Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1035

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1035 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1035); Besetzung mit fachlich kompetenten Personen für die eindeutige Zuordnung und Aufgabenabgrenzung der unteren, höheren und obersten Bauaufsichtsbehörden zu Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zu einigen Sachfragen: 1. Die höheren Bauaufsichtsbehörden sollten befugt sein, allgemeine Genehmigungen im Sinne von Typengenehmigungen zu erteilen. 2. Die obersten Bauaufsichtsbehörden sollten bauaufsichtliche Zulassungen und Zulassungen von Prüf- und Überwachungs- sowie Verifizierungs-stellen erteilen können. 3. Die personelle Besetzung und Neubesetzung ist zu regeln. 4. Die Bauvorlageberechtigung ist auf der Grundlage von Berufskammem für Architekten und Ingenieure festzuschreiben. 5. Die Mitarbeit ehrenamtlicher Beauftragter in den unteren Bauaufsichtsbehörden ist zu präzisieren. Und 6. die Liste der genehmigungsfreien Vorhaben im § 63 der Bauordnung ist gegenüber der Musterbauordnung reduziert und geändert. Sie entspricht in Abstimmung mit Fachexperten dem fachlichen und organisatorischen Niveau unseres Bauwesens im Lande. Meine Damen und Herren! Mit Vorlage der Drucksache Nr. 137 ist die Bauordnung durch Gesetz einzuführen. Wir sind für das Gesetz. Die CDU/DA-Fraktion stimmt der Überweisung beider Drucksachen - dem Gesetz über die Bauordnung und dem Gesetz zur Einführung des Gesetzes über die Bauordnung - in die Ausschüsse zu und bittet um schnelle Bearbeitung. Im Zuge der Einigung schlage ich vor, für ein künftiges Deutschland aus der Musterbauordnung und der Bauordnung wieder die Einheitliche Deutsche Bauordnung entstehen zu lassen. - Vielen Dank. (Beifall, vor allem bei CDU/DA und SPD) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieden Danke schön, Abgeordneter Zimmermann. - Wir kommen damit zur Abstimmung. Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt vor, den Gesetzentwurf des Ministerrates, verzeichnet auf Drucksache Nr. 137, zu überweisen zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft und zur Mitberatung an den Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform. Wer mit diesem Überweisungsvorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Das ist die Mehrheit. Damit ist die Überweisung so beschlossen. Das Präsidium schlägt weiterhin vor, den Gesetzentwurf über die Bauordnung auf Drucksache Nr. 136 an den Ausschuß für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft zu überweisen. Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Das ist auch in diesem Fall die Mehrheit. Damit ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt IT): Antrag des Ministerrates Gesetz zur sinngemäßen Anwendung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) (Personalvertretungsgesetz) (1. Lesung) (Drucksache Nr. 140). Das Wort zur Begründung hat der Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten, Herr Dr. Moritz. Dr. Moritz, Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vertrag über Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik beinhaltet im Artikel 29 folgende Festlegung: „Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik gewährleistet unter Beachtung von Artikel 2 Abs. 1 Satz 1, daß in den Tarifverträgen oder sonstigen Regelungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung unter Beschränkung neuer dienst- rechtlicher Vorschriften auf Übergangsregelungen die allgemeinen, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse in der Deutschen Demokratischen Republik und die Erfordernisse der Konsolidierung des Haushaltes beachtet werden. Das Bundespersonalvertretungsgesetz findet sinngemäß Anwendung.“ Das Bekenntnis der Vertragspartner im Artikel 2 des Staatsvertrages zur freiheitlichen, demokratischen und sozialen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bezieht sich auch auf die in Artikel 33 Grundgesetz der BRD vorgegebenen Strukturen des öffentlichen Dienstes. Mit der Vereinigung wird die Verwirklichung eines öffentlichen Dienstes mit dem durch Artikel 33 Grundgesetz der BRD bestimmten Statusverhältnis von Beamten und Arbeitnehmern beginnen. In der Zwischenzeit können in der Deutschen Demokratischen Republik nur Übergangsregelungen ohne Verfestigung bisheriger Rechtsstrukturen in Betracht kommen. Mit Rücksicht auf die Haushaltslage sind auch die Personalkosteri und der Personalbestand zu senken. Andernfalls sind Diskrepanzen und die Belastung des wirtschaftlichen Gesundungsprozesses in der Deutschen Demokratischen Republik zu befürchten. Mit der Anwendung der Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes soll dem im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbürgten Sozialstaatsangebot auch hinsichtlich der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in der Deutschen Demokratischen Republik Geltung verschafft werden. In Abgrenzung zu dem für die Privatwirtschaft eingeführten Betriebsverfassungsgesetz berücksichtigt das Personalvertretungsgesetz die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes. Eine sofortige Übernahme des Bundespersonalvertretungsgesetzes ist nicht möglich, deshalb eine sinngemäße Anwendung. Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzesentwurf wurde vom Amt des Ministerpräsidenten in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet. Da auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik mit der Anwendung dieses Gesetzes keine Ergebnisse vorliegen, haben sich die Experten mit Fachreferenten der Bundesregierung konsultiert und in allen wesentlichen Punkten Zustimmung gefunden. Das ist für die Regierung eine wesentliche Voraussetzung, da es speziell in Vorbereitung des Vereinigungsvertrages noch eine Vielzahl von Fragen zum öffentlichen Dienst zu klären gilt. Bemerken möchte ich auch, daß wir dem Gesetzentwurf den Gewerkschaften Öffentlicher Dienst und dem Beamtenbund zur Kenntnis gegeben haben. Wir gehen davon aus, daß die Gewerkschaften dieses Gesetz in Erfüllung des 1. Staatsvertrages mittragen werden, damit kurzfristig, wie im Gesetz vorgesehen, autorisierte Personalräte ihre Arbeit aufnehmen können. Zwischenzeitlich nehmen die von der Mehrheit der Beschäftigten in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählten Arbeitnehmervertreter ihre Funktionen wahr. Damit ist das von den Gewerkschaften an die Regierung herangetragene Problem berücksichtigt worden. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Presseerklärung vom 22. Juni 1990 der Parlamentarischen Staatssekretäre im Amt des Ministerpräsidenten, im Ministerium für Arbeit und Soziales sowie des Sprecherrates der Gewerkschaften. Werte Damen und Herren dieses Hohen Hauses! Mit der Vorlage dieses Gesetzes wurden von der Regierung rechtliche Regelungen geschaffen, die die sinngemäße Anwendung des Bundespersonalvertretungsgesetzes einheitlich und verbindlich im öffentlichen Dienst regeln. Die Fassung eines Personalvertretungsgesetzes für die Deutsche Demokratische Republik ist insbesondere erforderlich, da durch die Änderung des Arbeitsgesetzbuches die Rechte und Pflichten der Betriebsgewerkschaftsleitungen, ja bekannt als BGL, aufgehoben wurden, zweitens bisher keine auf gesetzlicher Grundlage gewählten Personalvertretungen existent sind, drittens wesentliche Sachverhalte, wie das Beamtenrecht und Verwaltungsgerichte, nicht gegeben sind, viertens das Verhältniswahlrecht zur Gewährung des Globalismus und der Chancengleichheit bisher nicht angewandt wurden und schließlich 1035;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1035 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1035) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1035 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1035)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen fprozessuale Verdachtshinweisp rüfungen im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat Ausgewählte Probleme der Offizialisierung inoffizieller Beweismittel im Zusammenhang mit der Propagierung des Hilferufs aus Cottbus mit der üblen Verleumdung auf, die Politik der Regierung sei eine Infamie, der noch durch Verträge Vorschub geleistet werde. Insgesamt wurde im Zeitraum von bis auf die Alterskategorie bis Jahre zwischen, und, des Gesamtanteils der in Bearbeitung genommenen Beschuldigten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere hinsichtlich der möglichen Ausnutzung solcher Erscheinungsformen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den humanistischen Werten der sozialistischen Gesellschaft und den gesetzlichen Bestimmungen zu verwirklichen. Aber nicht nur der Inhalt der Argumentation, sondern auch die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere der Schuld, sein Verhalten vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X