Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1255

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1255 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1255); einer Richter- und Staatsanwaltschaft, die nicht durch undemokratische, politisch orientierte Rechtsanwendung in der Vergangenheit belastet ist, sowie die Beseitigung von Verunsicherung bei Richtern und Staatsanwälten über ihre weitere berufliche Tätigkeit. Diese Zielstellungen dienen der Absicht von Parlament und Regierung, noch vor der Herbeiführung der deutschen Einheit auf dem Gebiet der heutigen DDR die wichtigsten Schritte zur Schaffung einer unabhängigen Justiz zu vollziehen, einer Justiz, in der nicht jene ehemaligen Richter und Staatsanwälte dienen, die durch Parteiunterwürfigkeit, durch vorauseilenden Gehorsam sowie Anwendung und extensive Auslegung des ehemaligen politischen Strafrechtes der DDR gegen grundlegende Menschen- und Bürgerrechte verstoßen haben. Zum Beschlußentwurf haben der Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform und in einer ausführlichen Stellungnahme der Innenausschuß Position bezogen. Die Hinweise beider Ausschüsse sind in die Beratung des Rechtsausschusses am gestrigen Tag einbezogen worden, die zum Ergebnis führte, daß Ihnen eine in mehreren Paragraphen überarbeitete Fassung der Ordnung über die Richterwahlausschüsse in der Drucksache Nr. 161 a vorliegt. Nachfolgend will ich schwerpunktorientiert auf Änderungen und Ergänzungen gegenüber der Drucksache Nr. 161 eingehen. Erstens: Durch eine Neugliederung des § 1 im Wege der Regelung in vier Paragraphen wurde der innere Aufbau der Ordnung übersichtlicher gestaltet. Zugleich sind Verbesserungen vorgenommen worden, für die die Hinweise des Innenausschusses eine wertvolle Grundlage waren. Daraus ergibt sich: In den §§2 und 3 der Ihnen vorliegenden Beschlußempfehlung wurde die Mitgliedschaft im Richterwahlausschuß und die Zusammensetzung des Richterwahlausschusses in der Beratung deutlicher ausformuliert. Das heißt, Mitglied im Richterwahlausschuß sind alle dazu berufenen Abgeordneten und Richter bzw. Staatsanwälte. Die Beratung erfolgt jedoch in der vorgeschriebenen Zusammensetzung von sechs Abgeordneten und vier Richtern bzw. Staatsanwälten. Die im Entwurf der Ordnung über die Richterwahlausschüsse dem Rechtsausschuß zugewiesene Befugnis zur Bestätigung der Richter und Staatsanwälte ist dem Präsidium der Volkskammer übertragen worden. Die Anzahl der aus den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen sowie aus Richterschaft und aus dem Kreis der Staatsanwälte zu berufenen Mitglieder der Richterwahlausschüsse bzw. Staatsanwaltschaftsberufungsausschüsse wurden zahlenmäßig für alle Territorien konkret bestimmt. Zweitens: Zu den Kriterien, nach denen die Richterwahlaus-ichüsse bzw. Staatsanwaltsberufungsausschüsse die Bewerber -zu prüfen haben, hat es im Rechtsausschuß unter Einbeziehung der Stellungnahme und Vorschläge des Innenausschusses eine ausführliche Debatte gegeben. Dem Vorschlag des Innenausschusses, die Prüfung der Bewerber auf Treue zum freiheitlichen, demokratischen, föderativen, sozialen und ökologisch orientierten Rechtsstaat durch die Prüfung auf ein Bekenntnis zu einem solchen Rechtsstaat zu ersetzen, konnte nicht gefolgt werden. Einheitlich war der Rechtsausschuß der Auffassung, daß ein Bekenntnis allein nicht ausreicht, sondern bei Richtern und Staatsanwälten eine qualifizierte Form der Bejahung des Rechtsstaates vorauszusetzen ist, die im Begriff „Treue“ ihren Ausdruck findet. Die Reihenfolge der aufgeführten Prüfungskriterien wurde entgegen dem Vorschlag des Innenausschusses beibehalten, da gerade die erstgenannten Kriterien, das heißt, Treue zum Rechtsstaat in der vorgetragenen Definition sowie moralische und politische Integrität, die entscheidenden Maßstäbe sein müssen. Derartige Kriterien sind in allen Rechtsstaaten maßgeblich für die Berufung in ein Richteramt. Damit ist auch gesagt, daß der Rechtsausschuß entgegen dem Vorschlag des Innenausschusses das Prüfungskriterium „moralische und politische Integrität“ beibehalten hat, da die Prüfungen der Richter und Staatsanwälte eben gerade auf diese Eigen- schaften der Bewerber abzielen. Es wird an dieser Stelle aber auch ausdrücklich unterstrichen, daß damit in keiner Weise die Bestätigung der Richter und Staatsanwälte von deren ehemaliger oder gegenwärtiger Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer politischen Partei oder Vereinigung abhängig zu machen ist. Dieses ist kein Prüfungskriterium. Beibehalten hat der Rechtsausschuß auch entgegen einem anderslautenden Vorschlag des Innenausschusses das Prüfungskriterium „Fortbildungsbereitschaft“, da dies im Zusammenhang mit Vorbereitung und Durchführung bevorstehender Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Übernahme bundesdeutschen Rechts nicht aufgegeben werden darf. Drittens: Im Interesse der Wahrung der Rechte der Bewerber bei einer drohenden Ablehnung ist für den Fall in § 8 Abs. 1 die Anhörung des Bewerbers zwingend vorgeschrieben worden. Viertens: Die im § 5 Abs. 5 des Entwurfes - in der Ihnen vorliegenden Beschlußempfehlung ist es der §8 Abs. 4 - enthaltene Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung bei ablehnender Entscheidung der Richterwahlausschüsse bzw. Staatsanwaltsberufungsausschüsse führt nicht zur Eröffnung des ordentlichen Verwaltungsgerichtsweges. An den vorstehend genannten Stellen der Ordnung war und ist als Rechtsmittel die Beschwerde beim zentralen Richterwahlausschuß bzw. zentralen Staatsanwaltschaftsberufungsausschuß oder beim Präsidium der Volkskammer vorgesehen. Das ist so gewollt, und weitergehende Rechtsmittel sind nicht zulässig. Insofern waren die in der Stellungnahme des Innenausschusses geäußerten Bedenken gegen diese Regelung unbegründet. Verehrte Abgeordnete! Sie haben festgestellt, daß das Verfahren der Zurücknahme der Berufung nunmehr im § 11 anders ausgestaltet ist als im bisherigen § 8. Es wurde neu formuliert. Damit sind Unschärfen im Beschlußentwurf nachgebessert worden, indem für die Zurücknahme der Berufung die anzuwendenden Rechtsgrundlagen konkret benannt wurden. In diese Richtung zielte auch der Hinweis des Innenausschusses, der in dieser Weise entsprechende Berücksichtigung gefunden hat. Herr Präsident! Die Aufnahme der Tätigkeit der genannten Ausschüsse setzt die Benennung von Abgeordneten der Volkskammer für die zentralen Ausschüsse und die bezirklichen Ausschüsse voraus. Ich bitte Sie im Namen des Rechtsausschusses, entsprechenden Einfluß auszuüben, damit die Fraktionen der Volkskammer die Benennung vornehmen. Um eine entsprechende Einflußnahme ersuche ich Sie ebenfalls hinsichtlich der Benennung der Richter und Staatsanwälte. Dieses Anliegen des Rechtsausschusses ist in einem Schreiben vom heutigen Tage niedergelegt und dem Präsidium übergeben worden. Meine Damen und Herren! Dem Beschluß des Rechtsausschusses folgend, bitte ich Sie, der Ihnen vorliegenden Ordnung über die Bildung und Arbeitsweise der Richterwahlausschüsse Ihre Zustimmung zu geben. Danke schön. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Da diese Benennung der Mitglieder nicht durch das Plenum der Volkskammer, sondern, wie das Gesetz ausweist, durch das Präsidium erfolgen kann, sind wir hier der Sorge enthoben, noch heute solche Namen benennen zu müssen. Der Auftrag ist an das Präsidium ergangen. Das Präsidium ist sich auch schon über das Schicksal klar, daß es nicht Sommerpause machen kann, sondern weiter beraten muß. Wir haben den Auftrag entgegengenommen. Wird dazu noch das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über den von allen Fraktionen eingebrachten Beschlußentwurf über die Ordnung über die Bildung und Arbeitsweise der Richterwahlausschüsse, verzeichnet in der Drucksache Nr. 161 a. Wer diesem Beschlußentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dage- 1255;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1255 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1255) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1255 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1255)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit anwendungsfähig aufzubereiten, wobei die im vorliegenden Abschnitt herausgearbeiteten Grundsätze der Rechtsanwendung für jeden Einzelfall zu beachten und durchzusetzen sind. Nachfolgend werden zunächst die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie realisiert werden, alle möglichen EinzelneSnahmen zur Identitätsfest-stellung zu nutzen und in hoher Qualität durchzuführen, um mit den Ergebnissen die politisch-operative Arbeit aller Linien und Diensteinheiten hat das vorrangig einen spezifischen Beitrag zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen für Staatsverbrechen auszuräumen in ihrer Wirksamkeit zu paralysieren, die Verantwortung derg, Organe für vorbeugende Aktivitäten zu unterstützen und zu festigen.

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