Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1151

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1151 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1151); mal. Warum haben wir im Gesetz sozusagen die schlimmst-mögliche Variante von Werbemethoden „verankert“, indem nach 45 Minuten eine Sendung für eine Produktwerbung unterbrochen werden kann? Ich halte das für einen Kulturverlust. Meine zweite Frage: Wie wollen Sie garantieren, daß die zu produzierenden Werbespots dazu beitragen, bei uns im Lande Arbeitsplätze zu erhalten? Dr. Müller, Minister für Medienpolitik: Diese Frage haben Sie hoffentlich früher schon einmal Herrn Bentzien gestellt, wie der Werbevertrag, den der DFF jetzt hat, im Lichte dieses Problems zu betrachten wäre. Natürlich muß sich die Werbewirtschaft, wenn es sie denn gibt, hier im Lande entwickeln, und es muß hier Arbeitplätze geben. Die Frage im Zusammenhang mit den Werbespots ist im Lichte des aus dem europäischen Bereich auf uns zukommenden Rechts zu sehen. Das ist voll kompatibel und nichts Außergewöhnliches. Ich kann darin keine Verschärfung sehen. Im Grunde genommen haben Sie drei Fragen gestellt. Zunächst zur öffentlichen Diskussion: Wir hatten durchaus den Willen zur öffentlichen Diskussion gezeigt und haben den Vorschlag unterbreitet, eine Anhörung durchzuführen. Durch einige irreguläre Dinge ist über kein Gesetz so viel und so ausgiebig diskutiert worden wie über dieses Gesetz. Heute ist es in die Kammer eingebracht worden. Aber wir hatten doch schon überall Diskussionen, die sich in der Presse niedergeschlagen haben. Seit 14 Tagen kommt überhaupt kein neuer Gedanke mehr in die Diskussion. So viel Öffentlichkeit wie für dieses Gesetz habe ich eigentlich noch gar nicht erlebt. (Zuruf von der PDS: Sie scheinen das zu bedauern!) Stellvertreter der Präsidentin Helm: Noch eine Frage, aber die letzte. Leskien (PDS): Herr Müller, ich weiß nicht, woher Sie Ihre Informationen haben, daß ich das mit Herrn Bentzien diskutiert habe. Es ist ein Hohn, wenn Sie das hier als öffentliche Diskussion bezeichnen. Sie haben ja das Ding lanciert, um vollendete Tatsachen zu schaffen und die öffentliche Diskussion zu unterbinden. Wortreich, aber hart versuchen Sie, das zu begründen. Das kennen wir von früher. Das muß ich Ihnen einfach einmal sagen. Dr. Müller, Minister für Medienpolitik: Was ist denn Ihre Frage? Stellen Sie doch einmal Ihre Frage! Überlegen Sie sich das noch einmal, und machen Sie hier keine Unterstellungen. Stellvertreter der Präsidentin Helm: Wir beenden die Diskussion. Herr Minister, ich danke Ihnen für die Begründung. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Steinmann von der Fraktion CDU/DA. Steinmann für die Fraktion CDU/DA: Verehrte Kolleginnen Abgeordnete und Kollegen Abgeordnete, und auch die Vertreter der Medien möchte ich begrüßen; denn um deren Lohn und Brot geht es ja schließlich. Da liegt es nun also vor uns, das Rundfunküberleitungsgesetz, zwar in 1. Lesung, aber ohne die übliche Jungfräulichkeit. Es ist eher doch eine schon geschundene Magd, über die wir in diesem Hause vor zwei Wochen etwa in nullter Lesung uns hermachten, und die kritischen Einwände der Öffentlichkeit sind auch weit ausgespannt. Sie reichen vom Medienkontrollrat bis zum katholischen Bischoff von Berlin, vom Ministerium für Post- und Femmeldewesen bis zum Personalrat des Fernsehens. Und auf diese Kritik, übrigens auch von Ihnen, Herr Kollege Bisky, möchte ich gleich einmal eingehen. Die Kritik bezieht sich im wesentlichen auf zwei Punkte, einmal auf die Verfahrensfrage, auf die Genesis sozusagen dieses Rundfunküberleitungsgesetzes, und zum zweiten auf die Pro- blematik der Staatsferne. Der Medienbeschluß der Volkskammer vom 5. Februar 1990, dieser im Gesetzblatt veröffentlichte Beschluß, ist ja die eigentliche oder einzige gesetzliche Grundlage im Medienbereich, die wir bis dato überhaupt haben. In diesem Medienbeschluß steht im Punkt 15 folgendes geschrieben, daß nämlich die alte Volkskammer im Winter davon ausging, daß eine umfassende Mediengesetzgebung in der DDR zu schaffen ist, natürlich unter der Maßgabe, daß dieses Land, diese Republik noch länger existiert und nach einer neuen Verfassung erst dieses breite Mediengesetz in Kraft zu setzen sein darf. Dieses Mediengesetz sollte erstens von einer speziellen, in der Art der damaligen Runden Tische zusammengesetzten Kommission erarbeitet werden, zweitens zur öffentlichen Anhörung und Aussprache gebracht werden und drittens parlamentarisch beschlossen. Auf das Schicksal dieser Mediengesetzgebungskommission möchte ich hier an dieser Stelle nicht mehr eingehen, obwohl das auch nicht uninteressant ist. Die Autoren des Medienbeschlusses der Volkskammer damals konnten, wie wir wohl alle, die eigendynamische Beschleunigung der Ereignisse bis hin zur deutschen Einheit nicht ahnen. Es wird also kein umfassendes Mediengesetz mehr geben. Dazu wird es nicht kommen. Wir haben aber dringend den Hörfunk und das Fernsehen der DDR überzuleiten in föderale Strukturen und in öffentlich-rechtliche Verfaßtheit. Die Empfehlung dafür ist, finde ich, in der Präambel des uns vorliegenden Gesetzes. Diese Präambel ist schlank geraten, also im Gegensatz, wie gesagt, zu einer breiten gesetzlichen Regelung, und an dieser Präambel müssen wir eigentlich alle Bestimmungen des Entwurfes prüfen, und da halten nicht alle Paragraphen dieser Prüfung stand. Das muß ich hier kritisch sagen. Zum zweiten Vorwurf: Es geht um das Prinzip der Staatsfeme, und da gestatten Sie mir bitte einen kurzen, aber notwendigen Rückblick in die Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, so wie er in den vierziger Jahren in der Bundesrepublik Deutschland entstanden ist, ist ein Stück antifaschistisches Vermächtnis. Das ist etwas von dem ganz wenigen, was eigentlich dort festzumachen ist; denn die Alliierten haben ganz gezielt den Staatsrundfunk in seiner völligen Entartung unter Goebbels’ Herrschaft zerschlagen und haben nach britischem Modell den Rundfunk regionalisiert und öffentlich-rechtlich organisiert. Und geschichtlich gesehen muß man auch wissen, daß die Alliierten bis 1951 noch direkt eingegriffen haben, direkt erzwungen haben, bestimmte Verlautbarungen in öffentlich-rechtlichen Anstalten zu bringen. Wir scheinen nun momentan auch im Bereich der Medien die Geschichte der Bundesrepublik sozusagen im Zeitraffertempo durchleben zu müssen, und der Streit um die Zusammensetzung der Rundfunkräte, die Schelte derer, die sich unterrepräsentiert oder schlecht dargestellt fühlen, ist also auch für unsere momentane Situation typisch. Und ich möchte hier auch noch einmal ganz klar sagen: Hörfunk und Fernsehen, öffentlich rechtlich gesehen, bedeutet, daß sie nicht dem Staat gehören, aber auch nicht den Machern. Der Hörfunk und das Fernsehen gehören nicht den Redakteuren, den Dramaturgen und den Technikern, die dort beschäftigt sind. (Beifall bei CDU/DA und SPD) Ich bitte nun Sie, liebe Kollegen, einer kritischen Kurzlesung zu folgen. Es zeigt sich - zur Präambel habe ich bereits Stellung genommen -, daß es im § 10, wo es um die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht, bereits die ersten kritischen Einwände gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß im § 10 im ersten Artikel unter b), Brandenburg und Berlin zusammengelegt, in der Form abgesprochen ist etwa mit der Regionalkommission für die Entwicklung Berlins. Das halte ich unbedingt für notwendig, daß eine Verständigung stattfindet, denn da gibt es bereits Konzeptionen für Groß-Berlin. Wir können uns hier nicht über die Westberliner Interessen einfach so 1151;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1151 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1151) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1151 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1151)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

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