Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1231

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1231 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1231); nanzieren. Eine Privatschule oder, wie wir sagen, eine Schule in freier Trägerschaft bedarf also immer eines zusätzlichen finanziellen Engagements der Beteiligten. Es ist ja auch durchaus nicht so, daß sich für die öffentliche Hand durch die Gründung einer Schule in freier Trägerschaft zugleich ein Spareffekt ergibt. Aus den umliegenden Schulen werden immer nur ein paar Kinder in diese neue Schule gehen, so daß keine andere Schule dafür geschlossen werden kann, aber eine weitere Schule bezahlt werden muß. Der Vorrang der öffentlichen Schulen muß schon deshalb gewahrt bleiben, weil die Schulen in freier Trägerschaft nicht selten z. B. als kirchliches Gymnasium oder auch als Waldorfschule religiös geprägt sind. Sie können also in unserer pluralistischen Gesellschaft gar nicht jedermanns Geschmack sein. Gäbe es in einer Gegend keine allgemeine staatliche Schule, so könnten Eltern sich gezwungen sehen, nach der Weltanschauungsschule Margot Honeckers ihr Kind nun schon wieder gegen ihren Willen in eine andere Weltanschauungsschule zu schicken. Schon aus diesem Grund ist hier gesetzlich festzuhalten, daß durch den Verdrängungseffekt einer Schule in freier Trägerschaft für die anderen Kinder keine unzumutbar langen Schulwege entstehen dürfen. Darum empfehlen sich solche Schulen in freier Trägerschaft wohl am ehesten für größere Orte, in denen es mehrere Schulen gibt. Wie meine Freiheit ihre Grenze immer in der Freiheit des anderen hat, so muß auch dieses Gesetz die Möglichkeiten des Mißbrauchs der Freiheit, eine Schule in freier Trägerschaft zu betreiben, einschränken. So darf es erstens keine Förderung einer -■ Selektion der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern geben. Das eventuelle Schulgeld muß also so sozial gestaffelt sein, daß auch die ärmsten Eltern hierzulande es sich leisten können, ihr Kind auf eine solche Schule zu schicken. Zweitens darf es bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern keine Selektion nach Geschlecht, Nationalität und dergleichen geben. Drittens darf die wissenschaftliche Qualifikation der Lehrkräfte nicht hinter der wissenschaftlichen Qualifikation der Lehrkräfte an staatlichen Schulen zurückstehen. Außerdem muß die wirtschaftliche, soziale und rechtliche Stellung der Lehrerinnen und Lehrer der Stellung ihrer Kolleginnen und Kollegen an staatlichen Schulen vergleichbar sein. Das uns vorliegende Gesetz unterscheidet Ersatzschulen und Ergänzungsschulen. Ersatzschulen können, wie schon der Name sagt, eine öffentliche Schule ersetzen. Hier kann man also voll und ganz seine Schulpflicht erfüllen. Ergänzungsschulen können den Besuch einer öffentlichen Schule nur ergänzen, sie können also nur neben oder nach der allgemeinen Schulpflicht besucht werden, z. B. Musikschulen oder private Berufsschulen. , Eine zentrale Problematik im Ausschuß war die Frage: Wer bezahlt und wer genehmigt diese Schulen? Wir konnten uns nicht damit einverstanden erklären, daß, wie es im Entwurf des Bildungsministers vorgesehen war, die staatliche Schulaufsichtsbehörde ohne Mitentscheidungsrecht der Kommune genehmigt, die Kommune jedoch bezahlen darf. Das wäre aus unserer Sicht ein Verstoß gegen Artikel 1 Abs. 1 des Verfassungsgrundsätze-Gesetzes oder auch gegen die Haushaltshoheit der Kommunen, wie sie in der Kommunalverfassung festgeschrieben ist. Nach langwierigen Beratungen und auf Grund entsprechender Einwände der mitberatenden Ausschüsse wurde folgender Kompromiß gefunden: In § 5 Abs. 1 heißt es jetzt: „Die Genehmigung erteilt die zuständige Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der kommunalen Vertretungskörperschaft.“ Und was die Bezahlung betrifft, so heißt es jetzt in §7 Abs. 3: Finanzhilfe wird „durch die zuständige staatliche Instanz gewährt“. Das heißt, falls die Kommune nicht bezahlt und solange wir die Länder noch nicht haben, geschieht die Bezahlung der Schulen in freier Trägerschaft durch den Staatshaushalt. Dem Ausschuß lag außerdem ein Entwurf für Durchführungsbestimmungen vor. Dieser ist in mehreren Punkten noch über- arbeitungsbedürftig und unseren Änderungen anzupassen. Ich persönlich - der Ausschuß konnte das leider aus Zeitgründen nicht mehr beraten - finde es z. B. völlig unzureichend, wenn der illegale Betrieb einer Schule in freier Trägerschaft lediglich zur Folge hat, daß Schüler dadurch ihrer Schulpflicht nicht genügen, während der Träger selbst keinerlei Sanktionen zu befürchten hat - so in § 2 Abs. 4 und 5 der Durchführungsbestimmung. Außerdem wären in § 8 Abs. 2 beim Beschulungsvertrag Ausführungen zur Mitbestimmung von Schülern und Eltern anzufügen. Im Blick auf die zur Einführung dieses Gesetzes notwendigen Verfassungsänderungen sei hier abschließend nur bemerkt, daß wir bei dieser Gelegenheit in § 1 Abs. 4 noch einmal die 10jährige Schulpflicht festgeschrieben haben, und zwar so, daß nur in Ausnahmefällen der Schulpflicht nach der 8. Klasse in Einrichtungen der Berufsausbildung Genüge getan werden kann. Vor allem aber bitte ich zu beachten, daß wir in diesem Zusammenhang das Recht auf Berufsausbildung verfassungsmäßig festgeschrieben haben und damit auch unseren Verhandlungsführern zum Einigungsvertrag ein entsprechender Auftrag im Blick auf die Verhandlungen zur Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes gegeben ist. Meine Damen und Herren! Insgesamt zeigt sich gerade bei diesem Gesetz, wie sehr sich die Beratung in den Ausschüssen lohnt. Weisheit ist nicht nur im Ministerium beheimatet; vielmehr sollte sich dieses noch öfter als bisher der Kompetenz und demokratischen Legitimation der Volksvertreter bedienen. (Beifall bei der SPD) Bildungspolitik ist eine öffentliche Aufgabe. Sie verlangt nicht nur die Fachperspektive, sondern zugleich den gesunden Menschenverstand. Bildungspolitik gehört darum zuerst und vor allem ins Parlament. - Ich darf dem Hohen Hause dieses Gesetz zur Annahme empfehlen. (Beifall, vor allem bei der SPD) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. - Eine Wortmeldung dazu oder eine Rückfrage? - Eine Rückfrage, Herr Eimer. Clemens (CDU/DA): Herr Eimer, Sie hatten gesagt, daß keine Auswahl hinsichtlich Geschlecht und Nationalität für derartige Schulen möglich sei. (Dr. Eimer, Berichterstatter: Ich habe gesagt, daß es sie nicht geben darf. Es darf eine solche Auswahl nicht geben.) Ja, ich bin aber trotzdem der Meinung, daß es Mädchen- und Knabenschulen geben könnte. (Widerspruch und Heiterkeit) Ich finde das auch nicht im Gesetz, so wie Sie es gesagt haben. Dr. Eimer, Berichterstatter des Ausschusses für Bildung: Es steht dazu mehr in den Durchführungsbestimmungen. Im Gesetz steht, daß die verfassungsmäßigen Dinge dort garantiert sein müssen. Sie haben recht, man könnte noch einmal darüber diskutieren, aber unser Wille war es jedenfalls nicht, Mädchen-und Knabenschulen zu errichten. (Beifall bei SPD, Bündnis 90/Grüne und PDS) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Weitere zwei Fragen, bitte schön. 1231;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1231 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1231) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1231 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1231)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Organisationen und Einrichtungen bei der vorbeugenden und offensiven der effektive Einsatz und die Anwendung aller politisch-operativen Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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