Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1036

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1036 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1036); der nachhaltigen Absenkung der Personalausgaben im öffentlichen Dienst Rechnung getragen werden muß. Der vorliegende Gesetfesentwurf soll es ermöglichen, auf die Schaffung von vergleichbaren Strukturen des öffentlichen Dienstes zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland hinzuarbeiten und eine schrittweise Gleichstellung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in beiden deutschen Staaten zu erwirken. In Vorbereitung auf die Beschlußfassung dieses Gesetzes in dieser Kammer behandelte das Kabinett die Vorlage und traf dazu folgende Festlegung: Gegenwärtig stattfindende und in Vorbereitung befindliche Wahlen von Arbeitnehmervertretungen im öffentlichen Dienst sind durch die Dienststellenleiter bis zum Inkrafttreten des Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung zu unterbinden bzw. auszusetzen. Zweitens: Am 1. Juli 1990 bestehende Arbeitnehmervertretungen, die nach demokratischen Grundsätzen in geheimer und unmittelbarer Wahl von der Mehrheit der Beschäftigten in Dienststellen gewählt worden sind, bleiben bis zur Konstituierung der nach dem Personalvertretungsgesetz einschließlich der Wahlordnung neu gewählten Personalvertretungen in Funktion. Drittens: Soweit bestehende Betriebskollektivverträge und andere kollektive Vereinbarungen Regelungen enthalten, die in Übereinstimmung mit der sinngemäßen Anwendung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und des Personalvertretungsgesetzes Gegenstand von Dienstvereinbarungen sein können, entscheiden die nach §116b Abs. 2 Punkt 1 gewählten Personalvertretungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Kompetenzen über deren Weiterführung, Änderung oder Kündigung. Und letztens: Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der Personalvertretungen in den Dienststellen des öffentlichen Dienstes sind die Beauftragten der Dienststellenleiter zu schulen. In Anbetracht der Notwendigkeit, in einem vertretbar kurzen Zeitraum legitimierte Personalräte als Arbeitnehmervertretungen den Dienststellenleitern gegenüberzustellen, bitte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. - Danke schön. (Beifall, vor allem bei CDÜ/DA) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Herr Staatssekretär. Ich sehe eine Zwischenfrage. Sind Sie bereit, darauf einzugehen? Frage von CDU/DA: Herr Staatssekretär, in der Präambel dieser Gesetzesvorlage ist eine Reihe Berufsgruppen angeführt, für die dieses Personalvertretungsgesetz zutrifft. Ich vermisse die Mitarbeiter des Gesundheitswesens. Trifft für diese das nicht zu? Dr. Moritz, Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten: Die Mitarbeiter des Gesundheitswesens werden durch die Gewerkschaft des Gesundheitswesens vertreten. Frage von CDU/DA: Darf ich eine Zusatzfrage stellen? - Das ist richtig, aber auch diese müßten meiner Meinung nach in ihren Betrieben eine Personalvertretung haben und nicht nur durch die Gewerkschaft vertreten sein. Dr. Moritz, Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten: Wir werden das noch einmal überprüfen. Ich danke für den Hinweis. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Es gibt noch eine Anfrage. Bitte schön. Dr. Wöstenberg (Die Liberalen): Herr Staatssekretär, ich muß Sie darauf hinweisen, daß in vielen Gesundheitseinrichtungen die Vorbereitungen für die Personalvertretungswahlen bereits in vollem Gange sind, die also praktisch durch das Gesetz vielleicht noch einmal überholt werden müssen. Aber es wäre doch sicherlich ein Bereich, der sich dem öffentlichen Dienst zugehörig fühlt. Ich meine, wir wurden in den letzten 40 Jahren fast immer vergessen. Vielleicht müssen wir jetzt Vorbeugen, daß es uns nicht erneut so geht. Dr. Moritz, Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten: Herr Abgeordneter Wöstenberg, wir werden das erneut berücksichtigen. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Herr Staatssekretär. Wir treten in die Aussprache ein. Die Rednerreihenfolge zu diesem Punkt sieht so aus: Es beginnt die DSU. Es schließen sich an Die Liberalen, Bündnis 90/Grüne, CDU/DA, DBD/DFD, SPD und PDS. Damit erteile ich als erstem Redner zu diesem Diskussionspunkt dem Abgeordneten Lindenlaub von der DSU das Wort. Lindenlaub für die Fraktion der DSU: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das zur Debatte stehende Personalvertretungsgesetz basiert auf der Grundlage der Bestimmungen des Artikels 29 Satz 2 des Staatsvertrages, in dem festgelegt wurde, daß ein dem Bundespersonalvertretungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland entsprechendes Gesetz künftig in der-DDR zu gelten hat. Der vorliegende Entwurf eines solchen Gesetzes trägt diesem Rechnung. Soweit ersichtlich, wurden Abänderungen gegenüber dem Bundespersonalvertretungsgesetz nur insoweit vorgenommen, als der etwas andere Verwaltungsaufbau es notwendig macht. Die Fraktion der DSU unterstützt daher den derzeitig vorliegenden Entwurf des Gesetzes. Entscheidend ist, daß mit der Realisierung und Umsetzung dieses Gesetzes ein weiterer Schritt in Richtung der Wiedervereinigung mit der Bundesrepublik Deutschland getan wird. Es war immer das erklärte Ziel der DSU, diese Entwicklung zu fördern. An dieser Stelle sollte vielleicht auch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß die Sozialgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland entgegen der weitverbreiteten Meinung in unserem Land sozial ist. Das Personalvertretungsgesetz, das im Bereich des öffentlichen Dienstes und der Verwaltung eine ähnliche Funktion wie das Betriebsverfassungsgesetz hat, bildet dafür ein gutes Beispiel. Gerade die hier betroffene Materie zeigt deutlich, daß mit der Einführung dieser Gesetze eine deutliche Verbesserung der Stellung der Berufstätigen unseres Landes eintreten wird. Diese Entwicklung ist uneingeschränkt zu befürworten. Die DSU unterstützt daher den vorliegenden Antrag und ist für den Überweisungsvorschlag des Präsidiums. - Danke. (Vereinzelt Beifall bei DSU und CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Herr Abgeordneter Lindenlaub. Es schließt sich an für Die Liberalen Abgeordneter Dr. Wöstenberg. Dr. Wöstenberg für die Fraktion Die Liberalen: Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe also erfreut zur Kenntnis genommen, daß auch im Gesundheitswesen das Personalvertretungsgesetz demnächst seinen Einzug halten wird. Ich bin Ihnen nochmals dankbar für für diese Äußerung, denn ich hätte Bedenken bekommen, denn die Reihen der Gewerkschaft haben sich auch im Gesundheitswesen inzwischen doch deutlich gelichtet. Nachdem für den Bereich der Wirtschaft das Betriebsverfassungsgesetz der Bundesrepublik in wesentlichen Grundsätzen für die DDR Gültigkeit erlangt hat, ist es nur folgerichtig, entsprechend den spezifischen Belangen des öffentlichen Dienstes 1036;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1036 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1036) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1036 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1036)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und. Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten; durch planmäßige und kontinuierliche Maßnahmen Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich gefährdet? Worin besteht die Bedeutung der angegriffenen Bereiche, Prozesse, Personenkreise und Personen für die Entwicklung der und die sozialistische Integration? Welche Pläne, Absichten und Maßnahmen zu erkennen und offensiv zu bekämpfen, stellen die Inoffiziellen Mitarbeiter Staatssicherheit die Hauptkräfte für die Realisierung der politisch-operativen Aufgaben dar.

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