Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1286

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1286 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1286); 1. In diesem wird verfügt, daß gegenüber Bulgarien, Kuba, der Mongolei, Rumänien und Vietnam die Sichtvermerkspflicht einzuführen ist, um, wie Herr Dr. Schäuble in einem Brief an den Deutschen Bundestag, Ausschuß Deutsche Einheit, schreibt, ein Sicherheits- und Einwanderungsrisiko möglichst zu vermeiden. Steht diese Regelung nicht im krassen Gegensatz zu unserem mehrfach bekundeten Willen, die Grenzen durchlässiger zu machen und nicht die Mauer nach Osten zu versetzen? 2. Laut Artikel 12 dieses Abkommens sind die auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen tätigen Ausländer nach Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse in ihre Heimatländer zurückzuschicken. Bedeutet dies, daß die betreffenden ausländischen Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit umgehend in ihre Heimatländer zurückgeführt werden und keine Chance auf dem DDR-Arbeits-markt erhalten? Hatte die DDR sich in den zwischenstaatlichen Verträgen nicht auf Fristen geeinigt, die nun auf diesem Wege nicht unterlaufen werden können? Antwort Bevor ich zur Beantwortung beider Anfragen komme, gestatten Sie mir darauf hinzuweisen, daß es sich bei dem angesprochenen Abkommen um ein Regierungsabkommen handelt. Sein voller Titel lautet: „Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Aufhebung der Personenkontrollen an den innerdeutschen Grenzen“ Im Auftrag der jeweiligen Regierungen Unterzeichneten die beiden Innenminister das Abkommen am 1. Juli 1990. 1. Auf der Grundlage der Regierungserklärung und der Vereinbarung zwischen dem Bundesinnenminister, Herrn Schäuble, und mir, daß noch vor der Sommerreisezeit die Personenkontrollen an den innerdeutschen Grenzen wegfallen sollten, wurden die erforderlichen Verhandlungen zwischen Experten der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland geführt. Diese Verhandlungen wurden im engen Zusammenhang mit der sich vollziehenden Einheit Deutschlands gesehen. Aus dieser Sicht waren vor allem auch Maßnahmen der Harmonisierung der Visapolitik erforderlich. Seit Ende 1989/Anfang 1990 wurden durch die Deutsche Demokratische Republik zahlreiche Verhandlungen mit den KSZE-Staaten geführt, um zu Vereinbarungen hinsichtlich der Aufhebung der gegenseitigen Visapflicht zu kommen. Bis heute wurde die gegenseitige Visafreiheit mit Österreich, Dänemark, Italien, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Schweiz, Liechtenstein, Spanien, Großbritannien, Schweden und Griechenland vereinbart. Die Bundesrepublik unterstützte besonders diesbezügliche Bemühungen mit den im Schengener Abkommen vereinten Staaten (Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg). In diese Staaten können unsere Bürger sogar mit dem Personalausweis reisen. Es wurde also viel für die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik erreicht. Im Zuge der Harmonisierung der Visapolitik zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland waren also wesentliche Unterschiede in der Visapolitik beider Staaten anzugleichen. Das war nicht möglich, ohne die Interessen der anderen EG-Staaten zu berücksichtigen. Die erreichte Harmonisierung ist im am 1. Juli Unterzeichneten Abkommen wie folgt verankert: - Die Bundesrepublik Deutschland führte gegenüber Ungarn und der CSFR die Visafreiheit ein. - Die Deutsche Demokratische Republik wird eine gleiche Vereinbarung mit der SFRJ treffen. - Die bestehenden Abkommen der Deutschen Demokratischen Republik mit der Mongolischen Volksrepublik, Kuba und der SR Vietnam werden entsprechend den in den Abkommen enthaltenen Fristen (3 Monate) gekündigt. Das Reiseaufkommen aus diesen 3 Staaten ist nicht groß. Die Visabeantragung und -erteilung wird unkompliziert möglich sein. Hinzu kommt, daß Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen dieser Staaten keine Visa zur Einreise benötigen. - Die mit der SU, Polen, Rumänien und Bulgarien bestehenden Abkommen bleiben bestehen. Für private Einreisen erhalten die Bürger dieser Staaten polizeilich bestätigte Einladungen, wie das bereits Praxis war. Ich kann in diesen Festlegungen grundsätzlich keine Undurchlässigkeit unserer Außengrenzen erkennen. Wir werden auch weiterhin die Bürger unserer östlichen Nachbarn in unserem Land als Gäste begrüßen können. In diesem Zusammenhang informiere ich Sie darüber, daß die Bindung der Bestätigung von Einladungen für Bürger Polens an Verwandtschaftsverhältnisse und Anlässe aufgehoben wurde. 2. Zur zweiten Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, daß im Unterzeichneten Abkommen über die Aufhebung der Personenkontrollen an den innerdeutschen Grenzen kein Artikel enthalten ist, der die Deutsche Demokratische Republik verpflichtet, die auf Grundlage von Regierungsabkommen in der Deutschen Demokratischen Republik tätigen Ausländer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in ihre Heimatländer zurückzuschik-ken. Zum Problem selbst kann ich soviel sagen: Im Ministerrat informierte die Regierungsbeauftragte für Ausländerfragen, Frau Staatssekretär Berger, über Ergehn-' der Verhandlungen mit den Regierungen der SR Vietnam, Oef VR Mocambique und der VR Angola, die hinsichtlich der sich abzeichnenden Probleme bei der Beschäftigung von Werktätigen aus diesen Ländern geführt wurden. Die Regierungen vorgenannter Staaten waren bereit, Änderungen der Abkommen zu akzeptieren. Danach wird die soziale Sicherheit dieser Arbeiter bei vorzeitiger Beendigung ihrer Arbeitsverträge gewährleistet und, darauf zielt die Anfrage des Herrn Abgeordneten Täschner, auf Wunsch der Betroffenen ein Verbleiben in der Deutschen Demokratischen Republik auf individueller Grundlage für die Dauer der ursprünglich vereinbarten Vertragszeit ermöglicht. Das heißt, diese Arbeiter können auf der Grundlage einer erteilten Arbeitserlaubnis durch das Arbeitsamt einen neuen Arbeitsvertrag abschließen oder sich um eine Gewerbeerlaubnis zu den gleichen Bedingungen wie DDR-Bürger bemühen. Zur Realisierung wurde durch den Ministerrat am 13. Juni 1990 die „Verordnung über die Veränderung von Arbeitsrechtsverhältnissen mit ausländischen Bürgern, die auf der Grundlage von Regierungsabkommen in der Deutschen Demokratischen Republik beschäftigt und qualifiziert werden“ beschlossen, die sofort in Kraft trat. Anlage 3 Antwort des Stellvertreters des Ministerpräsidenten und Minister des Innern, Herrn Dr. Peter-Michael Diestel, auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steffen Peitsch (PDS) - Drucksache Nr. 118 Frage 31 In der Presse mehren sich Meldungen über die Bildung von Organisationsstrukturen der Republikaner in der DDR. So ist in Dresden ein Landesverband Sachsen gegründet worden. In diesem Zusammenhang frage ich den Herrn Innenminister: 1. Besteht das Verbot der Republikaner nach wie vor? 2. Wenn ja - welche Konsequenzen zieht das Innenministerium aus den kriminellen Vorgängen? Antwort 1. Besteht das Verbot der Republikaner nach wie vor? Gemäß Punkt 4 des Beschlusses der Volkskammer zu Aktivitäten der Partei Die Republikaner auf dem Territorium der DDR vom 5. Februar 1990 gilt dieser Beschluß bis zu abschließenden Entscheidungen auf der Grundlage des neuen Parteiengesetzes. Eine solche abschließende Entscheidung wurde bisher nicht ge- 1286;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1286 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1286) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1286 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1286)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können die Notwendigkeit der Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlunge gemäß oder die Notwendigkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens begründen. Bei allen derartigen Handlungen besteht das Erfordernis, die im Zusammenhang mit strafbaren HandLungen von Bürgern im sozialistischen Ausland von den Sicherheitsorganen sichergestellt wurden, in die Die durch die Gesamtheit der politisch-operativen Maßnahmen Staatssicherheit erreichten Erfolge im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden und zur Vorbeugung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der ist spürbar gewachsen. Die in den vergangenen Jahren wiederholt aufgetretenen Schwierigkeiten, bei einem Teil der Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden.

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