Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1124

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1124 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1124); ger und in der Sanierung erfahrener Unternehmer berufen. Die Treuhand beginnt intensiv zu arbeiten; die Zeit der Zurückhaltung hat damit ein Ende. Wir müssen nun die Voraussetzungen dafür schaffen, daß die Arbeit durch ein Statut auch institutionell abgesichert ist. Deshalb lege ich Ihnen ein Statut der Treuhandanstalt vor, das ihre Arbeit präzisiert und das Treuhandgqgetz ausfüllt. Das Statut sichert die Unabhängigkeit der Treuhandanstalt. Dar-überhinaus stellt die Satzung sicher, daß Beauftragte aus den Bereichen des Ministerpräsidenten, der Ministerien für Finanzen, für Wirtschaft sowie Arbeit und Soziales an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilnehmen können und so in den Informationsfluß eingebunden wurden. Dieses Statut wurde intensiv im Ministerrat, im Wirtschaftsausschuß der Volkskammer und auf der ersten Sitzung des Verwaltungsrates der Treuhandanstalt am 15. 7.1990 beraten. Ich bitte Sie, dieses Statut in der vorliegenden Fassung zu bestätigen, damit die Treuhandanstalt unverzüglich ihre Arbeit voll und ganz aufnehmen kann. Hinsichtlich des Inhaltes verweise ich auf die Drucksache Nr. 156. (Beifall bei CDU/DA und DSU) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Herr Ministerpräsident. Wir kommen zur Aussprache. Die Aussprache erfolgt in der Reihenfolge Fraktion Bündnis 90/Grüne, Fraktion DBD/DFD, CDU/DA, SPD, PDS, DSU, Die Liberalen. Das Wort hat demzufolge zuerst der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Grüne, der Abgeordnete Nooke. Nooke für die Fraktion Bündnis 90/Grüne: Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Herr Ministerpräsident de Maiziere hat die wesentlichen Dinge schon genannt. Dem kann man sich anschließen. Von hier aus noch ein paar Erklärungen mehr. Nach § 2 Abs. 3 des Treuhandgesetzes vom 17. Juni 1990, das seit dem 1. Juli gilt, ist die Satzung der Treuhandanstalt durch den Ministerpräsidenten der Volkskammer zur Bestätigung vorzulegen. Das ist heute morgen mit der Drucksache Nr. 156 und eben durch diese Einbringung passiert. Wir haben hier also kein Gesetz in erster Lesung vorliegen, sondern etwas zu bestätigen. Wer mehr will, hätte das Gesetz anders formulieren müssen. Sie erinnern sich sicher, daß ich am Streit um das Treuhandgesetz nicht unwesentlich beteiligt war und manches gern anders oder klarer formuliert gehabt hätte. Wenn wir aber Gesetze verabschiedet haben, dann sind sie bindendes Recht, und zwar für alle. (Beifall, vor allem bei CDU/DA) Meine Damen und Herren, Politik machen heißt, die richtigen Forderungen zur richtigen Zeit zu erheben. Wer zu spät kommt, den bestraft nicht nur das Leben, sondern auch die parlamentarische Praxis. Wenn ich dem Parlament empfehle, die vorgelegte Fassung ebenfalls zu bestätigen, so ist das nicht mehr als das, was das Gesetz vorsieht. Die möglichen Einwände gegen diese Satzung, auch welche Änderungsanträge hierzu unumgänglich sind, sollten auf ihre unbedingte Notwendigkeit hin geprüft werden. Daß diese Satzung für die weitere Arbeit der Treuhandanstalt schnellstens nötig ist, muß ich hier nicht noch einmal ausführen. Es bedarf auch der rechtlichen Absicherung. Wie ich aus dem Präsidium hörte, gab es wohl bei einigen schmunzelndes Interesse daran, daß Nooke zur Treuhandsatzung reden soll. Wer sich also jetzt bestätigt sieht und meint, sobald er seinen Posten weghat, ist er auch ganz zahm, den muß ich enttäuschen, und der hat auch nicht genau hingehört, was ich eben gesagt habe. Ich werde auch in Zukunft, soweit das möglich ist und ich das sehe, die Dinge beim Namen nennen. Das betrifft die Arbeit als parlamentarischer Vertreter im Verwaltungsrat der Treuhand. Für das mir hier entgegengebrachte Vertrauen möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Ich will dabei nicht die Interessen der Opposition dieses Hohen Hauses, sondern vor allem der Menschen der DDR vertreten. Mehr aber noch als Interessenvertretung geht es um Transparenz und Kontrolle, die allein die Zuversicht herstellen können, daß der eingeschlagene Weg bei riesigen Problemen, die damit verbunden sind, doch etwas anderes ist als der alte Totalitarismus und die wirtschaftspolitische Sackgasse der vergangenen 40 Jahre. Die eben gemachte Aussage schließt aber die Behauptung nicht aus, daß auch dieser Weg der konservativ praktizierten sozialen Marktwirtschaft nicht die großen Probleme, wie globale Umweltkastatrophen und soziale Ungerechtigkeit zwischen Norden und Süden, von selbst löst. Im eben genannten Sinne will ich aber auch hier an dieser Stelle einige Überlegungen zu dieser Satzung, wie sie schon im Verwaltungsrat der Treuhandanstalt und im Wirtschaftsausschuß diskutiert wurden, kurz erläutern. Folgende Themen und Problemkreise sind meines Erachtens von Bedeutung: Erstens: Das Treuhandgesetz insgesamt ist unseres Erachtens zu lang, und wo es Passagen enthält, die jetzt in der Satzung einfach wiederholt sind, hätte es also kürzer sein können. Die Satzung wiederum ist relativ offen und enthält an einigen Stellen Generalklauseln. Ich verstehe das Interesse des Verwaltungsrates, sich hier möglichst große Handlungsspielräume zu sichern. Das ist völlig legitim. Es geht uns allen darum, die Verquickung von Wirtschaft und Politik so gering wie möglich zu halten. Dem Personenkreis, der bereit ist, sich der Verantwortung zu stellen, ist nun auch einiges zuzutrauen. Zu viele Vorschriften verringern die Verantwortlichkeit. Die Verantwortung für die Personalpolitik, die hier von größter Bedeutung ist, lag beim Ministerrat und bei der Volkskammer; sie steht im Gesetz und - wie ich eingangs sagte - nicht mehr zur Disposition. Zweitens: Man hat sich nicht für eine territoriale Gliederung der Treuhand-Aktiengesellschaften entschieden, meines Erachtens aus wirtschaftspolitischer Sicht durchaus verständlich. Nun gibt es aber ein politisches Problem. Das ist völlig unabhängig von der Treuhandanstalt: die Übertragung des Vermögens und der Rechte der Treuhandanstalt auf die auf dem Gebiet der DDR zu bildenden Länder. So steht es im Beschluß der Volkskammer zum Treuhandgesetz. Es war damals auf Grund der CDU-Mehrheiten nicht möglich, dieses ins Gesetz zu schreiben. Ich war damals schon skeptisch und habe jetzt wohl die Versuche der CDU-Mitglieder verstanden, für das reichere Sachsen ihre Eigentumsrechte zu sichern. Allein, es kommt meines Erachtens zu spät und gehört nicht aus wirtschaftlichen Gründen in die Satzung der Treuhandanstalt, sondern ist politisch per Gesetz vor der Vereinigung beider deutscher Staaten, so wie es der Beschluß vorsieht, zu regeln. Die Vorstellungen des Finanzministeriums in Bonn dürfen hier nicht maßgebend sein. Die Tagesordnung heute enthält übrigens auch eine Gesetzesvorlage, wonach Ländern land- und forstwirtschaftliches Vermögen übertragen werden kann und damit wiederum unser Interesse hierbei zum Ausdruck käme. Drittens: Die Gliederung der Treuhand-Aktiengesellschaften sieht fünf große branchenübergreifende Bereiche vor. Dies scheint der vernünftige Kompromiß zwischen der Konservierung alter Strukturen der Industrieministerien und einem zentralen Mammutkonzern. Die Abgrenzung ist bewußt ungenau gehalten, um die Freiheit der Zuordnung zu erhalten. Warum entgegen dem Vorschlag des Veraltungsrates und des Wirtschaftsausschusses der Handel bei den Dienstleistungen gesondert aufgeführt wird, müßten die Einbringer noch einmal erklären. Vielleicht ist einfach vergessen worden, es zu streichen. Die Treuhandanstalt für die Land- und Forstwirtschaft ist Teil der großen Treuhandaktiengesellschaft, und das wurde schon am 17. Juli 1990 ebenso entschieden. Daß deren Organisation weitestgehend eigenständig und auch als eine öffentlich rechtliche Anstalt möglich ist, habe ich gestern von Herrn Gahlke (dem Präsidenten der Treuhandanstalt) bestätigt bekommen. Viertens: Der § 6 des Treuhandgesetzes sagt etwas zum Jahresabschluß und Lagebericht der Treuhandanstalt. Die in der Satzung gewählte Formulierung weitet insofern die des Gesetzes aus, indem ausdrücklich festgelegt wird, daß der Vorstand der Anstalt einen ihrem Charakter und ihren Aufgaben entsprechenden Jahresabschluß in angemessenen Fristen und einen Lagebericht aufzustellen hat. 1124;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1124 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1124) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1124 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1124)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten terUlefangenen. bei der Durchsetzung Rjrön besonderen Maßnahmen, die sich aus der Täterpergönjjiikeit für die Vollzugs- und Betreuungsauf gab zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung sowie zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der Organe für Staatssicherheit, schöpferische Initiative, hohe militärische Disziplin, offenes und ehrliches Auftreten, Bescheidenheit, kritisches und selbstkritisches Verhalten in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Lage ergebenden Erfordernisse, diese Bedingungen stets zu berücksichtigen und schöpferisch zu nutzen. Mit dem Direktor des zuständigen Gerichtes oder dem Richter der Kammer bau.

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