Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1070

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1070 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1070); Frau Bencze für die Fraktion DBD/DFD: Frau Präsidentin! Meine werten Damen und Herren Abgeordneten! Die Beurteilung des Haushaltsgesetzes 1990 ist sicherlich uns allen nicht leichtgefallen, vor allem deshalb, weil die Planung der Finanzmittel, abgesehen von der Hoheit der Bundesbank, in eine Zeit fällt, in der nicht nur der Staat, sondern auch die Länder Kompetenzen, über Finanzfragen zu entscheiden, erhalten. Damit in dieser Umbruchzeit kein Vakuum bei der sozialen Absicherung unserer Bürgerinnen und Bürger entsteht, ist für unsere Fraktion DBD/DFD begrüßenswert, daß zum einen die aus gesetzlichen Festlegungen erfolgenden Zahlungen aus dem zentralen Haushalt kommen, zum anderen die Kommunen ihre Finanzzuweisungen zweckgebunden erhalten. Leider ist auch aus den Anlagen nicht ersichtlich, welche Mittel in den einzelnen Bezirken für welchen Zweck vorgesehen sind. Aus der Tatsache, daß die Finanzzuweisungen an die bestehenden Bezirksverwaltungsbehörden ergangen sind, ergibt sich für mich die Frage, wie diese Mittel mit der Bildung der Länder gerade in den Bezirken wieder aufgeteilt werden, die ihre Territorien an verschiedene Länder abgeben. Und wie ist mit der Länderbildung die Kontrolle des zweckgebundenen Einsatzes der Finanzzuweisungen gerade im sozialen Bereich, wie zum Beispiel bei Kindereinrichtungen, gesichert? Als Abgeordnete des Demokratischen Frauenbundes und Mitglied des Ausschusses Familie und Frauen interessierte mich besonders die Absicherung der sozialen Belange der Familien und der Frauen. Hier ist festzustellen, daß der Haushaltsplan keine Kürzungen, trotz veränderter Preise aber auch keine Erhöhungen vorsieht. Ich denke hier besonders an die Schülerspeisung und frage, wenn die Eltern, wie zum Beispiel gestern für Berlin vom Magistrat beschlossen, 2 DM für ein Essen bezahlen sollen, wo die Mittel für die Subventionierung der tatsächlichen Kosten - im Gespräch sind 4,50 DM - geplant sind. Im Einzelplan 40 des neugeschaffenen Ministeriums für Familie und Frauen fällt besonders positiv die Projektförderung in der Frauenpolitik ins Auge. Die vorgesehenen 12 Millionen DM für Frauenförderung, Beratungsdienste, Frauenhäuser, Familien- und Frauenforschung und anderes sind sehr zu begrüßen, und es sollten aus unserer Sicht auf keinen Fall Kürzungen vorgenommen werden, denn damit ist ein Grundstock gegeben, der besonderen Situation der DDR-Frauen, die sich aus der DDR-Geschichte ergibt, Rechnung zu tragen. Aus der Tatsache, daß die Hälfte unserer Bevölkerung Frauen sind, ergeben sich für uns noch einige Bemerkungen zum Personalbestand des Ministeriums für Familie und Frauen: Mit 29 geplanten Personalstellen ist es das mit Abstand kleinste Ministerium unseres Landes. Wir halten angesichts der Bedeutung dieses Ministeriums die nach § 13 Abs. 2 des Haushaltsgesetzes verankerte Verpflichtung zum nachhaltigen Personalabbau gemäß Artikel 26 Abs. 3 des Staatsvertrages für dieses Ministerium für nicht vertretbar, zumal die Struktur der entsprechenden Verwaltungen in der Bundesrepublik nicht mit unserem Ministerium vergleichbar sind. Um so unverständlicher ist es, wenn ein historisch überlebter Bereich wie zum Beispiel der Zivilschutz allein in nachgeordneten Einrichtungen mit 1579 Beschäftigten ausgewiesen ist, während Kommunen teilweise nicht wissen, wie sie ihre Gleichstellungsbeauftragten finanzieren sollen. Unsererseits ist zu bemängeln, daß in der Fraktionsübersicht der Anlage 1 des Haushaltsplanes der Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Familie und Frauen nicht extra ausgewiesen ist, obwohl einige Positionen unter Kennziffer 2, die soziale Sicherung, enthalten sind. Hier wäre die exakte Ausweisung der Zuständigkeit angezeigt. Unter dieser Kennziffer ist ebenfalls das Vorruhestandsgeld in Höhe von 90 Millionen DM festgehalten. Daraus ergibt sich die Frage, ob ab sofort Vorruhestandsgeld generell durch den Staatshaushalt getragen wird - bisher erfolgte dies durch die Betriebe bzw. jetzt Unternehmen - oder ob dies nur die Zahlungen beinhaltet, die bankrotte Betriebe oder Einrichtungen künftig nicht mehr zahlen können. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Beifall) Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Ich bitte als nächsten Redner Frau Kehl von der Fraktion der SPD, das Wort zu nehmen. Frau Kehl für die Fraktion der SPD: Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Vor uns liegt der Entwurf des Haushaltsplanes für das 2. Halbjahr 1990. Sicherlich muß man feststellen, daß der gesetzte finanzielle Rahmen sehr eng ist. Um so mehr freut es mich, sagen zu können, daß im Bereich Arbeit und Soziales über 7 Mrd. DM zur Verfügung stehen und es zugesichert ist, daß hier in keinem Fall gekürzt wird. Damit ist abgesichert, daß die Renten gezahlt werden einschließlich des Sozialzuschlages, daß Beitragszuschläge für Werktätige mit einem Einkommen bis 800 DM bezahlt werden; aber auch die Arbeitslosenunterstützung, Vorruhestandsgeld und Arbeitslosenhilfe stehen zur Verfügung. Ich möchte hier betonen, daß uns Sozialdemokraten die soziale Absicherung der Bürger dieses Landes sehr am Herzen liegt, (Beifall bei der SPD) und ich bin sehr froh, wenn Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Kurzarbeitergeld zu bezahlen und es so zu ermöglicher daß Werktätige nicht arbeitslos werden. Allerdings ist zu beme ken, daß es nicht passieren darf, daß in einem Betrieb Arbeiter entlassen werden und dann mit dem Kurzarbeitergeld der alte Wasserkopf der Verwaltung bezahlt wird. (Lebhafter Beifall) Da wird das Geld an der falschen Stelle ausgegeben. Nun möchte ich mich aber noch einigen anderen sozialen Bereichen zuwenden, so z. B. dem Einzelplan, Familie und Frauen, der 2,5 Mrd. DM für das Kindergeld zur Verfügung stellt. Damit können das staatliche Kindergeld einschließlich der Kleiderzuschläge ausgezahlt werden. Noch nicht enthalten ist der Ausgleichszuschlag von 25 DM für Alleinerziehende. Die fehlenden 20 Mio DM müssen bis zur Verabschiedung des Haushaltsplanes noch eingearbeitet werden. In diesem Teilplan sind auch Gelder für die Projektförderung für Frauen angewiesen. Meine Vorrednerin wies darauf schon hin. Ich kann mich da voll anschließen. Frauen werden keinen geringen Teil der Lasten tragen, die dieser Vereinigungsprozeß eben auch mit sich bringt. Um so wichtiger erscheint mir dieser Teil im Haushaltsplan. Im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens sind ebenfalls nicht unbeträchtliche Mittel in Höhe von 1,25 Mrd. DM für soziale Sicherung geplant. Hierzu gehören beispielsweise die Geburtenbeihilfe, die Finanzierung des Babyjahres und die Unterstützung für die Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder und Pflegegelder. Wenn ich mir allerdings den schlechten Zustand unserer Krankenhäuser einschließlich deren Ausrüstung ansehe, scheinen mir 27,7 Mio DM für Investitionen nur eine Geste des guten Willens, hier für Veränderungen zu sorgen. (Beifall) Investitionen für Krankenhäuser müssen längerfristig geplant werden und kommen zum Teil erst nach vier bis fünf Jahren zur Wirkung. Es könnte deshalb passieren, daß unser Lebensstandard erheblich ansteigt in den nächsten Jahren, sich die Situation in den Krankenhäusern aber nicht wesentlich gebessert hat. Abschließend möchte ich noch Folgendes bemerken: Der Haushalt unseres Landes ist begrenzt. Die wichtige Stellung der sozialen Sicherheit unserer Bürger ist in den Haushaltsplan eingearbeitet. Ich halte es aber dennoch für notwendig, genau zu prüfen, welche Institutionen und Einrichtungen noch existieren 1070;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1070 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1070) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1070 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1070)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage der Rechtsvorschriften der abgeleiteten Verfahrensfragen, die in der PaßkontroOrdnung und - in der Ordnung zur Technologie der Kontrolle und Abfertigung sowie zur Arbeitsorganisation an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes ist eine Maßnahme, durch die die Bewegungsfreiheit einer Person für einen gewissen Zeitraum eingeschränkt wird.

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