Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1102

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1102 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1102); ratung an den Ausschuß für Gesundheitswesen sowie an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Wer damit sein Einverständnis erklärt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - So ist die Überweisung einstimmig beschlossen. Des weiteren wurde der Antrag gestellt, gleichzeitig eine Überweisung an den Rechtsausschuß vorzunehmen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Wer ist dagegen? - Danke. Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen wurde auch dieser Überweisung zugestimmt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Beschlußempfehlung des Verkehrsausschusses Gesetz über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr (2. Lesung) (Drucksache Nr. 135 a) Ich bitte den Vertreter des Verkehrsausschusses, den Abgeordneten Lindenlaub, das Wort zur Begründung zu nehmen. Ich möchte noch auf eines hinweisen. Da wir in zeitlich ziemlich enger Folge Abstimmungen vornehmen, möchte ich an alle Abgeordneten appellieren, diesen Raum möglichst nicht zu verlassen. Bitte sehr, Sie haben das Wort. Lindenlaub, Berichterstatter des Verkehrsausschusses: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Vertrag über die Schaffung der Wirtschafts-, Währungsund Sozialunion zwischen der Bundesrepublik und der DDR sind die Voraussetzungen geschaffen worden, grundlegende Veränderungen herbeizuführen. Um gleiche rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen zu schaffen, hat der Minister für Verkehr dem Hohen Haus den Entwurf des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr vorgestellt. In der Debatte am 13. Juli machten sowohl die Fraktionen der Koalition als auch die der Opposition deutlich, daß dringender Handlungsbedarf besteht. Der Ausschuß für Verkehr hat sich als sachlich zuständiger Ausschuß die eingehende Behandlung des Entwurfes vorgenommen. Berücksichtigt wurden dabei sowohl die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs zur Begründung der Gesetzesvorlage als auch die Ausführungen der Redner der einzelnen Fraktionen. Ebenfalls eingeflossen in die Beratungen sind die Hinweise und Stellungnahmen von Vertretern des MfV und der Binnenschiffer. Vor der Beratung nahmen Ausschußmitglieder die Gelegenheit zur Aussprache mit Partikulierern und Vertretern der Binnenreederei GmbH wahr. Die Arbeit im Ausschuß war gekennzeichnet vom Wollen der Mitglieder, heute ein Gesetz zur Beschlußfassung vorzulegen, das von allen Fraktionen getragen werden kann und den Binnenschiffern unseres Landes die Existenzberechtigung sichert. Was zeichnet den uns vorliegenden Gesetzentwurf aus, und welche Probleme sind bei seiner Umsetzung zu beachten? Erstens. Mit dem Gesetz werden die zur vollen Einführung der sozialen Marktwirtschaft erforderlichen Regelungen entsprechend den Erfahrungen der Bundesrepublik übernommen und entsprechend den Erfordernissen der DDR angepaßt, z. B. der in § 2 Abs. 2 fixierte Grundsatz, daß die Aufgaben der noch nicht bestehenden Wasser- und Schiffahrtsdirektionen durch den Minister für Verkehr wahrgenommen werden. Die Mitglieder des Ausschusses schlagen in dem Zusammenhang dem Ministerium für Verkehr vor, zur Ausgestaltung von § 2 eine genaue Fixierung zu geben, bis wann die oben genannten Gremien gebildet werden sollen. Zweitens. In der Diskussion zu dem vorliegenden Gesetzentwurf kam der Ausschuß einhellig zu der Auffassung, daß die Vertreter der Gewerbe und des Interessenverbandes des privaten Binnenschiffahrtsgewerbes generell in die Entscheidungsfindung des Ministers für Verkehr einzubeziehen sind. Drittens. Die in der Begründung durch den Herrn Staatssekretär gemachten Bemerkungen zur Nichtanwendung der §§ 11 bis 20 des Bundesgesetzes unterstützen wir, zumal die Binnenschiffer seit Inkrafttreten des in diesem Haus verabschiedeten Vereinigungsgesetzes das Recht haben, sich zu Verbänden zusammenzuschließen. Viertens. Im Paragraphs haben wir im Gegensatz zum Entwurf eine Erweiterung vorgenommen und damit den Minister für Verkehr direkt in die Pflicht genommen, seine Entscheidungen vorher mit den Vertretern der Gewerbe als der Binnenreede-rei-GmbH und dem Interessenverband der Binnenschiffer abzustimmen. Fünftens. Verzichtet haben wir auf die Erweiterung des Paragraph 7, dennoch vertreten wir die Meinung, daß Ausnahmegenehmigungen des Ministers nur dann erteilt werden sollten, wenn zweifelsfrei feststeht, daß unsere Binnenschiffer die Transportleistungen nicht übernehmen können. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ihnen vorliegende Gesetz bildet die Grundlage für die Durchsetzung der sozialen Marktwirtschaft einerseits und andererseits den Schutz unserer in der Marktwirtschaft noch unerfahrenen Binnenschiffer. Ich bitte Sie im Namen des Verkehrsausschusses, der vorliegenden Beschlußempfehlung zur Inkraftsetzung des Gesetz. über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr der Bundesrepublik Deutschland in der Deutschen Demokratischen Republik zuzustimmen. - Danke. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Helm: Danke, Herr Lindenlaub. - Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt ebenfalls nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung über den vom Ministerrat eingebrachten Gesetzentwurf über den gewerblichen Schiffahrtsverkehr, Drucksache Nr. 135a. Wer diesem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei einer Enthaltung wurde der Gesetzentwurf angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bildung Gesetz über die Inkraftsetzung des Berufsbildungsgese zes der BRD in der DDR - IGBBiG (2. Lesung) (Drucksache Nr. 121a) verbunden mit Punkt 8 der Tagesordnung Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bildung Gesetz über Berufsschulen (2. Lesung) (Drucksache Nr. 120a) Ich bitte den Vertreter des Ausschusses für Bildung, den Abgeordneten Räuber, das Wort zur Begründung zu nehmen. Räuber, Berichterstatter des Ausschusses für Bildung: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuß für Bildung legt dem Hohen Haus in 2. Lesung die Beschlußempfehlungen zum Antrag des Ministerrates der DDR zum Gesetz über das Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in der DDR sowie zum Antrag des Ministerrates der DDR zum Gesetz über Berufsschulen vor. Beide Gesetze bilden im weiten Sinne eine Einheit und sollen auch gemeinsam vorgetragen werden. 1102;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1102 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1102) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1102 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1102)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern. Er gewährleistet gleichzeitig die ständige Beobachtung der verhafteten Person, hält deren psychische und andere Reaktionen stets unter Kontrolle und hat bei Erfordernis durch reaktionsschnelles,operatives Handeln die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt, Neueingelieferte Verhaftete kommen zunächst ausschließlich in Einzelunterbringung. Treten Fälle auf, daß Weisungen über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter mit den Anforderungen an die Beweissicherung bei Festnah-fi Vertrauliche Verschlußsache Lehrmaterial, Ziele und Aufgaben der Untersuchung von Druckerzeugnissen, maschinen- oder hangeschriebenen Schriftstücken und anderen Dokumenten, die bei der Vorbereitung und Realisierung der Wiedereingliederung die Persönlichkeit und Individualität des Wiedereinzugliedernden, die zu erwartenden konkreten Bedingungen der sozialen Integration im Arbeite-, Wohn- und Freizeitbereich, die der vorhergehenden Straftat zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt. Auf der Grundlage einer exakten Ursachenermittlung und schnellen Täterermittlung zu erkennen und aufzudecken. Auf der Grundlage einer ständig hohen Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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