Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1196

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1196 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1196); Dietrich, Berichterstatter des Ausschusses für Jugend und Sport: Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Ihnen liegt in der Drucksache Nr. 129 a die 2. Lesung der Beschlußempfehlung des Ausschusses Jugend und Sport, betreffend Rechtsvorschriften für Normal- und Spezialkinderheime vor. Dem Ausschuß Jugend und Sport sind dazu von den mitberatenden Ausschüssen Zuarbeiten eingegangen, die diesen Beschluß voll unterstützen. Der Ausschuß für Gesundheitswesen bittet jedoch, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß in Heimen, die dem Ministerium für Gesundheitswesen unterstellt sind, ebenfalls eine analoge Überprüfung stattfinden sollte. Vom Ausschuß Familie und Frauen wurde ein guter Hinweis zur Orientierung geleistet, der auch vom federführenden Ausschuß einstimmig Zustimmung fand. Es handelt sich dabei um ein unabhängiges Gremium, das über die Neubesetzung zu entscheiden hat. Das ist auch die Änderung, die dort zu sehen ist. Noch ein Wort zu dem Kinderheim „Sieg Rhön“. Dieser von mir an gleicher Stelle zitierte Auszug der Isolierordnung, die nicht mehr in Kraft ist, galt im allgemeinen gesamten Erziehungswesen der Heime. Der Ausschuß für Jugend und Sport hat den vorliegenden Beschluß bei einer Enthaltung befürwortet und bittet das Hohe Haus um Bestätigung desselben. - Ich danke. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Ich darf mich auch hier für die kurze und prägnante Einbringung des Antrages bzw. des Beschlußentwurfes bedanken. Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen gleichfalls keine Wortmeldung vor. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Beschlußentwurf auf Drucksache Nr. 129 a. Wer diesem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Die Gegenprobe, bitte. - Stimmenthaltungen? - Bei zwei Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimme ist dieser Gesetzentwurf so angenommen. Meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, noch einmal die Drucksache Nr. 128a, die wir vorhin unter dem Tagesor-dungspunkt 17 verhandelt haben, zur Hand zu nehmen. Und zum Beweis, daß das Präsidium noch nicht schläft, darf ich Sie bitten, diesen Gesetzesentwurf aufzuschlagen und unter § 14 das Inkraftsetzungsdatum einzutragen, nämlich das heutige Datum, den 20. 7. 1990 (Vereinzelter Beifall) Ich bedanke mich für die Beifallskundgebung, zugegeben: für die vereinzelten Beifallskundgebungen. (Beifall) Danke schön. Man muß immer erst nachhaken. Ansonsten hätte ich jetzt nach den Ursachen forschen müssen, warum es also nur so wenig Beifallskundgebungen waren. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Jugend und Sport Beschluß der Volkskammer der DDR zur Einrichtung des Amtes eines Zivildienstbeauftragten im Ministerium für Jugend und Sport (2. Lesung) (Drucksache Nr. 138 a) Ich bitte den Vertreter des Ausschusses für Jugend und Sport, Herrn Dr. Reinhard Anders, das Wort zur Begründung zu nehmen. Dr. Anders, Berichterstatter des Ausschusses für Jugend und Sport: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verordnung über den Zivildienst in der DDR ist seit dem Februar 1990 in Kraft. Seit dieser Zeit haben sich über 68 000 junge Menschen männlichen Geschlechts unseres Landes für den Zivildienst bereit erklärt. Davon leisten bereits 15 000 ihren Dienst in verschiedenen Einrichtungen der Kommunen, wie zum Beispiel 4500 männliche Bürger in Krankenhäusern. Aber auch Alten-und Pflegeheime sind bedacht. 3640 Jugendliche arbeiten dort. In konfessionellen Einrichtungen sind es 2177 und im kommunalen Bereich insgesamt 6900. Davon sind bereits über 1000 Jugendliche in den Natur- und Umweltschutz einbezogen. Die Einsatzgebiete sind vielfältig. Über 21 000 Plätze stehen zur Verfügung und sind leider noch nicht voll abgedeckt. Es gibt aber allerhand Schwierigkeiten, die zu bewältigen sind, denn oft sind die Jugendlichen nicht entsprechend ihrer Berufsausbildung dort eingesetzt, wo sie eingesetzt werden müßten. Die Berufung eines Zivildienstbeauftragten zeigt somit die besondere politische Bedeutung der Regierungsarbeit im Ministerium für Jugend und Sport. Und deshalb bittet der federführende Ausschuß für Jugend und Sport Sie, verehrte Abgeordnete, dieser Vorlage in der 2. Lesung Drucksache Nr. 138 a zuzustimmen. (Beifall, vor allem bei CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Soll das eine Anfrage werden? - Eine Anfrage bitte. Sind Sie bereit, Dr. Anders? (Bernd Meier, PDS: Nein, eine Anfrage nicht. Das ist ein Ergänzungsvorschlag.) Entschuldigung, das war also keine Anfrage. Keine Hektik! Sie wollten einen Antrag einbringen. Bitte schön. Bernd Meier (PDS): Wir möchten folgenden Antrag einbringen: Die Regierung wird beauftragt, beim Amt des Ministerpräsidenten das Amt eines Zivildienstbeauftragten einzurichten. Der Zivildienstbeauftragte koordiniert die Durchführung der Aufgaben, die den Ministerien auf dem Gebiet des Zivildienstes obliegen. Unsere Begründung - ich möchte es abkürzen - liegt darin, daß es übergreifende Bereiche gibt, wo dieser Zivildienstbeauftragte wirken muß, unter anderem die Bereiche Gesundheitswesen, Sozialwesen, Bildungswesen, Umweltschutz, Jugend und Sport. Und wie uns zugegangen ist, belegen auch die Erfahrungen der Tätigkeit der Regierungsbeauftragten in der Bundesrepublik, daß dies günstig wäre. Das wäre der Antrag der PDS. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Zu unserem Verständnis darf ich das noch einmal ganz kurz interpretieren: Der Ausschuß für Jugend und Sport hat in seiner Beschlußempfehlung vorgeschlagen, das Amt des Zivildienstbeauftragten im Ministerium für Jugend und Sport anzusiedeln. Der Antrag der PDS wünscht hier eine Änderung und möchte die Einordnung beim Amt des Ministerpräsidenten. Es gibt hierzu Anfragen. Frau Nolte (CDU/DA): Ich gehöre zu diesem Ausschuß für Jugend und Sport, wo das besprochen worden ist. Wir haben uns auch über diese Frage verständigt. Es heißt, wenn man ein Amt bei diesem Ministerium einrichtet, wird der Beauftragte trotzdem von der Regierung eingesetzt. Und diesen Beauftragtenstatus - wir haben uns erkundigt, was der zu leisten hat - sagt auch aus, daß das ministeriumsübergreifend in seinen Handlungen vollziehbar ist. Aus diesem Grunde ist dafe jetzt in dem Sinne gewährleistet, wenn das von der PDS bezweckt worden ist in dieser Funktion, wie wir es vorgeschlagen haben. (Bei der PDS: Das stimmt nicht!) Doch, nach den Grundsätzen des Beauftragten ist das gewährleistet, über die Ministerien hinweg zu operieren und auch Einfluß zu nehmen. Außerdem ist in den Ausschüssen umfangreich darüber gearbeitet worden, und die Geschäftsordnung läßt, glaube ich, keine Änderungsanträge in der Art zu; das müßte im Ausschuß dann behandelt werden. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Gibt es weitere Wortmeldungen?;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1196 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1196) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1196 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1196)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den üntersuchungHaftans.ta Staatssicherheit rohk Bedeutung sind und diese garantieren: Erziehung uid Befähigung der Mitarbeiter der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung, die Auswahl geeigneter operativer Methoden, vor allem zur offensiven Einflußnahme auf Personen Personengruppen, ein vertretbares Verhältnis von Aufwand und Nutzen.

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