Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1234

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1234 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1234); nicht denkbar. Über alles andere wären wir absolut nicht kompetent abzustimmen. - Wir sind jetzt in der Abstimmung. (Zuruf: Das ist eine Erklärung.) Ich glaube, das ist nicht nötig an der Stelle. (Unruhe im Saal) Krüger (SPD): Ich glaube, es ist doch nötig, denn wenn dies hier nicht passiert, kann Berlin nicht wählen am 2. Dezember. Das ist das Problem. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Das war nun doch einmal deutlich eben nichts zur Abstimmung, sondern das war ein Votum in dieser Angelegenheit. Und jetzt stimmen wir ab. Wer diesem Beschluß zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - (Gelächter, Heiterkeit) Danke schön. Sie brauchen nicht zu zählen. Wer ist dagegen? -Wer enthält sich der Stimme? - (Beifall bei der SPD) Der Beschluß ist mit Zweidrittelmehrheit angenommen. Danke schön. (Vereinzelt Beifall, Unruhe im Saal) Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 2: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform Gesetz über die Wahlen zu Landtagen in der Deutschen Demokratischen Republik (Länderwahlgesetz - LWG) (2. Lesung) (Drucksache Nr. 101a) Auch da war noch etwas zu Ende zu bringen, nämlich, nachdem wir das angenommen haben, war die Abstimmung zu machen, und zwar zunächst einmal über Abänderungsanträge. Die Abänderungsanträge bezogen sich auf drei Punkte. Erstens: Im Wahlgesetz sollte im §7 Abs. 1 Satz2 verändert werden: „ oder von einer nach Abs. 6 nicht zu berücksichtigenden Partei, anderen politischen Vereinigung oder Listenvereinigung vorgeschlagen ist“. sollte gestrichen werden. Das ist sozusagen das Redaktionelle, was sich ergibt, wenn man - was der Kern der Sache war -den Abs. 6 streicht. Also im Kern der Sache, um das noch einmal zu sagen, ging es darum, die Sperrklausel zu streichen, und zusätzlich ist dann ein Satzteil in Absatz 2 Satz 2 zu streichen. Bitte schön, über diesen Abänderungsantrag, die Sperrklausel betreffend, wird jetzt abgestimmt. Wer diesen Abände-rungs (Unverständliche Zurufe) Noch nicht verstanden? Dann nehmen Sie, bitte, mal das Länderwahlgesetz noch einmal her. Ich fange mal von unten an bei dem Punkt 1, den ich jetzt abstimme. Da steht zunächst: Paragraph 7 Abs. 6 wird gestrichen. Das ist die Sperrklausel. Dann schlagen Sie bitte vor: Paragraph 7 Abs. 1 den zweiten Satz, der heißt: „Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 als Einzelbewerber “ und jetzt kommt es: „oder von einer Partei oder anderen politischen Vereinigungen, für die in einem betreffenden Lande keine Landesliste zugelassen ist, oder von einer nach Abs. 6 nicht zu berücksichtigenden Partei, anderen politischen Vereinigungen oder Listenvereinigungen vorgeschlagen ist.“ Und dieser letzte Teil muß dann gestrichen werden. Sie erkennen das rein äußerlich daran, daß er sich auf Abs. 6 bezieht, also Abs. 6 regelt, und wenn Abs. 6 wegfällt, ist dieser Satz gegenstandslos. Das ist der Punkt. Also von der Sache her reicht es, wenn Sie daran denken, Sie entscheiden jetzt darüber, ob Abs. 6 da stehen bleibt oder nicht. Ich frage also jetzt, wer diesem Abänderungantrag, der gemeinsam von PDS und Bündnis 90/Grüne eingebracht worden ist, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Das ist klar die Mehrheit. Damit ist dieser Abänderungsantrag abgelehnt. Der Absatz bleibt bestehen. Zweitens: Paragraph 8 Abs. 1 ist durch folgenden zweiten Satz zu ergänzen: „Wahlberechtigt ist auch jeder Ausländer, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet, im jeweiligen Land seinen Hauptwohnsitz und seit mindestens zwei Jahren seinen Hauptwohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik hat.“ Also Ausländerwahlrecht für den Fall, daß man zwei Jahre da wohnt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich denke, es war die Mehrheit dagegen. Darf ich es noch einmal, bitte, abstimmen lassen. Es scheint ziemlich klar fraktionsweise gewesen zu sein. (Zuruf: Nee, nee, nicht ganz) Gut, wir zählen. Dann gibt es keine Zweifel. Das ist ein wichtiger Punkt. Ich bitte die Schriftführer nach vorn. Wer stimmt dem Abänderungsantrag zu, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist gegen diesen Abänderungsvertrag? - (Zuruf von der PDS: Tolle Ausländerfeindlichkeit hier!) Danke schön. Wer enthält sich der Stimme? Für den Abänderungsantrag stimmten 117 Abgeordnete, gegen Abänderungsantrag stimmten 78 Abgeordnete. Damit ist der Abänderungsantrag abgelehnt. Es bleibt bei dem Text. Wir kommen zum Punkt3 des Abänderungsantrages: §10 Abs. 1. Es geht also ums passive Wahlrecht. Der Paragraph ist durch folgenden Satz zu ergänzen: Wählbar ist auch jeder Ausländer, der am Wahltag des 18. Lebensjahr vollendet hat und gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 wahlberechtigt ist. - (Zwischenbemerkungen) Gegenstandslos ist er formal nicht, es macht nicht viel Sinn, das ist richtig. (Heiterkeit, Beifall bei den Koalitionsfraktionen) Möchte jemand, daß darüber noch abgestimmt wird? Dann müßte der Satz nämlich geändert werden; denn theoretisch wäre alles denkbar. Das verlangt keiner, damit ist der Abänderungsantrag in den drei Teilen abgelehnt worden. - An sich ist es erst nach der Schlußabstimmung möglich. Sie wollen eine Erklärung abgeben, denke ich. (Dr. Gysi, PDS: Nein.) Wollen Sie nicht. Bitte schön.;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1234 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1234) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1234 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1234)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die weitere Aufklärung und offensive Abwehr der Tätigkeit von Befragungsstellen imperialistischer Geheimdienste in der BRD. Ständig müssen wir über das System, den Inhalt, die Mittel und Methoden feindlichen Vorgehens, zur Klärung der Frage Wer ist wer?, zur Aufdeckung von Mängeln und Mißständen beizutragen. Die wichtigste Quelle für solche Informationen ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu unterstützen und eingeschätzt, daß derartige Veranstaltungen wesentlich zum richtigen Erkennen feindlicher Pläne und Absichten beitragen sowie der Verstärkung des Vertrauensverhältnisses zwischen Bevölkerung und Sicherheitsorganen dienen.

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