Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1038

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1038 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1038); um einen Maximalzeitraum. Die Wahl kann auch schon eher abgeschlossen sein, und man müßte diese mm auf alle Fälle bis zum 13. August hinauszögern. Dies ist unbedingt zu überdenken. Die Fraktion Bündnis 90/Grüne befürwortet die Überweisung an den Innenausschuß und den Ausschuß für Arbeit und Soziales. (Beifall vor allem bei Bündnis 90/Grüne) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Abgeordneter Täschner. Ich bitte jetzt Abgeordneten Dr. Altmann, für die Fraktion CDU/DA das Wort zu nehmen. Dr. Brick für die Fraktion CDU/DA: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bundespersonalvertretungsgesetz berührt wesentliche Rechte der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung, der Feuerwehr, der Bahn, der Volkspolizei, des Strafvollzuges, der Hochschullehrer, der wissenschaftlichen Mitarbeiter, der Zollverwaltung, der Mitarbeiter der Binnenwasserstraßen, der Wasser- und Abwasserwirtschaft, der Stadtwirtschaft und der Verwaltung der Sozialversicherung. Die Fraktion der CDU/DA unterstützt darüber hinaus das Anliegen der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr, im Bereich der grenzüberschreitenden Verwaltungsvereinheitlichung auf Länderebene statt des Bundespersonalvertretungsgesetzes das Landespersonalvertretungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes zu übernehmen. Die Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/DA-Fraktion dankt der Deutschen Postgewerkschaft, der Gewerkschaft Öffentliche Dienste und Verkehr und der Gewerkschaft der Eisenbahner für ihre Hinweise. Sicherlich gibt es in diesem Gesetz viele Dinge, über die noch nachzudenken sein wird, etwa den Paragraphen 79, der unter Hinweis auf den Paragraphen 104 eigentlich abgeleitet ist von dem Beamtenstatus, wie er in der Bundesrepublik existiert und dort ähnliche Tätigkeiten anführt. Das sind sicherlich Definitionsfragen. Die CDU/DA-Fraktion erachtet es für besonders wichtig, daß dieses Gesetz bald verabschiedet wird. Im Sinne unserer Beschäftigten möchte ich hier einige Dinge hervorheben: In allen Dienststellen mit mindestens fünf Wahlberechtigten sind Personalräte zu bilden. Wahlberechtigt sind die über 18jäh-rigen. Zur Wählbarkeit muß eine mindestens 6monatige Beschäftigung im Bereich der obersten Dienstbehörde vorliegen. Im Personalrat sollen Vertreter der verschiedenen vertretenen Beschäftigungsarten vorhanden sein. Die Wahl ist geheim und unmittelbar zu führen. Da wird es sicherlich in einigen Bereichen einige Schwierigkeiten geben, und zwar bei der Bahn und bei der Post, wo es kleine Außenstellen gibt mit wenig Personal, die dann für diese Personalratswahlen weite Reisen antreten würden und dann zu Kandidaten kämen, die sie noch nicht einmal kennen. Hier wäre eventuell die mittelbare Wahl zu prüfen. Bei noch nicht bestehenden Personalräten können die vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen. Die Leiter der Dienststellen haben unverzüglich nach Paragraph 21 (1) eine Personalversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes einzuberufen. Diese hat wiederum die Wahl des Personalrates unverzüglich einzuleiten. Das Wort „unverzüglich“ ist etwas schwammig, müßte wohl geklärt werden. Nach einem mündlichen Hinweis - in dieser schnellebigen Zeit war das jetzt nicht nachzuprüfen - soll ein Ministerratsbeschluß verabschiedet sein, wonach die Personalräte vom 13. August bis 12. Oktober gewählt werden sollen. Dann wäre es sicherlich sehr an der Zeit, rasch mit der Vorbereitung der Personalratswahlen zu beginnen. Niemand darf die Wahl des Personalrates behindern. Die Kosten tragen die Dienststellen. Eine Minderung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgeltes gibt es nicht. Dr. Moritz hat schon die Frage geklärt, wie mit den schon gewählten Personalräten zu verfahren ist. Die Fraktion CDU/DA begrüßt auch den Gesetzestext, daß die Schwerbehindertenvertretung und die Jugend- und Auszubildendenvertretung einen so großen Einfluß auf die Personalräte haben und sogar Beschlüsse aussetzen können. Ab 300 Beschäftigte werden Personalräte von der dienstlichen Tätigkeit freigestellt. Die Kündigung von Personalratsmitgliedern bedarf der Zustimmung des Personalrates. Die Personalvertretung berät mit dem Leiter der Dienststelle alle strittigen Fragen. Dienststellen und Personalräte führen keine Maßnahmen des Arbeitskampfes gegeneinander und wachen darüber, daß jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischer und gewerkschaftlicher Betätigung oder wegen ihres Geschlechts unterbleibt. Die Personalräte wachen zugungsten der Beschäftigten über die Einhaltung der Gesetze, der Verordnungen und Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen, die berufliche Eingliederung und Förderung Schwerbehinderter. Sie fördern das Verständnis zwischen deutschen und ausländischen Arbeitnehmern. Gemeinsam mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung kümmern sich die Personalräte um die Belange der Jugendlichen. Der Personalrat hat mitzubestimmen unter anderem bei der Einstellung, Eingruppierung der Tätigkeit, Versetzung, Abordnung, Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze, Genehmigung einer Nebentätigkeit, sozialen Zuwendungen, Dienstwohnung und Dienstvereinbarung, über den Modus der Arbeitszeitregelung, Urlaubsplan und Entlohnungsmethoden, aber auch über die Durchführung der Berufsausbildung, Fortbildung, Beurlaubung und über Sozialpläne. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz wird in den Ausschüssen sorgfältig zu prüfen sein. Ich bin sicher, daß danach ein weiterer wichtiger Schritt in der Demokratisierung und sozialen Sicherung des Arbeits- und Berufslebens getan sein wird. Die Fraktion der CDU/DA stimmt der Überweisung in die Ausschüsse entsprechend dem Vorschlag des Präsidiums zu und schlägt weiterhin vor, dieses Gesetz auch in den Ausschuß für Gesundheitswesen zu überweisen. - Danke. (Schwacher Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Dr. Brick. Ich hatte ursprünglich Dr. Altmann angekündigt. Die CDU hat umgestellt, und ich danke also jetzt Dr. Brick für das Verlesen des Standpunktes der CDU. Als nächster schließt sich an Abgeordneter Seeger von der Fraktion DBD/DFD. Seeger für die Fraktion DBD/DFD: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Mandat der Wähler, für die ich hier stehe, ist vorwiegend ein Mandat von Arbeitnehmern. Deshalb ist die Arbeitnehmervertretung Hauptinhalt und Ziel meiner persönlichen Politik. Aus diesem Grund bin ich prinzipiell für eine schnelle Einführung eines Personalvertretungsgesetzes. Die Arbeitnehmervertretungen in den wirtschaftlichen und institutioneilen Einheiten unseres Landes werden von Gewerkschaften, Betriebsräten und Personalvertretungen wahrgenommen. In der DDR gibt es bis auf weiteres keine Beamten. Demzufolge können Personalvertretungen eigentlich nur Aufgaben analog den Betriebsräten wahrnehmen. Unter diesem Gesichtspunkt werde ich meine Ausführungen machen. Der vor uns liegende Entwurf zum Personalvertretungsgesetz bedarf einer kritischen Bearbeitung. So bedeutet beispielsweise die vorliegende Fassung des § 2 Abs.2 eine Einschränkung der Arbeit von Beauftragten der Gewerkschaften. Die Wahrnehmung der in diesem Gesetz genannten Aufgaben und Befugnisse durch Beauftragte der in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften muß uneingeschränkt und ohne Reglementierung im allseitigen Interesse der Arbeitnehmer möglich 1038;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1038 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1038) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1038 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1038)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können die Notwendigkeit der Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlunge gemäß oder die Notwendigkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens begründen. Bei allen derartigen Handlungen besteht das Erfordernis, die im Zusammenhang mit strafbaren HandLungen von Bürgern im sozialistischen Ausland von den Sicherheitsorganen sichergestellt wurden, in die Die durch die Gesamtheit der politisch-operativen Maßnahmen Staatssicherheit erreichten Erfolge im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden und zur Vorbeugung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der ist spürbar gewachsen. Die in den vergangenen Jahren wiederholt aufgetretenen Schwierigkeiten, bei einem Teil der Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X