Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1153

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1153 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1153); schwierigen Lage leisten will. Drittens: Es ist dies auch ein Vorgriff auf Entscheidungen der Länder, die diese - die Länder - unangemessen determinieren und einschränken. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Struktur repräsentiert ja in Wirklichkeit gar keine föderale Freiheit und Eigenständigkeit. Was werden diese unglücklichen Länder, wenn sie dann entstanden sind, auf dem ihnen allein zugewiesenen Feld von Rundfunk und Kultur als erstes nämlich tun müssen? - Sie müssen sich kritisch mit den ihnen im Vorgriff oktroyierten Kleinorganisationen personaliter und sodann auch bezüglich der Organisation und des Programms kritisch befassen. Anders als bei Landesfunkhäusern ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die die Länder, wenn sie wollen, in den Stand rechtlich selbständiger Anstalten erheben könnten, sind sie hier -die Länder - im Grunde zumindest zum Teil damit konfrontiert, zu liquidieren. Kein schöner Einstieg in eine neue und so bedeutende Aufgabe. Nun mag man sagen, die Kritik sei überzogen, handele es sich doch nur um die Regelung eines Übergangsprozesses von einem halben bis zu einem Jahr, bis nämlich die Länder ihre Rundfunkhoheit wirklich ausüben können. Diese Länder aber müssen sich, wird dieser Gesetzentwurf Wirklichkeit, mit einer unnötig schwierigen Gesetzeslage und einer noch schwierigeren Organisationslage auseinandersetzen. Genug der Kritik. Die SPD-Fraktion hat als konstruktive Antwort auf den Ministerentwurf einen eigenen Gesetzentwurf zur Überleitung des Rundfunks - also Hörfunk, Fernsehfunk, Videotext - in die künftige Gesetzgebungszuständigkeit der Länder vorgelegt. Er verstand sich als Vorschlag für einen gemeinsamen Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen, unterstützt vom Bündnis 90/Grüne. Dieser Antrag soll die öffentliche Diskussion vertiefen, die durch die Bekanntmachung des Entwurfs des Medienministers ja schon ausgelöst wurde. Unser Entwurf liegt den Medienpolitikem aller Fraktionen der Volkskammer vor. Es ist im Medienausschuß vereinbart, diesen Entwurf zusammen mit dem Ministerentwurf zu diskutieren und möglichst ein besseres, gemeinsames Drittes zu erarbeiten, von dem ich glaube, daß es auch breite Zustimmung finden wird. Der SPD-Entwurf selbst hat die nötige Demokratisierung im Medienbereich zum Ziel. Im Unterschied zum Ministerentwurf ist vorgesehen, vom Bestehenden auszugehen und nicht eine bürokratische Struktur schnell zu schaffen, eine geordnete Übergabe an die Länder zu organisieren, ohne daß dort schon jetzt schwer veränderliche Tatsachen geschaffen werden. Es muß den Länderparlamenten Vorbehalten bleiben, wie, wo und mit wem sie ihre künftige Rundfunkhoheit wahrnehmen wollen. Rundfunk soll schon jetzt ein Medium der Öffentlichkeit sein, daher sind die in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Aufsichtsgremien vorgesehen, also ein Rundfunkrat, der auch immer in den künftigen Ländern Landesrundfunkanstalten einrichten wird; der Eintritt in die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik, also ARD, ist sicher. Die dafür notwendigen Voraussetzungen sind in unserem Entwurf berücksichtigt. Wir befürworten die Überweisung des Ministerentwurfes in den Medienausschuß, wo er gemeinsam mit dem SPD-Entwurf diskutiert und ein neuer Gesetzentwurf erarbeitet werden sollte. - Danke schön. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Helm: Danke, Herr Thierse. Von der Fraktion der PDS hat das Wort der Abgeordnete Bisky. Prof. Dr. Bisky für die Fraktion der PDS: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht immer schlecht, wenn die Kritikpunkte auch quer durch die Parteien ähnlich sind. Ich möchte unsere Auffassung sagen. Das vorliegende Rundfunküberleitungsgesetz bricht abrupt mit einem im Konsens der demokratischen Kräfte und Parteien bisher erreichten Grundprinzip eines öffentlich-rechtlichen, föderal organisierten Rundfunks, dem Prinzip der Staatsferne. Im § 13 werden dem Ministerpräsidenten durch Berufung der Direktoren von Landesrundfunkanstalten sowie der Beiräte -wenn auch, wie es heißt, im Einverständnis mit dem Volkskammerausschuß für Medien und Presse - sowie im § 9 dem Minister für Medienpolitik Rechte zugeordnet, die die nicht übersehbare Gefahr eines neuen Staatsfunks oder Regierungsfunks deutlich werden lassen. Im übrigen wird die Volkskammer, der Volkskammerausschuß für Medien und Presse damit fast mit Aufgaben ehemaliger Kaderabteilungen belastet. Ich glaube, das ist nicht der Sinn dieses Ausschusses. Die PDS wird deshalb diesem Gesetz nicht ihre Zustimmung geben. Die Philosophie dieses Gesetzes beruht auf Staatsnähe. Gestatten Sie mir noch einige Anmerkungen. Der Minister für Medienpolitik, Dr. Müller, hat in der Aktuellen Stunde am 5. Juli sein Unglücklichsein erklärt, weil, ich zitiere, „besonders unter den Medienmitarbeitem dauernd eine Beunruhigung da ist. Wir müssen aber eindeutig feststellen, daß diese Unruhe auch bewußt geschürt wird. Da ist echt eine Demagogie im Gange.“ Die Unruhe kam und kommt gerade durch den Gesetzentwurf sowie durch die Art und Weise, wie er eingebracht wurde. Dazu einige Sachverhalte: In der Regierungserklärung vom 19. April 1990 heißt es, daß bis zur Verabschiedung des Mediengesetzes „das Mandat des Medienkontrollrates zu erneuern“ (ist). Der Medienkontrollrat hat am 11. Juli einstimmig das Verfahren zur Erarbeitung des Gesetzes und den Inhalt des Gesetzes als rechtswidrig erklärt, ich wiederhole, als rechtswidrig erklärt und ausführlich dazu Begründungen gegeben. Solche Begründungen, die auch wir teilen, beziehen sich unter anderem darauf, weil der Rechtsgrundsatz des staatsfemen Rundfunks verletzt wird, weil dem Ministerpräsidenten umfassende Berufungskompetenzen zugeordnet werden, weil die im bisherigen Demokratisierungsprozeß gebildeten gesellschaftlichen, pluralistisch zusammengesetzten Aufsichtsgremien ausgeschaltet werden sollen durch staatlich eingesetzte Rundfunkgremien. Gesellschaftlich relevante Gruppen und Minderheiten werden erneut ausgeschlossen. Gerade das darf uns nie wieder passieren. Die Kritik der Kirchen ist erwähnt worden. Ich erinnere auch noch an die Kritik der Medien, der IG Medien in der DDR, aber auch des DGB in der Bundesrepublik. Weitere Kritikpunkte ließen sich aufzählen. Als in Brandenburg gewählter Abgeordneter unterstreiche ich auch den Protest des Regierungsbeauftragten Wolf von der SPD (Bezirksverwaltungsbehörde Potsdam), daß ohne Befragung Berlin und Brandenburg hier gleich per Gesetz als eine Rundfunkanstalt installiert werden sollen. Aufs äußerste befremdlich ist der bei der Erarbeitung des Gesetzes eingeschlagene konsequente Links-Rechts-Zick-Zack-Kurs, der zur weiteren Verwirrung der Öffentlichkeit und zur Beunruhigung der Medienarbeiter beiträgt. So ist schon erstaunlich, daß die Regierung, in der ja auch SPD-Vertreter sitzen, diesen Gesetzentwurf einbringt und danach ein Entwurf von der SPD nachgereicht wird, in dem es viel mehr Punkte gibt, mit denen wir übereinstimmen können. Daß durch solche Praktiken Konfusion und Skepsis wachsen, muß niemanden verwundern. In der Medienpolitik der Regierung zeichnet sich nach wie vor Konzeptionslosigkeit ab. Ich erkenne häufig nur den Wunsch nach etwas mehr „Schwarzfunk“. Die im Gesetzestext vorliegenden Regelungen sind verschwommen, unklar und können geeignet sein, grundlegende Abstriche in bezug auf den Kulturauftrag des Rundfunks gesetzeskräftig vorzuverordnen. Die PDS ist nicht gegen das duale System, fordert jedoch eine gesetzliche Regelung, daß die Produktion für Privatfunk und -fernsehen vorrangig für DDR-Bürger vergeben wird oder daß DDR-Arbeitsplätze gesichert werden können. Wir machen erneut darauf aufmerksam, daß die Medien auch 1153;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1153 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1153) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1153 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1153)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft und dem Umgang mit den Verhafteten, vor allem zur Wahrung der Rechte und zur Durchsetzung ihrer Pflichten, einschließlich der in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Heubrandenburg wurde festgestellt, daß die gesamte politisch-ideologische und fach-lich-tschekistische Erziehungsarbeit und Befähigung der Mitarbeiter auf die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und bleibt ein unumstößliches Gebot unseres Handelns. Das prägte auch die heutige zentrale Dienstkonferenz, die von dem Bestreben getragen war, im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die Ijungshaftanstalten Staatssicherheit das heißt alle Angriffe des weitere Qualifizierung der SGAK. Anlaß des Jahrestages der ster unter anderem aus: Wichtiger Bestandteil und eine wesentliche Grundlage für Entscheidungen auf unterschiedlichen Leitungsebenen. Operative Kräfte die Gesamt der oTfiziell und inoffiziell zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben Staatssicherheit eingesetzten Mitarbeiter.

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