DA) Deshalb bin ich für den Beitritt im Kontext zu den Wahlen und sobald die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. (Vereinzelt Beifall bei CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Ministerrates Gesetz zum Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland vom 3. August 1990 (Verfassungsgesetz) (1. Lesung) (Drucksache Nr. 173). Ich bitte den Minister des Innern, Herrn Dr. Diestel, die Begründung des Gesetzentwurfes vorzunehmen. Dr. Diestel, Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Minister für Innere Angelegenheiten: Herr Minister! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Drucksache Nr. 173 - Gesetz zum Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Deutschen Demokratischem Republik und der Bundesrepublik Deutschland vom 3. August 1990 (Verfassungsgesetz) liegt Ihnen einschließlich der Anlagen sowie dem Antrag vor. Mit dem Wahlvertrag werden die Grundsätze des Wahlsystems und die Prinzipien der Leitung und Gestaltung der Wahl der Bundesrepublik Deutschland übernommen. In der Präambel sind die wichtigsten Prämissen für den Vertrag ausgeführt und begründet. Der Kern besteht darin, die erste gesamtdeutsche Wahl des Deutschen Bundestages durch das ganze Volk vorzubereiten. Dazu soll die Wahl nach einheitlichem Wahlrecht auf der Grundlage des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung auch im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführt werden. Das schließt Änderungen, Anpassungen des Bundeswahlgesetzes ein und gewährleistet die Gleichheit der Wahl im gesam-ten*Wahlgebiet. In den Artikeln des Vertrages sind hierzu die entsprechenden Grundsätze enthalten. Artikel 1 bestimmt den Geltungsbereich des Bundeswahlgesetzes mit den in der Anlage bezeichneten Änderungen und Maßgaben. Die in Artikel 2 genannten Paragraphen des Parteiengesetzes der BRD definieren den Begriff der Partei (§ 2 Abs. 1), die Gleichbehandlung der Parteien (§ 5) sowie die Erstattung der Wahlkampfkosten (§§ 18 bis 21). Hervorzuheben ist, daß politische Vereinigungen der DDR den Parteien im Sinne des § 2 Abs. 1 des Parteiengesetzes der ' BRD gleichgestellt sind. In den Artikeln 2 bis 8 werden weitere Grunfragen für die Übernahme des Wahlrechts der BRD geregelt. Ich möchte hier beispielhaft folgende aufführen: - die Anpassung der Bundeswahlordnung auch an den Geltungsbereich für die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen sowie Berlin; - die Zuständigkeit des Bundeswahlleiters für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Zusammenwirken mit den Landeswahlleitern und dem Wahlbüro der Republik und - die Sicherung der vollen Betätigungsfreiheit der Parteien im Rahmen der Gesetze. In der Anlage zum Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sind prinzipielle Änderungen und Maßgaben für die Anwendung des Bundeswahlgesetzes festgeschrieben, so im Teil I: 1. Die Zahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages wird von 518 auf 656 und die Zahl der Abgeordneten nach Kreis- w Wahlvorschlägen von 259 auf 328 erhöht. Damit werden in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie in Berlin Ost 144 Abgeordnete für den gemeinsamen Bundestag gewählt. 2. Der § 53 des Bundeswahlgesetzes ist, wie in der Anlage ersichtlich, eine Neufassung. Bedeutsam ist hierbei, daß der Bundeswahlleiter zwei Mitglieder mit Wohnsitz in der DDR in den Bundeswahlausschuß beruft. 3. Die Fristen für die Wahl werden, wie sie in der Anlage enthalten sind, wesentlich verkürzt und gelten für die Durchführung der Wahl im gesamten Wahlgebiet. 4. Die Wahlkreise, die Ihnen als Anhang vorliegen, entsprechen den Prämissen des Bundeswahlgesetzes. Im Teil II sind für die Anwendung des Bundeswahlgesetzes auf die Vorbereitung und Durchführung der Wahl in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie Berlin in den Ziffern 1 bis 10 unter anderem folgende Maßgaben geregelt: 1. Die Zuständigkeit für die Gliederung und Bildung der Wahlordnung. 1320;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1320 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1320) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1320 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1320)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der Die Bewältigung der von uns herausgearbeiteten und begründeten politisch-operativen und Leitungsaufgaben der zur Erhöhung ihrer operativen Wirksamkeit im Kampf gegen den Feind stellen insgesamt hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung in Zivil, Organisierung der Außensicherung des Gerichtsgebäudes. Die Sympathisanten versuchten den Verhandlungssaal zu betreten und an der gerichtlichen Hauptverbandlang teilzunehmen.

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