Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1249

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1249 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1249); nus, daß durch Strukturveränderungen Nebenproduktionsbe-reiche wie Technik und Bau ausgegliedert werden, wobei auch eine Ausgliederung von landwirtschaftlichen Flächen möglich ist. Im § 4 Abs. 2 erfolgte eine Präzisierung, um eindeutig nur solche Flächen in den Verkauf und die Verpachtung einzubeziehen, für die als staatliches Eigentum die Registratur nachgewiesen wird. § 4 Abs. 3 wurde neu formuliert. Damit sofort mit Verwertung, Verkauf und Verpachtung landwirtschaftlich genutzten Bodens begonnen werden kann, wurde bereits in der ersten Fassung des Gesetzentwurfes das Recht der Kreisverwaltungen festgelegt, die bis zur Gründung der Treuhandschaft Land- und Forstwirtschaft handeln können. Zur Rechtssicherheit sowie Nutzung der Mittel, die durch Verkauf und Verpachtung bewirtschaftet werden durch die Treuhandschaft Land- und Forstwirtschaft, wird die vorliegende Fassung vorgeschlagen. Mit der im § 5 Abs. 4 veränderten Formulierung „gültiger“ Bodenpreis soll hier eindeutig geklärt werden, daß die Beteiligung am Verkaufserlös höchstens bis zur Höhe des zum Zeitpunkt übertragenen gültigen Bodenpreises möglich ist. Zu § 7 Abs. 1: In der ersten Fassung des Gesetzes war eine -Übergangsfrist bis 31.12.1993 vorgesehen. Vom Rechtsausschuß wurde vorgeschlagen, eine Verkürzung dieser Übergangsfrist zu prüfen. Wir sind einheitlich im Ausschuß zur Auffassung gekommen, daß diese Übergangsfrist eine Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und Käufer sein sollte. Das entspricht marktwirtschaftlichen Prinzipien und auch der Möglichkeit, daß verschiedene Bewerber mit unterschiedlichen Angeboten auftreten können. In § 8 ist damit eine eindeutige Regelung getroffen, die unserer Meinung nach auch den Anforderungen der jeweils Betroffenen entspricht. In §8 wurde gleichzeitig formuliert, daß entsprechend § 1 Abs. 6 des Treuhandgesetzes vorrangig Erlöse der Treuhand Land- und Forstwirtschaft für die genannten Zwecke eingesetzt werden sollen. Die Regelungen haben damit - davon gehen wir aus - den § 1 Abs. 6 des Treuhandgesetzes weiter präzisiert. Paragraph 9: Hier wird ein neuer Absatz 1 vorgeschlagen. Mit der Ausschreibung der Flächen für Verkauf und Verpachtung wird allen Interessenten die Möglichkeit gegeben, sich zu bewerben, und auch der neue Absatz 1 in § 7 kann damit voll wirksam werden. Paragraph 11, neu, entspricht den sachlich-rechtlichen Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland. Wir schlagen weiterhin vor, in § 12 das Gesetz mit seiner Beschlußfassung in Kraft zu setzen, damit sofort entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. Ich darf abschließend darauf hinweisen: Die Umsetzung und Wirkung der rechtlichen Regelungen des Gesetzes hängen maßgeblich davon ab, daß die Treuhand Land- und Forstwirtschaft ihre Tätigkeit kurzfristig aufnimmt. Wir erwarten, daß das Ministerium für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft und die Treuhandanstalt der DDR hier sehr schnell aktiv werden - und deshalb auch der Antrag zur Bestätigung der Grundzüge der Satzung der Treuhand Land- und Forstwirtschaft in der heutigen Tagung der Volkskammer. - Danke. (Schwacher Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Ullmann: In den Dank an Sie, Dr. Watzek, für die Einbringung schließe ich ausdrücklich den Dank des Hohen Hauses für die Arbeit des Ausschusses für Ernährung ein. Meine Damen und Herren! Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen ebenfalls keine Wortmeldungen vor. Im Namen des Präsidiums schlage ich vor, daß wir zur Abstimmung kommen. Ich bitte um das Handzeichen derer, die diesem Entwurf ihre Zustimmung geben möchten. - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Eine Enthaltung. (Schwacher Beifall bei der SPD) Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7: Beschlußempfehlung des Wirtschaftsausschusses Beschluß der Volkskammer der DDR zur Übertragung von Vermögenswerten aus dem ehemaligen Eigentum des Volkes der DDR in einen Stiftungsfonds (2. Lesung) (Drucksache Nr. 143 a) Ich bitte den Vertreter des Wirtschaftsausschusses, den Abgeordneten Dr. Förster, das Wort zur Begründung zu nehmen. Dr. Förster, Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Antrag der CDU/DA vom 10. Juli 1990 - Beschluß der Volkskammer der DDR zur Übertragung von Vermögenswerten aus dem ehemaligen Eigentum des Volkes der DDR in einen Stiftungsfonds, Drucksache Nr. 143 - liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 143 a die Beschlußempfehlung des federführenden Wirtschaftsausschusses vor. Mitberatend waren der Rechtsausschuß, der Finanzausschuß und der Ausschuß für Umwelt, Naturschutz, Energie und Reaktorsicherheit. Die mitberatenden Ausschüsse sahen wie der Wirtschaftsausschuß wesentliche Unklarheiten und Mängel in der Drucksache Nr. 143, wobei jedoch gleichzeitig von allen Ausschüssen Handlungsbedarf bezüglich eines Stiftungsrechts konstatiert wurde. Die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses lautet deshalb: „Die Volkskammer wolle beschließen: 1. Dem Beschluß der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik zur Übertragung von Vermögenswerten aus dem ehemaligen Eigentum des Volkes der DDR in einen Stiftungsfonds, verzeichnet in der Drucksache Nr. 143, wird nicht zugestimmt. 2. Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik beauftragt den Ministerrat, die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung eines Stiftungsfonds aus Anteilen des Treuhandvermögens und aus dem unrechtmäßig erworbenen Vermögen der Parteien und der mit ihnen verbundenen Organisationen und für seine Verteilung in Stiftungsvermögen zu schaffen.“ Der Wirtschaftsausschuß war sich sehr wohl der Tatsache bewußt, daß die Übertragung von Treuhandvermögen in Stifungs-fonds nur die Ausnahme sein kann und nur in gesonderten Fällen erfolgen kann, z. B., wie wir hier heute gehört haben von den thüringischen Abgeordneten im Fall Carl-Zeiss-Jena oder in ähnlichen Fällen in Betracht gezogen werden kann, da ja das Vermögen der Treuhand durch den Staatsvertrag und durch das Treuhandgesetz weitgehend geregelt ist. Aus diesem Grunde ist hier gesetzlicher Handlungsbedarf angezeigt. - Danke. (Beifall bei SPD und CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Ullmann: Meine Damen und Herren! Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Wortmeldungen vor. Deshalb können wir sofort zur Abstimmung übergehen. Ich bitte zunächst diejenigen um das Handzeichen, die dem Entwurf zuzustimmen wünschen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich denke, das müssen wir zählen. 1249;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1249 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1249) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1249 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1249)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß sie eine nachhaltige und länger wirkende erzieherische Wirkung beim Täter selbst oder auch anderen VgI. Andropow, Rede auf dem Plenum des der Partei , Andropow, Rede zum Geburtstag von Dzierzynski, Ausgewählte Reden und Schriften, Staatssicherheit Potsdam, Honecker, Bericht des der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin. Zu aktuellen Fragen der Innen- und Außenpolitik der Aus der Rede auf der Aktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res in ra, Neues Deutschland. Bericht des der an den Parteitag der Partei , Berichterstattert Genosse Erich Honecker, Bietz-Verlag Berlin, - Hede des Genossen Erich Hielke zur Eröffnung des Partei lehrJahres und des vom Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der operativen Grundfragen kann aber der jetzt erreichte Stand der politisch-operativen Arbeit und ihrer Leitung in den Kreisdienststellen insgesamt nicht befriedigen.

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