Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1273

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1273 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1273); Es ist sicher unstrittig, daß auf dem Wohnungssektor Handlungsbedarf besteht. Der vorliegende Gesetzentwurf wird den Erfordernissen jedoch in keiner Weise gerecht. Wie auch im Rahmen der Abschlußberatung mit Vertretern des zuständigen Ministeriums eingeräumt werden mußte, wirft der Entwurf mehr Fragen auf, als er beantworten kann und läßt zahlreiche rechtsfreie Räume entstehen. Einige Beispiele hierfür: Im Gesetzentwurf wird der Begriff der Sozialwohnung eingeführt, ohne jedoch diesen Terminus technicus zu definieren. (Unruhe im Saal) Notwendige Regelungen gegen Zweckentfremdung und leerstehenden Wohnraum im privaten Bereich stehen noch aus. Die aktuelle Wohnungsnot in Ost und West läßt die Folgen ahnen. Eine Übergangsweise zwar noch bestehende Mietpreisbindung für privaten Wohnraum wird in der Praxis kaum durchsetzbar sein. Entsprechende gesetzliche Regelungen wären daher parallel zum vorliegenden Gesetzentwurf zu verabschieden. Die Möglichkeit zur Durchsetzung einer Wohnberechtigung bleibt unklar, da keine Zuweisung zu einer bestimmten Wohnung mehr erfolgt. Der Vermieter kann aus drei Bewerbern auswählen. Die dickste Geldbörse wird da wohl siegen. Wie sollen sozial Schwache und auch Bürger in baupolizeilich gesperrten 'ihnungen in Zukunft ihren zu bejahenden Wohnrauman-ruch durchsetzen können. Aus eben Gesagtem ergibt sich die Notwendigkeit zur gesetzlichen Regelung von Dringlichkeitsstufen bei der Ausgabe von Bescheinigungen über die Wohnberechtigung. (Unruhe im Saal) Zumindest müssen im Gesetz einige Grundsätze festgelegt werden, wie z. B. eine vorrangige Versorgung für Jugendliche, die aus Heimen entlassen werden, oder Kinderreiche. (Vereinzelt Beifall bei der PDS) Der vorliegende Gesetzentwurf greift meines Erachtens in unzulässiger Weise in Kompetenzen der Wohnungsgenossenschaften bei der Vergabe von Wohnraum ein. Die gesetzlichen Bestimmungen über das AWG-Musterstatut werden aber in diesem Gesetz nicht aufgehoben - für uns ein bisher ungeklärter Widerspruch. Unsere Fraktion hat erhebliche soziale, aber auch rechtliche Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzentwurf und kann da-' tr diesem nicht zustimmen. Wir empfehlen die erneute Verweisung an den Rechts- und den Bauausschuß. Der Ministerrat sollte beauftragt werden, eine komplexe Regelung für Wohnungsfragen zu erarbeiten und der Volkskammer zur Beschlußfassung vorzulegen. (Beifall bei PDS, Bündnis 90/Grüne und SPD) Stellvertreter der Präsidentin Helm: Ich stelle erst einmal fest, daß das ein anderer Antrag ist, den Sie gestellt hatten, als der vorliegende. Wird dazu jetzt das Wort gewünscht? - Dr.-Ing. König (CDU/DA): Ich bin Vorsitzender des Bauausschusses. Die Argumente, die vom Vertreter Bündnis 90/Grüne eben genannt wurden, sind sämtlich im Bauausschuß behandelt worden und in der Abstimmung, die der Abgeordnete Wagner dargestellt hat, entsprechend beschieden worden. Ich beantrage, daß dieser Antrag abgelehnt wird. (Zuruf: Schlimm, schlimm!) Stellvertreter der Präsidentin Helm: Gibt es weitere Wortmeldungen dazu? - Das ist nicht der Fall. So stimmen wir zuerst über den vorliegenden Antrag hinsichtlich der Ergänzung ab. Wer mit dieser von mir formulierten Ergänzung sein Einverständis erklärt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Wer ist dagegen? - Danke. Wer enthält sich der Stimme? - So wurde dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt. Über den zusätzlichen Antrag brauchen wir jetzt nicht abzustimmen. Er liegt mir auch nicht schriftlich vor. Deshalb stelle ich den eingebrachten Gesetzentwurf vom Ministerrat auf Drucksache Nr. 127 a entsprechend zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Wer ist dagegen? - Danke. Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Enthaltungen und Gegenstimmen ist dieser Gesetzentwurf angenommen. (Zuruf: Eine Schande!) Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 16: Beschlußempfehlung des Wirtschaftsausschusses Gesetz über die Inkraftsetzung von Rechtsvorschriften der BRD gegen den unlauteren Wettbewerb, über das Zugabewesen und über Preisnachlässe in der DDR (2. Lesung) (Drucksache Nr. 159 a) Ich bitten den Vertreter des Wirtschaftsausschusses, Abgeordneten Schulz, das Wort zur Begründung zu nehmen. Schulz, Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verspreche Ihnen, das wird der kürzeste Beitrag heute. Der Wirtschaftsausschuß hat gestern diese Vorlage beraten und ebenso wie der mitberatende Ausschuß für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft an der vorliegenden Fassung keinen Änderungsbedarf gefunden. Deswegen bin ich beauftragt, Ihnen im Namen des Wirtschaftsausschusses die Annahme des vorliegenden Gesetzes zu empfehlen. - Danke. (Beifall bei CDU/DA, DSU und Liberalen) Stellvertreter der Präsidentin Helm: Ich denke, mit der Kürze dieser Begründung können wir heute abend weiterhin leben. Meine Damen und Herren! Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung über den vom Ministerrat eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache Nr. 159 a. Wer diesem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Wer ist dagegen? - Danke. Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Enthaltungen ist dieser Gesetzentwurf angenommen. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Ministerrates Satzung der Treuhandanstalt (Drucksache Nr. 156) Ich erteile dem Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses, Abgeordneten Dr. Steinecke, das Wort zur Begründung. Dr. Steinecke, Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als wir das Treuhandgesetz bestätigt haben, haben wir festgelegt, daß die Satzung der Treuhandanstalt durch den Ministerpräsidenten der Volkskammer zur Bestätigung vorzulegen ist. Das heißt, daß wir darüber zu befinden haben, ob wir die vom Herrn Ministerpräsidenten vorgelegte Satzung bestätigen oder ablehnen. 1273;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1273 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1273) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1273 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1273)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihres Alters oder gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit haben, Reisen in das zu unternehmen. Personen, die aus anderen operativen Gründen für einen Einsatz in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit Dienst verrichtenden Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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