Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1144

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1144 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1144); biet ist eine sehr sorgfältige Abfassung des Gesetzes erforderlich. Dabei ist zu bedenken, daß wir dieses Gesetz alleine schaffen müssen, da Bürger unseres Landes die Betroffenen sind und Vergleichbares zum Beispiel in der Bundesrepublik nicht existiert. Dieses Gesetz wird hoffentlich zur Aufarbeitung unserer Vergangenheit beitragen. Wir begrüßen sehr, daß auch Personen in den Geltungsbereich einbezogen werden, die von deutschen Gerichten zwischen 1945 und 1949 zu Unrecht verurteilt wurden. Wir möchten den Ausschüssen, die sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf befassen, jedoch empfehlen, darüber zu beraten, ob nicht auch der Personenkreis einbezogen werden kann und muß, der von nichtdeutschen Gerichten im Widerspruch zu geltendem Völkerrecht verurteilt wurde. Ich denke da zum Beispiel an Personen, die von der Besatzungsmacht in deutsche oder sowjetische Lager verschleppt wurden. Einige technische Bemerkungen zum § 10: Warum kann im Todesfälle eines Betroffenen nur vom Ehegatten oder von Verwandten in gerader Linie ein Antrag auf Rehabilitierung gestellt werden? Es ist schwer verständlich, daß die Rehabilitierung eines zu Unrecht Verurteilten davon abhängig gemacht wird, ob Verwandte in gerader Linie existieren oder nicht. Auch eine Nichte, ein Neffe, ein Schwager oder gegebenenfalls ein Nachbar muß das Recht haben, die Rehabilitierung des unschuldig Verurteilten zu betreiben. Von besonderer Bedeutung erscheint uns § 12 Abs. 2. Aufgrund der besonderen Umstände in unserem Land in den letzten vier Jahrzehnten wird es häufig den Betroffenen nicht möglich sein, benötigte Unterlagen und andere Beweismittel vorzulegen. Das Gericht hat die erforderliche Ermittlung in diesem Fall selbst vorzunehmen. Das halten wir für ganz besonders wichtig, auch wenn es hier schon einmal angesprochen wurde. Ich hoffe nur, daß die Gerichte dann entsprechend auch ihren Aufgaben nachkommen werden. Lassen Sie mich eine Bemerkung zur beruflichen Rehabilitierung sagen. Hier scheinen mir ganz ernste Probleme ins Haus zu stehen. Wie will ein Betroffener den Beweis erbringen - § 23 Punkte 1-3 in Abs. 2 -, daß zum Beispiel eine betriebliche Entscheidung gegen ihn getroffen wurde wegen politischer oder religiöser Anschauungen, die er geäußert hat? Bei entsprechenden sogenannten Verhandlungen damals war der Betroffene doch in vielen Fällen ohne jeden Rechtsbeistand. Darüber hinaus haben die im Winter erfolgten Reinigungen der Kaderakten dafür gesorgt, daß der Nachweis einer beruflichen Benachteiligung wesentlich erschwert ist. Gestatten Sie mir zum Schluß noch zwei Bemerkungen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag des Ministerrates stehen. Erstens: Wäre es nicht für die Aufarbeitung der Geschichte unseres Volkes von größter Bedeutung, eine Erfassungsstelle für alle politischen Verbrechen der letzten 45 Jahre einzurichten? (Beifall bei CDU/DA) Zweitens: Wäre es der Gleichstellung der Bürger der Bundesrepublik und der DDR nicht dienlich, einen Lastenausgleich oder eine Stiftung für DDR-Bürger zu schaffen, die durch Kriegseinwirkung oder durch Verlust ihrer Heimat materielle Schäden erlitten haben? Die DSU-Fraktion empfiehlt, den Antrag den angegebenen Ausschüssen zu überweisen, und bittet die Ausschüsse, sich dieser Aufgabe mit großer Sensibilität anzunehmen. - Ich danke Ihnen. (Beifall bei CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Helm: Ich danke. Letzter Redner ist der Abgeordnete Thietz von der Fraktion Die Liberalen. Thietz für die Fraktion Die Liberalen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es bleibt nach diesen vielen Darlegungen für den letzten Redner eigentlich kaum noch etwas übrig, höchstens sich von bestimmten Äußerungen abzugrenzen, aber ich möchte die Zeit, die schon sehr fortgeschritten ist, nicht noch weiter überstrapazieren. Deshalb einige ganz grundlegende Bemerkungen dazu: Die Liberalen begrüßen diesen Gesetzentwurf vom Prinzip her besonders, weil wir damit wieder ein Stück Rechtsstaatlichkeit durchsetzen. Mir liegt besonders am Herzen: Durch dieses Gesetz zementieren wir weiter die Wende, die wir in der DDR vollzogen haben. Sie ist ein juristischer Ausdruck der Veränderung, die wir geschafft haben. (Beifall bei den Liberalen) Was mich aber doch bedenklich stimmt, wobei ich keine Lösung anzubieten hätte, ist eine sich abzeichnende unterschiedliche Behandlung der politischen Opfer, um das so allgemein zu sagen, vor 1945 und der Opfer nach 1945. Wir müßten bei der Behandlung dieses Gesetzes im Auge haben, daß wir keine Unterschiede machen, sondern beide Gruppen gleichbehandeln. Auch wenn ich jetzt keine Lösung hinsichtlich der Opfer habe, die durch die Weiterbenutzung der Lager in Sachsenhausen und Buchenwald entstanden sind, ist es aber nicht einzusehen, daß jemand, der vor 1945 in Buchenwald gesessen hat, in der Rehabilitierung anders behandelt wird als jemand, der hinterher in Buchenwald gesessen hat. Dafür wird keiner Verständnis haben. (Beifall bei CDU/DA) Man wird sicher mit der Sowjetunion - die Beziehungen haben sich doch als sehr tragfähig erwiesen -, mit Gorbatschow, zu einem Konsens kommen. Man müßte dies nur mit dem entsprechenden Nachdruck angehen. Ansonsten sind wir auch der Auffassung, daß man die finanzielle Komponente nicht unterschätzen sollte. Ich habe mit sehr großer Genugtuung gehört, daß bei der Vorbereitung dieses Gesetzes entsprechende Absprachen mit der Bundesrepublik getroffen wurden und sie das mitträgt. Sie kennen unsere finanzielle Situation, daß wir uns kaum zusätzliche Verfügungen leisten können. Ich möchte aber den Vorschlag der Einrichtung einer Stiftung aufgreifen und noch einmal betonen, man sollte Erlöse aus den Stasi-Objekten, die ihren ursprünglichen Eigentümern abgenommen worden sind, in eine Stiftung einfließen lassen. Das wäre politisch naheliegend. Auch die hinsichtlich der Parteivermögen angeklungene Frage würde ich in diesem Zusammenhang aufgreifen. Die SED hat nun einmal dieses System getragen und damit auch die politische Verantwortung, in solchen Fällen finanziell mit geradezustehen. Meine Damen und Herren von der PDS, Sie kommen hier sehr oft in eine nicht beneidenswerte Lage als Nachfolger dieser Partei. Das ist aber leider nicht zu ändern. Ansonsten wollen wir uns den Anträgen anschließen, in die entsprechenden Ausschüsse zu überweisen, und hoffen, daß dieses Gesetz sehr schnell wirksam wird, damit diese Opfer ihre Rehabilitierung erfahren. - Ich bedanke mich. Stellvertreter der Präsidentin Helm: Damit ist die Aussprache geschlossen. - Bitte, ein Geschäftsordnungsantrag. Frau Morgenstern (SPD): Ich möchte beantragen, daß außer an die schon angeführten Ausschüsse auch an den Sonderausschuß überwiesen wird. (Zurufe: Welchen?) An den Sonderausschuß zur Kontrolle der Auflösung des MfS. Stellvertreter der Präsidentin Helm: Wir kommen zur Abstimmung. - Bitte. Stempell (CDU/DA): Ich stelle den Antrag, daß dieser Gesetzentwurf auch an den Ausschuß für Arbeit und Soziales überwiesen wird. Stellvertreter der Präsidentin Helm: Noch ein Geschäftsordnungsantrag? 1144;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1144 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1144) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1144 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1144)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

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