Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1293

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1293 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1293); Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 28. Tagung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat folgende Ergänzung der Tagesordnung vorgenommen. Als Punkt 1 der Tagesordnung bitte ich einzufügen: Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit zum Antrag der Fraktion der DSU vom 17. Juni 1990 betreffend Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes - 2. Lesung. Dementsprechend verändert sich die Numerierung der Tagesordnung. Tagesordnungspunkt 2 ist danach der Antrag der Fraktion der SPD, betreffend Absichtsbekundung der Volkskammer, den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 bis zum 15. September 1990 zu erklären. Tagesordnungspunkt 3 ist der Antrag der Fraktion der CDU/DA, betreffend Bitte an die Verfassungsorgane der BRD, die Möglichkeit zu eröffnen, die Wahlen zum gesamtdeutschen Parlament in Verbindung mit dem Beitritt der DDR zur BRD am 14. Oktober 1990 durchzuführen. Im Gegensatz zur ausgedruckten Tagesordnung handelt es sich also nicht um einen Antrag der Fraktionen der CDU/DA und der DSU, sondern nur um einen Antrag der Fraktion der CDU/DA. Tagesordnungspunkt 4 ist der Antrag des Ministerrates: Gesetz zum Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der DDR und der BRD in 1. und 2. Lesung. Tagesordnungspunkts ist der Antrag der Koalitionsfraktionen der Volkskammer der DDR zum Gesetz über die Inkraftsetzung des Gesetzes der BRD über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom 6. Oktober 1969 in der DDR in 1. und 2. Lesung. Hier sind offensichtlich drei Geschäftsordnungsanträge. Ich glaube, Sie waren der erste. Kley (Die Liberalen): Die Fraktion Die Liberalen stellt den Antrag auf Änderung der Tagesordnung und bittet, folgenden Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen. Der Antrag liegt dem Präsidium und bisher den Fraktionsvorsitzenden vor. „Antrag der Fraktion Die Liberalen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. August 1990. Die Volkskammer wolle beschließen: Der Ministerrat wird beauftragt: 1. Der § 3 der .Verordnung über die Anmeldung vermögens-j rechtlicher Ansprüche1 vom 11. Juli 1990 ist dahingehend zu modifizieren, daß die Anmeldefrist am 31. Oktober 1990 ausläuft. 2. Zur rechtlichen Regelung der Klärung von Ansprüchen auf Rückübereignung von Hausgrundstücken und anderer Vermögenswerte nach §1 Abs. 3 der .Verordnung über die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche“, die nicht unter staatliche Verwaltung gestellt waren, sondern von Berechtigten selbst oder in ihrem Auftrag verwaltet wurden und auf Grund nicht kostendeckender Mieten sowie infolgedessen eingetretener Überschuldung durch Enteignung, Eigentumsverzicht oder Schenkung in Volkseigentum übernommen wurden, ist schnellstmöglich eine Verordnung auszuarbeiten.“ Die Begründung liegt ebenfalls vor. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Wir möchten erst einmal diesen Geschäftsordnungsantrag verhandeln. Der Antrag lag dem Präsidium erst heute 10.50 Uhr vor und war demnach nicht fristgemäß eingereicht. Das heißt, wir müßten § 71 der Geschäftsordnung anwenden. Es würde also einer Zweidrittelmehrheit bedürfen, diesen Antrag heute noch auf die Tagesordnung zu setzen. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Wer dafür ist, daß dieser Antrag heute noch auf die Tagesordnung kommt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Gegenprobe? - Danke. Das ist klar eine Zweidrittelmehrheit. Damit kommt dieser Antrag als Tagesordnungspunkt 6 auf die heutige Tagesordnung. Das wird Drucksache Nummer 179. Ein nächster Geschäftsordnungsantrag! Koch (DSU): Die Fraktion der DSU stellt hiermit den Antrag, im Rahmen eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes über die Änderung des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik - Ländereinführungsgesetz -zu befinden; denn wir haben bei der Verabschiedung am 22. Juli gemeinsam schwergewichtige Fakten nicht beachtet. Am 2.8. haben wir unseren Antrag fristgemäß eingereicht, aber er wurde zu unserem Bedauern nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Dieser Antrag der DSU-Fraktion lag gestern dem Präsidium vor, aber das Präsidium hat mehrheitlich beschlossen, diesen Antrag nicht auf die Tagesordnung heute zu setzen, sondern auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Da dieser Antrag fristgemäß vorlag, dürfte bei der Abstimmung eine einfache Mehrheit reichen, um ihn heute noch auf die Tagesordnung zu setzen. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wer dafür ist, daß der Antrag der DSU auf die Tagesordnung kommt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Wer ist nicht dafür? - Wer enthält sich der Stimme? - Es tut mir leid, das muß ausgezählt werden. Das ist von hier oben nicht zu entscheiden. Ich bitte die Schriftführer, nach vorn zu kommen. Ich stelle noch einmal die Frage: Wer ist dafür, daß der Antrag der DSU-Fraktion heute noch auf die Tagesordnung kommt? -Wer ist dagegen, daß dieser Antrag heute noch auf die Tagesordnung kommt? - Wer enthält sich der Stimme? - Meine Damen und Herren! Mit Ja haben 109 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 131 Abgeordnete gestimmt. 86 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag der DSU heute nicht auf der Tagesordnung, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. So, jetzt gibt es noch einen Geschäftsordnungsantrag der PDS. Dr. Keller (PDS): Die Fraktion der PDS beantragt, die Tagesordnung um eine Information der Regierung unseres Landes zu erweitern, und zwar zum Stand der Verhandlungen und zu den aufgetretenen Problemen in den Verhandlungen zwischen der Regierung der DDR und der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland zum Einigungsvertrag, insbesondere zu den uns nicht bekannten Anlagen. Sollte aus Zeitgründen dieser Antrag heute nicht realisiert werden können, beantragen wir eine Sondertagung der Volkskammer für morgen. Begründung: 1. Es war übereinstimmend die Auffassung fast aller Fraktionen bei der Bestätigung des Staatsvertrages Nr. 1, daß das Parlament nicht erst nach der Paraphierung des Vertrages in die Entscheidungsfindung einbezogen wird. 1293;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1293 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1293) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1293 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1293)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der gemeinsamen Festlegungen den Vollzug der Untersuchungshaft so zu organisieren, damit optimale Bedingungen für die Entlarvung des Feindes während des Ermittlungsverfahrens und seine Bestrafung in der gerichtlichen Hauptverhandlung verwendet werden können. Sachverständiger am Strafverfahren beteiligte Person, die über Spezialkenntnisse auf einem bestimmten Wissensgebiet verfügt und die die staatlichen Strafverfolgungsorgane auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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