Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1083

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1083 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1083); Und die zweite Frage in diesem Zusammenhang: Können Sie erklären, ob die seit 1986 geübte Rechtspraxis, Wehrdiensttotalverweigerung nicht unter strafrechtliche Verfolgung zu stellen, weiter so verfolgt wird oder ob eine Änderung seitens Ihres Ressorts vorgesehen ist? Dr. Wieczorek, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Abrüstung und Verteidigung: Herr Kollege, Ihre Fragen gehen natürlich weit über das hinaus, was ich hier beantworten soll. Ich will aber gern versuchen, Ihnen darauf eine befriedigende Antwort zu geben. Diese Planzahlen in dem Entwurf, den Sie hier nannten zum Haushalt, gefallen mir auch nicht. Wir haben noch gar keine Erfahrungen, das heißt erst eine einzige Erfahrung darüber, wie viele junge Menschen sich für Zivil- oder Wehrdienst entscheiden. Sie kennen die Zahl von 20 und 80 %. Es haben sich also jetzt noch einmal mit heutigem Stand ca. 5 % der Wehrdienstleistenden für den Zivildienst entschieden. Das kann man so nicht im Raum stehen lassen. Es ist also die Erfahrung der letzten Einziehung. Außerdem haben wir zwei Entlassungen, einmal aus dem alten Rhytmus anderthalb Jahre und jetzt dann schon in den neuen Rhytmus hinein. Das ist das erste. Und das zweite: Sie wissen, und das ist in der Presse in der letzten Zeit immer wieder falsch dargestellt worden, daß auch das Ministerium für Abrüstung und Verteidigung eindeutig den Standpunkt vertritt, daß sowohl der Wehrdienst als auch der Zivildienst gleichberechtigte Formen eines Dienstes gegenüber einem demokratischen Staat sind, sein sollen und sein werden. Die Frage der Totalverweigerung muß natürlich aus diesem Blickwinkel auch in den Verhandlungen zum Einigungsprozeß dann neu besprochen werden. Wenn wir sagen, beide Formen sind gleich, dann muß natürlich auch das Kriegsdienstverweigerungsgesetz abgeschafft werden. Das ist eine verfassungsrechtliche Frage, die dann entsprechend behandelt werden muß. Ich kann Ihnen sagen, daß das Dienstpflichtgesetz in der Rohfassung soweit fertig ist. Es ist mit den Kirchenvertretern verhandelt worden, mit allen beteiligten Ministerien. Es wird nach der parlamentarischen Sommerpause nach nochmaliger Beurteilung durch die Beteiligten - ich sage noch einmal besonders der Kirchen, wir werden das jetzt austeilen - im Parlament eingebracht und dann auch verhandelt. Dann werden wir darüber noch einmal eingehend diskutieren. Es kann jedenfalls nicht die Rede davon sein, daß wir - wie häufig in den Zeitungen dargestellt - durch irgendein Hintertürchen versuchen, den Zivil-dienst wieder nach sogenannten Anhörungsverfahren, also als / Kriegsdienstverweigerung, einzuführen. Ermutigt haben uns auch unsere Erfahrungen, die ich Ihnen nannte, daß eben 80 % der jungen Menschen, jetzt aber freiwillig, den Wehrdienst als die Form gewählt haben, die sie für richtig erachten. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Ich danke. - Moment bitte. Eine Frage müssen wir noch beantworten, das ist korrekt. Herr Abgeordneter Börner, ich fand es nicht ganz korrekt, daß Sie die Möglichkeit etwas mißbraucht haben. Ich hatte gefragt, ob es zu dieser Sache ist, an sich wollten wir das beantworten. Das war ja eine etwas weitergehende Frage. Ich bitte das in Zukunft zu berücksichtigen. Aber jetzt - bitte schön. Frau Grabe (Bündnis 90/Grüne): Ich freue mich, daß Sie die UNO reinlassen wollen und kontrollieren lassen wollen. Ich bin aber zutiefst betroffen darüber, daß Sie in Ihrem Abrüstungsministerium noch nicht einmal wissen, was Sie eingelagert haben und jetzt durch Selbstinspektion das erst feststellen müssen. Wie viele Monate sind denn eigentlich schon vergangen? Und Sie sollten eigentlich wissen, was Sie eingelagert haben. Dr. Wieczorek, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Abrüstung und Verteidigung: Fau Kollegin, Sie sollten vielleicht mal zuhören, wenn wir hier Ausführungen machen. Ich habe Ihnen gesagt, daß wir schon vor Wochen, wenn nicht vor Monaten die genauen Zahlen zu diesem Tatbestand - der betraf damals nur die NVA - genannt und eine eindeutige Aussage gemacht haben. Das ist durch die Presseberichte noch einmal untersetzt worden durch eine Kontrolle, um hier noch einmal Öffentlichkeit herzustellen - ein doppeltes Verfahren. Wir haben nichts zu verbergen. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Ich danke dem Parlamentarischen Staatssekretär und komme jetzt zum Geschäftsbereich des Ministers für Bildung und Wissenschaft mit den Fragen 7 und 8. Ich bitte den Abgeordneten Dr. Meisel von der Fraktion Bündnis 90/Grüne um die Frage und den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Jork um die Antwort. - Bitte schön. Dr. M eisei (Bündnis 90/Grüne): Herr Staatssekretär! An der Pädagogischen Hochschule Halle-Köthen besteht seit 1978 eine effektive Weiterbildung von solchen Lehrkräften aus der Dritten Welt, die dort als Dozenten Grundschullehrer ausbilden. Es wird vor allem Unterrichtsmethodik vermittelt. Der Unterricht geschieht in Fremdsprachen, so daß die Studenten sofort integriert sind, also nicht erst langwierig deutsch lernen müssen. Für das Herbstsemester liegen 40 Bewerbungen aus Afrika vor. Nach meinen Informationen ist die Finanzierung bisher nicht gesichert. Was gedenken die Ministerien zu tun, damit meine ich auch das Ministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit, um die Weiterführung dieses in Deutschland - soviel ich weiß - eimaligen Projektes zu gewährleisten? Dr.-Ing. Jork, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Bildung und Wissenschaft: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Ministerium für Bildung und Wissenschaft teilt die Ansicht von Herrn Dr. Meisel, daß Lehrgänge für Lehrerbildner aus der Dritten Welt an unseren Hochschulen durchgeführt werden sollten. Bei der Erarbeitung des Planes für das zweite Halbjahr ist gegenüber der Pädagogischen Hochschule Halle-Köthen die Mittelbereitstellung für alle Aufgaben, einschließlich dieses Lehrganges, erfolgt, und das erfolgte unter Beachtung der Umstellung von Mark der DDR in Deutsche Mark. Personenbeförderungskosten vom delegierenden Land - in die DDR meine ich - trägt das Ministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit für einige Länder. Ich denke, der Minister für Wirtschaftliche Zusammenarbeit wird dazu möglicherweise noch etwas sagen wollen. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Danke schön. - Ich bitte den Herrn Minister Ebeling um zusätzliche Ausführungen. Ebeling, Minister für Wirtschaftliche Zusammenarbeit: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich unterstützte ich die Fortführung dieser Weiterbildungsmaßnahme 1083;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1083 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1083) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1083 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1083)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Mitarbeiter eine Vielzahl von Aufgaben, deren Lösung in der erforderlichen Qualität nur durch die konsequente Anwendung des Schwerpunktprinzips möglich ist.

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