Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1085

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1085 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1085); Entscheidungen, die unter Anwendung der strafverschärfenden Rückfallbestimmungen des § 44 Abs. 2 des Strafgesetzbuches getroffen wurden, bedürfen einer solchen Prüfung, da mit dem 6. Strafrechtsänderungsgesetz diese Vorschrift weggefallen ist. Des weiteren ergibt sich eine gerichtliche Prüfpflicht aus § 9 des 6. Strafrechtsänderungsgesetzes. Hier wird gerichtlicher-seits in den gebotenen Fällen festzustellen sein, daß vor dem 30. Juni 1990 ausgesprochene Aufenthaltsbeschränkungen, öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung, Maßnahmen zur Wiedereingliederung, Maßnahmen der staatlichen Kontrolle und Erziehungsaufsicht sowie Auferlegung von Pflichten zur Bewährung am Arbeitsplatz sowie weitere Auflagen einschließlich gerichtlich bestätigter Bürgschaften eines Kollektivs mit Wirkung vom 1.7.90 enden und nicht mehr zu verwirklichen sind. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Danke schön. Es gibt eine Frage, und ich möchte fragen, ob es eine Frage zum Strafvollzug ist. Bitte. Dr. Meisel (Bündnis 90/Grüne): Nicht zum Strafvollzug, sondern zu dem gerichtlichen Verfallen, das sich mit Haftentlassungen beschäftigt. ■V Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Herr Dr. Wünsche? - Ist genehmigt. Dr. Meisel (Bündnis 90/Grüne): Teilen Sie meine Befürchtung, Herr Minister, daß diese Re-habilitierungs- und Amnestieverfahren auch dadurch erschwert werden, daß ein großer Teil der Richter, die mit solchen Dingen beauflagt sind, selbst nicht ganz frei von dem Verdacht ist, bei rechtlich sehr anfechtbaren Entscheidungen mitgewirkt zu haben. Welche Schritte sind bisher in Ihrem Ministerium bzw. von den richterlichen Organen unternommen worden, um eine Prüfung einzuleiten und solche Richter, denen man nachgewiesen hat, daß sie eine ganze Reihe von Urteilen ausgesprochen haben, die inzwischen revidiert werden mußten, auch entsprechend aus diesen Verfahren abzuziehen? Prof. Dr. Wünsche, Minister der Justiz: /Tch kann Ihre Befürchtung nur sehr bedingt teilen, weil dies, soweit es sich auf die Amnestie bezieht, eine abgeschlossene Angelegenheit ist, die mit einem entsprechenden und gebilligten Abschlußbericht als ordnungsgemäß vollzogen bestätigt wurde. Was die Rehabilitierungsverfahren angeht und die hier in Rede stehenden Strafaussetzungen auf Bewährung oder auf Beendigung des Vollzugs, wird dafür Sorge zu tragen sein, daß solche Befürchtungen nicht aufkommen können, vor allen Dingen dadurch, daß neben den bisher schon veranlaßten und in Übereinstimmung mit den Betroffenen erfolgten weitreichenden Veränderungen im Richterbestand der DDR weitere Maßnahmen vorgesehen sind. Es sind bisher etwa 100 Richter und leitende Funktionäre, wenn man so sagen will, im gerichtlichen Bereich aus der Strafrechtsprechung, größtenteils aus der Rechtsprechung überhaupt ausgeschieden. Hier hat es sich vorrangig um solche gehandelt, die in Verfahren der von Ihnen angesprochenen Art mehr oder minder stark involviert waren. Sie haben in den nächsten Tagen, sofern das Präsidium so beschließen wird, im Zusammenhang mit dem Richtergesetz über eine neue Prüfungsmaßnahme zu befinden. Es gibt bekanntlich im Richtergesetz die Festlegung der Einrichtung von Richterwahlausschüssen, übrigens auch der entsprechenden Staatsanwaltsberufungsausschüsse. Unter Mitwirkung des Ministeriums ist gestern im Rechtsausschuß eine Ordnung über die Bildung und die Arbeitsweise dieser Wahlausschüsse beschlossen worden. Ich glaube, dies sind Grundlagen, die für eine objektive und allen Seiten gerecht werdende Überprüfung im Sinne des Gesetzes die nötigen Voraussetzungen schaffen. Ich darf im übrigen am Rande erwähnen, weil es in den letzten Tagen verschiedene Presseveröffentlichungen in dieser Angelegenheit gegeben hat, wir haben nach langen Zögerlichkeiten, was nicht an uns lag, in Übereinstimmung mit den entsprechenden Stellen der Bundesrepublik erste Vereinbarungen darüber treffen können, in welchem Umfange und auf welchen Wegen uns Erkenntnisse der Zentralen Erfassungsstelle in Salzgitter im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Richterwahlausschüsse zugänglich gemacht werden können. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Ich danke Herrn Minister Wünsche und kann Ihnen mitteilen, daß Frage 12 schriftlich beantwortet wird. Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Ministers für Umwelt, Naturschutz, Energie und Reaktorsicherheit, und zwar Frage 13. Ich bitte Herrn Abgeordneten Jelen von der CDU/DA-Fraktion die Frage zu formulieren. Antworten wird Herr Staatssekretär Dr. Behrendt. Jelen (CDU/DA): Schönen Dank, daß ich diese Fragen stellen kann und auch öffentlich stellen kann. Die Leute werden, jedenfalls auf Rügen, zuhören. Wie sollen wir z. B. auf Rügen mit der Müll- bzw. Seroproblematik fertig werden? Folgende Situation ist entstanden: Haushaltsero kann durch die Abnahmestellen nicht mehr angenommen werden, selbst kostenlos nicht, weil die Abgabe an die neugebildete Sero GmbH in Stralsund kostenpflichtig ist. Vielleicht ist das woanders auch so geregelt. Auch der Transport verursacht Kosten. Die Kalkulation der Kosten bei Abholung von Sero z. B. von Gaststätten, Geschäften und Erholungsträgern - man nennt das, was dort anfällt, gewerblichen Abfall - ergibt Entsorgungspreise, die von den Gewerbeträgern nicht mehr bezahlt werden. Das hat zur Folge, daß Sero in den Müll wandert oder einfach in die Landschaft gekippt wird. Tägliche Größenordnungen für die zwei Badeorte, so hat mir der Händler berichtet, der mich aufsuchte, Göhren und Thiessow, sind zwei LKW-Ladun-gen ä 21. Das macht, wie er selbst ausgerechnet hat, im Juli und August 160 t, die wirklich in der Landschaft landen. Ich habe mich davon überzeugt: zwei LKW-Ladungen in der Mülldeponie Mittelhagen. Dr. Behrendt, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Energie und Reaktorsicherheit: Meine Damen und Herren! Laut Ministerratsbeschluß vom 6. Juni 1990 wurden dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Energie und Reaktorsicherheit zur Finanzierung der Annahme-und Erfassungsstellen für die Monate Juli und August insgesamt 40 Mill. DM zur Verfügung gestellt. Diese Finanzierung erfolgt seit der Wirtschafts-, Währungsund Sozialunion 14tägig. Das heißt, daß wir für die ersten beiden Juli-Wochen 10 Millionen D-Mark zur Verfügung haben. Dieses Geld wurde unserem Ministerium am 17.7.1990 vom Ministerium für Finanzen zur Verfügung gestellt und am gleichen Tage an die Sero-Recycling-GmbH überwiesen. Das Geld steht jetzt zur Verfügung und wird durch Sero an die Bezirke verteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde Sero mit Rücklagefonds gestützt. Durch Beschwerden privater Aufkaufstellen, die an unser Ministerium herangetragen wurden, haben wir davon Kenntnis erhalten, daß dieser Rücklauffonds nicht gleichmäßig, das heißt an die Sero-Aufkaufstellen und private Aufkaufstellen, verteilt wurde und die privaten Betriebe teilweise nicht mehr zahlungsfähig waren. Aus diesem Grunde ist eine Finanzrevision im ehemaligen 1085;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1085 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1085) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1085 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1085)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze des Wach- und Sicherungsdienstes. Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß ständig eine angemessene Anzahl von Bekleidung für Zugänge im Aufnahmeraum und im Bereitstellungsraum - Station - zur Verfügung stehen.

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