Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1164

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1164 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1164); der der DDR. Oder sie machen das einzeln zum gleichen Zeitpunkt. Die Volkskammer kann das dann zusätzlich tun. Aber was nicht geht, ist, daß die DDR zunächst ihren Beitritt erklärt mit irgendeinem Datum der Wirksamkeit, um anschließend Länder zu bilden und damit andere Teile Deutschlands, die ihren Beitritt ja noch nicht erklärt haben. Also, wer dafür ist, daß am Sonntag meinetwegen oder auch heute der Beitritt erklärt wird, muß gleichzeitig erklären, daß er gegen eine Länderbildung in der DDR vor den gesamtdeutschen Wahlen ist. Dies ist dann nicht mehr möglich. Das muß man einfach wissen. Zumindest wäre es - wenn es dann mal ein Verfassungsgericht hier oder ein gesamtdeutsches Verfassungsgericht gibt - jederzeit anzuzweifeln, und zwar aus berechtigten und guten Gründen. Unsere Bedenken gegen den Artikel 23 ergeben sich auch aus den Rechtsfolgen dieses Artikels generell. „Die Welt“ hat sich dankenswerterweise in einem Beitrag - jetzt habe ich leider das Datum nicht hier - damit auseinandergesetzt und natürlich nachdem im ersten Staatsvertrag der Artikel 23 vereinbart war, gesagt: „Der Beitritt der anderen Teile Deutschlands aber hat zur Folge, daß der Staat DDR und damit seine Hoheitsgewalt, seine Rechtsordnung und die Existenz seiner staatlichen Organe endet und die staatliche und rechtliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland nun auch im Territorium der beigetretenen Teile gilt und das Grundgesetz dort in Kraft zu setzen ist. Staats- und völkerrechtlich nennt man solchen Vorgang den Untergang eines Staates. Nebenbei: Jene Völkerrechtler der DDR, die immer Schwierigkeiten damit hatten, zu begreifen, daß der deutsche Staat mit der Kapitulation der Wehrmacht 1945 nicht unterging, können nun an Hand des Schicksals ihres Staates DDR praktisch studieren, was der Untergang eines Staates tatsächlich und rechtlich ist. Dies bedeutet insbesondere auch, daß die von der DDR mit anderen Staaten geschlossenen Verträge automatisch enden und die Mitgliedschaft der DDR in internationalen Organisationen wie dem COMECON oder dem Warschauer Pakt erlischt. Umgekehrt bleibt die Bundesrepublik Deutschland als Staat bestehen. Sie erfährt lediglich eine personale und territoriale Erweiterung. Diese ununterbrochene Kontinuität des Staates Bundesrepublik Deutschland bedeutet wiederum, daß alle von ihr abgeschlossenen Verträge ebenso bestehen bleiben wie ihre Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, insbesondere in den europäischen Gemeinschaften.“ - Ende des Zitats. Es wird im weiteren im Artikel darauf hingewiesen, daß natürlich auch alle außenwirtschaftlichen Verträge der DDR ihre Geltung verlieren mit der Wirksamkeit eines Beitritts. Deshalb waren wir immer der Meinung, daß dieser Weg falsch ist, weil - da muß ich leider juristisch zustimmen - es so ist, wie es hier geschrieben wurde. Und das kann eben zum Teil auch verheerende Folgen haben, insbesondere dann, wenn kein Einigungsvertrag vorliegt, der das ja auch nur schwach absichern kann, aber immerhin einen Versuch darstellen kann. Über die psychologischen Folgen habe ich schon gesprochen. Es macht schon einen Unterschied aus, ob die Deutschen in der DDR und die Deutschen in der Bundesrepublik zusammen einen neuen Staat gründen, oder ob die einen dem anderen beitreten und dadurch so ein bißchen doch auch das Gastgefühl nie verlieren und sich entsprechend bewegen werden. Außerdem halte ich es auch für grundgesetzwidrig; denn für den Fall der deutschen Einheit - und die soll ja wohl mit diesem Beitritt abgeschlossen sein, es ist ja mehrfach erklärt worden, daß es andere Teile Deutschlands, die beitreten können, dann nicht mehr gibt - sieht eben der Artikel 146 einen anderen Weg vor. Meines Erachtens wäre es richtig gewesen - wenngleich ich weiß, daß es dafür keine Mehrheit in diesem Hause gibt, will ich es nochmal sagen -, daß in beiden deutschen Staaten Abgeordnete für eine verfassunggebende Versammlung gewählt werden - getrennt in beiden Wahlgebieten -, die mit der Ausarbeitung eines Entwurfes einer gesamtdeutschen Verfassung beauftragt wird. Über diesen Entwurf wäre in einer Volksabstimmung zu entscheiden, und im Falle der Bestätigung wären dann die gesamtdeutschen Wahlen auszuschreiben. Nach diesen Wahlen wäre dann das gesamtdeutsche Parlament zu konstituieren, und der neue deutsche Staat wäre dann Rechtsnachfolger für beide bisherigen Staaten - sowohl für die DDR als auch für die BRD - und müßte in eigener Souveränität über die weitere Gültigkeit von völkerrechtlichen Verträgen und die Zugehörigkeit zu internationalen Bündnissen und Organisationen entscheiden, und zwar nach Maßgabe des Völkerrechts. Aber dieser Weg wird ja nun offensichtlich nicht beschritten, obwohl er meines Erachtens der richtige gewesen wäre und auch psychologisch für die Bürger in beiden deutschen Staaten der bessere Weg gewesen wäre. (Beifall bei PDS und Bündnis 90/Grüne) Aber das zweite, wozu ich etwas sagen will: Wenn es nun schon der Beitritt nach Artikel 23 des Grundgesetzes sein soll, dann ist natürlich der Zeitpunkt der Erklärung von großer Bedeutung. Und zwar nehmen Sie der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik in ihren Verhandlungen mit der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland praktisch jede Grundlage, wenn Sie den Beitritt vor Abschluß des Einigungsvertrages, vor Länderbildung in der DDR erklären. Ich will Ihnen das auch begründen. Es gibt doch eine Menge strittiger Fragen - der Herr Ministerpräsident hat hier mehrere genannt -, ob es der § 218 ist, ob das die Eigentums- und Nutzungsrechte der Bürger der DDR sind, ob es die Frage der Hauptstadt ist - auch keine unwichtige Frage -, und die notwendigen Änderungen des Grundgesetzes, zum Beispiel auch den Artikel, der es immerhin ermöglicht, daß die Bundeswehr auch im Innern eingesetzt wird. Darüber könnte man ja auch mal diskutieren. Das einzige Mittel, das die Regierung der DDR in diesen Verhandlungen hat, wenn sie sich nicht einig mit der Bundesregierung ist, besteht darin, zu sagen, daß der Beitritt nicht stattfinden kann, solange keine Einigung, kein Kompromiß in bestimmten Fragen erzielt ist. Und wenn Sie der Regierung diese Möglichkeit nehmen, weil die Bundesrepublik sagen kann: Sie haben ja den Beitritt zum Soundsovielten schon erklärt, und alles, was wir nicht wollen, wird dann eben nicht geregelt, dann entscheidet das eben später das gesamtdeutsche Parlament oder die gesamtdeutsche Regierung. Das heißt, Sie verschaffen dem Verhandlungspartner einen enormen Vorteil. Im Grunde genommen wird die Regierung der DDR handlungsunfähig und müßte (Zuruf von der SPD: Der Wahltermin steht doch fest!) konsequenterweise den Rücktritt erklären, wenn Sie hier einen solchen Beschluß fassen. Es geht nicht um eine fremde Macht, aber es geht um eine andere Macht. Und wir haben hier die Interessen der Bürger und Bürgerinnen der DDR in diesem Einigungsprozeß als Volkskammer der DDR zu vertreten. (Beifall bei der PDS und bei einzelnen Abgeordneten vom Bündnis 90/Grüne) Mein letzter Hinweis: Nun ist ja hier immer deutlich gesagt worden: Es geht ja gar nicht um das eine, und es geht auch gar nicht um das andere, sondern es geht um wahltaktische Erwägungen. Und da ist ja nun auch deutlich geworden, welcher Seite es worum geht, nämlich die Wahl, das Wahlrecht so zu gestalten, daß die PDS möglichst nicht in einem gesamtdeutschen Parlament vertreten ist. Und da wundere ich mich schon etwas, nämlich über zwei Aspekte: l.Warum Sie das nicht die Wählerinnen und Wähler entscheiden lassen wollen, sondern unbedingt über Wahlrechtsmanipulationen erreichen müssen. (Beifall bei der PDS) Wenn wir so schlimm sind, wie das heute dargestellt Wurde, werden wir ja kaum gewählt werden, und also kann man sich doch die ganze Manipulation schenken. 2. Habe ich aus mehreren Äußerungen entnommen, daß die SPD davon ausgeht, daß, wenn die PDS keine Chancen hat, sie deren Stimmen bekommt. Bei der Charakterisierung der PDS, die ich heute gehört habe, wundert es mich allerdings sehr, daß die SPD so scharf auf die Wählerstimmen der PDS ist und davon ausgeht, daß sie sie bekommt. (Starker Beifall bei der PDS und vereinzelt beim Bündnis 90/Grüne) 1164;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1164 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1164) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1164 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1164)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar. Sie erfordern im besonderen Maße eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen operativer Diensteinheit und der Untersuchungsabteilung, insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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