Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 131

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 131 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 131); ben nie wieder geboten werden wird. Und deshalb stimmen wir grundsätzlich dem Antrag zur Bildung eines Parlamentsausschusses zu. Wir sehen vier Schwerpunkte seiner Arbeit: 1. das Überdenken des Statuts der Treuhandgesellschaft, 2. die Kontrolle der bereits getroffenen und die Kontrolle der künftigen Personalentscheidungen in dieser Anstalt, 3. die Beurteilung der Wirksamkeit der Tätigkeit dieser Anstalt überhaupt und 4. die Ableitung von Empfehlungen für dieses Hohe Haus zur effizienten Verwaltung dieses Volksvermögens und der Förderung einer liberalen Vermögensbildung unter Kapitalmarktverhältnissen. Aber, meine Damen und Herren, beim Abwägen dieser beiden Beschlüsse stoßen wir an Dinge, die zu überdenken sind, die rein technisch und fachlich zu überdenken sind. 1. Der Entwurf entsprechend der Drucksache Nr. 11 der Fraktion Bündnis 90/Grüne schränkt auf der einen Seite die Arbeitsfähigkeit des Parlamentsausschusses unnötig ein - er schreibt Berichtsrhythmen fest - oder er dehnt sie zu weit aus, z. B. mit dem Bestätigungsvorbehalt für jeden Treuhänder durch diesen Ausschuß. Es müssen Instrumentarien dafür entwickelt werden, um so etwas gar nicht erst auf die Parlamentsebene als ständige Aufgabe zu bringen. 2. In der gleichen Drucksache wird die Unterstellung der An-1t unter ein Ministerium ausgeschlossen. Aber damit, meine Damen und Herren, wird dem Präsidium der Volkskammer diese Treuhandanstalt unterstellt, und genau das wollten wir nicht, nämlich, daß Exekutive und Legislative vermischt werden. 3. Und in der Drucksache der SPD steht - darüber war vorhin gesprochen worden -, daß der Auftrag an das Wirtschaftsministerium dahingehend zu erteilen sei, ein Leitliniengesetz zur Umstrukturierung des Produktivsektors auszuarbeiten, also eine Aufgabe, die mehrere Bereiche des Ministerrates umfaßt und sicherlich auch in die Richtlinienkompetenz des Herrn Ministerpräsidenten hineingreift. Hier also ist nach unserer Auffassung der Ministerrat gefordert und nicht nur der Wirtschaftsminister. Und es ließen sich noch einige Dinge fortsetzen, ich will es kurz machen. Wir schlagen vor, den vorliegenden Antrag zu überarbeiten. Wir empfehlen dem Präsidium, als federführenden Ausschuß für diese Überarbeitung den Ausschuß Finanzen einzusetzen. - Danke. (Beifall bei CDU/DA, DSU) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. - Als nächster spricht für die Fraktion DBD/DFD J Abgeordnete Meyer-Bodemann. Dr. Meyer-Bodemann (DBD/DFD): Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Die Fraktion der DBD/ DFD begrüßt einen Sonderausschuß Treuhandanstalt, damit die fehlende Adresse bisherigen Volks- und Staatseigentums gefunden wird. Dies eigentums gefunden wird. Dies dient der gesicherten und kontrollierten Privatisierung von bisher unklarem Eigentum zugunsten unseres Volkes. Es wird damit auch vermieden, daß in Zukunft adressenloses Eigentum von Personen, Gruppen oder Parteien in unserem Staat mißbraucht wird. Ich bin ab morgen voraussichtlich Leiter einer privatwirtschaftlich eindeutig definierten Produktivgenossenschaft der Landwirtschaft. Dies ist Nachfolgeunternehmen einer LPG, die leider trotz privater Grundlagen auch einen beträchtlichen Anteil solchen adressenlosen Eigentums verwaltet. Es erfüllt mich mit großer Sorge, daß durch die Übernahme volkseigenen Bodens, der über 30 Jahre von Genossenschaftsbauern gepflegt und genutzt wurde, unter neuen Bedingungen nach der Wende wieder die Bauern um den Gegenstand ihrer Arbeit geprellt werden könnten. Dieser Boden hätte in den vergangenen 30 Jahren gekauft oder an die Bauern übergeben werden müssen. Das wurde verhindert durch die Politik der Regierungen der letzten 30 Jahre in diesem Lande. Auf Grund der dirigistischen Kommandowirtschaft wurde Eigentum zerstört, aber nicht anerkannt oder gar gebildet. Das hatte System, staatliche Abhängigkeit von LPG und eine teilweise unerhörte wirtschaftsbremsende finanzielle Abschöpfung ließ sich so leichter realisieren. Eine überhöhte Kreditbelastung für 70 % der Landwirtschaftsbetriebe der DDR ist ein Teil des Erbes dieser Vergangenheit. Die Fraktion DBD/DFD stimmt der Einsetzung eines Parlamentsausschusses zur Kontrolle der Treuhandanstalt deshalb zu. Gleichzeitig erheben wir die Forderung, den volkseigenen Boden in LPG ebenso zu behandeln wie Bodenreformland, also den Bauern und deren zukünftigen Produktivgenossenschaften kostenlos zu übereignen. Das würde auch verhindern, daß Staatsschulden der DDR zu Lasten eines Teiles unseres Volkes, nämlich der Bauern, getilgt werden und deren Start in die soziale Marktwirtschaft erleichtert wird. - Danke. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke. - Das Wort hat der Herr Ministerpräsident. De Maiziere, Ministerpräsident: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beiden Anträgen kann ich in der vorliegenden Form meine Zustimmung nicht geben. Es wurde schon berechtigt darauf hingewiesen, daß hier eine Vermischung von Exekutive und Legislative erfolgt. Die Regierung hat die Aufgabe, die Wirtschaft zu leiten, und dazu gehört auch die Beauftragung der in diesem Prozeß zu benennenden Personen. Die Legislative hat die Gesetze, die Spielregeln dafür zu setzen und die Einhaltung derselben zu kontrollieren. Es wäre meines Erachtens, wenn man schon meint, einen Handlungsbedarf zu sehen, den ich auch sehe, hilfreicher gewesen, nun konkrete gesetzliche Vorschläge zu unterbreiten als einen Ausschuß, der im Vagen steckenbleibt. 2. Ich halte die Einrichtung eines Sonderausschusses nicht für geschäftsordnungskonform. Sonderausschüsse sind für besondere Aufgaben einzusetzen und nicht für solche, deren Aufgaben bereits in anderen Ausschüssen aufgehoben sind. Die Fragen der Wirtschaft, der Finanzen, des Rechts sind in ständigen Ausschüssen der Volkskammer aufgehoben. 3. Ich halte den Antrag nach der Geschäftsordnung für schwierig, was die Zusammensetzung anbelangt. Nach § 25 können ständige Ausschüsse und Sonderausschüsse gebildet werden, aber für beide Ausschüsse ist § 26 Abs. 2 zu beachten. Dort heißt es: Die Fraktionen benennen die Ausschußmitglieder und deren Stellvertreter. Sie können nicht bestimmen, wer welche hier zu entsenden hat. (Beifall bei der CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Die Diskussion hat offenbar deutlich gemacht, daß in der Angelegenheit noch ein Verhandlungsbedarf besteht. Das Präsidium schlägt Ihnen daraufhin vor - das ist gestern so beraten worden -, beide Anträge - Drucksachen Nr. 11 und 12 - an folgende Ausschüsse zu überweisen: An den Wirtschaftsausschuß, an den Rechtsausschuß und an den Finanzausschuß. Federführung bei der Angelegenheit soll der Wirtschaftsausschuß haben. Nach der Beratung werden die Ausschüsse unter Federführung des Wirtschaftsausschusses diesem Hohen Haus einen Beschlußvorschlag machen müssen. Wir kommen zur Abstimmung über diese Überweisung. Wer ist für die Überweisung an diese drei Ausschüsse? - (Zwischenruf aus Fraktion Bündnis 90/Grüne: Ich denke, daß hier ein Handlungsdruck besteht und man einen Termin setzen soll, wann das vorliegen soll.) Ich denke, daß jetzt zur Kenntnis genommen wird, daß das dringend ist. Das hat die Debatte auch deutlich gemacht. Terminsetzungen für Wiedervorlagen bei Überweisungen jetzt zu machen würde ich nicht empfehlen. Wir kommen dabei in ganz 131;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 131 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 131) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 131 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 131)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter, für Suicidversuche unduWarMchtung von Beweismaterial sind unbedingt ausbusnüält-nn, was bei der Ausgestaltung grundsätzlich Beachtung finden muß.

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