Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1014

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1014 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1014); sterium muß die Treuhand angesiedelt werden, um sicherzustellen, daß die Erlöse der Treuhand den Ländern zufließen. Abschließend betone ich hier: Die CDU/DA-Fraktion möchte mit dem Einigungsvertrag erreichen: keinen zentralistischen Nationalstaat, sondern die Einbindung eines föderal gegliederten Deutschlands in eine europäische Staaten- und Friedensordnung, die Integration in die Europäische Gemeinschaft und die Bewahrung und Weiterentwicklung partnerschaftlicher Beziehungen zu den RGW-Ländern und schließlich: Bei Bearbeitung dieser umrissenen Aufgaben wird der Paraphierung dieses Vertrages im September 1990 nichts im Wege stehen, wenn in allen Bearbeitungsstufen die Ausschüsse der Kammer regelmäßig informiert werden und die zu bildenden Länder mit Vertretern an den Beratungen teilnehmen. Recht herzlichen Dank. (Beifall bei CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Danke schön, Herr Abgeordneter. Ich bitte nun von der Fraktion der SPD den Abgeordneten Wolfgang Thierse, das Wort zu nehmen. Thierse für die Fraktion der SPD: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Staatsvertrag zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion war ein großer, fast zu großer, aber notwendiger Schritt auf dem Wege zur deutschen Einheit. Ein weiterer Schritt zur endgültigen staatlichen Einheit muß jetzt getan werden. Wir sind dafür, daß dieser nächste Schritt gut vorbereitet und überlegt gegangen wird. Leichtsinn, wie er bei dem Versuch einer eigentümlichen Koalition in diesem Hause am Werke war, am 17. Juni den bedingungslosen Beitritt zu vollziehen - Leichtsinn ist hier fehl am Platze, egal, ob er aus linkem Fatalismus resultiert oder aus rechter Draufgängermentalität. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Nach 40 Jahren staatlicher Trennung, die eben auch eine Teilung rechtlicher Realitäten war, die eine gegenläufige Entwicklung des Alltagslebens einschloß, das ja nicht zuletzt durch das Recht geregelt wird, sind erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die entstandenen Gräben zu überbrücken und um die Einheit Deutschlands auf eine tragfähige und zukunftsweisende Grundlage zu stellen. Deshalb sind wir Sozialdemokraten für den Staatsvertrag, der die Modalitäten des Beitritts regelt und die Art und Weise der staatlichen Vereinigung zwischen den beiden Partnern fest vereinbart. Deshalb auch sind wir dafür, daß in diesem Vereinigungsvertrag nicht so wenig wie möglich geregelt wird, also ein schlankes und fixes „Verträgchen“ entsteht, sondern soviel wie möglich von dem zu vereinbaren versucht wird, was vernünftigerweise im Interesse der Bürger dieses Teiles Deutschlands geregelt werden kann. (Beifall bei der SPD, vereinzelt auch bei PDS und DBD/DFD) Ich sage das nicht, weil ich glaube, daß sich alles durch Verträge regeln läßt. Die aktuellen ökonomischen, finanzpolitischen und sozialen Schwierigkeiten bei der Verwirklichung des ersten Staatsvertrages zeigen ja durchaus die Grenzen vertraglicher Steuerung oder Zähmung von Wirklichkeiten. Aber ich hoffe und denke, daß eine noch souveräne DDR-Regierung -souverän selbstverständlich in den Grenzen des ersten Staatsvertrages - und ein eigenständiges Parlament mehr für die Interessen der in diesem Teil Deutschlands Lebenden tun können als eine Minderheit von Parlamentariern und an der Regierung Beteiligten in einem fertig-unfertigen Gesamtdeutschland. Die Situation, in der wir diesen Vereinigungsvertrag aushandeln, hat sich verändert, ich denke eher zum Positiven. Wir haben die Erfahrungen vom Aushandeln des ersten Staatsvertrages und von seiner beginnenden Verwirklichung. Wir haben ein verändertes Kräfteparallelogramm. Im Bundesrat gibt es eine andere Mehrheit. Die Bundesländer und die bundesdeutsche SPD sitzen von Anfang an mit am Verhandlungstisch. Die Parteien, die in der DDR mitverhandeln, sind bald Teil gesamtdeutscher Parteien. Aus alldem ergibt sich ein größerer und hoffentlich heilsamer Zwang einerseits zur stärkeren Beteiligung der Öffentlichkeit, auch des Parlaments übrigens, und andererseits zur Suche nach einem Konsens, der hoffentlich noch vor den beginnenden Wahlkämpfen erreicht werden kann. Die Regierungskoalition hier ist selbstverständlich auf die Suche nach dem Konsens verpflichtet, gerade und besonders durch jene Hauptaufgabe, der sie ihr Entstehen verdankt, ihre Arbeit unterordnet - die Gestaltung des deutschen Einigungsprozesses. Die Koalition wird so lange bestehen, bis diese Aufgabe erfüllt ist, und so lange, wie die Koalitionspartner zu Kompromissen untereinander fähig und bereit sind und sich gegenseitig fair behandeln. (Beifall bei CDU/DA und SPD) Wir jedenfalls wollen keinen Koalitionsbruch herbeireden und wollen auch nicht mit ihm drohen - an die Adresse von Herrn Staatssekretär Krause sei dies ausdrücklich gesagt. (Beifall bei der SPD) Ich kann nun und will hier nicht unseren umfänglichen Katalog ausbreiten, den wir in Vorbereitung auf die Staatsvertragsverhandlungen ausgearbeitet haben, sondern nur fünf Punkte ansprechen, die für uns wesentlich und unverzichtbar im Zusammenhang mit dem Vereinigungsvertrag geregelt werden müssen. Erstens: Die Modalitäten des Beitritts, die gesamtdeutschen Wahlen eingeschlossen. Wir sind für einen Beitritt nach Artikel 23 zur Bundesrepublik unmittelbar vor der gesamtdeutschen Wahl, damit der erste Akt in der neuen staatlichen Einheit der konstitutive Akt der gemeinsamen Wahl eines gemeinsamen Parlaments durch das deutsche Volk ist. (Beifall bei der SPD) Wir sind für ein Gesetz über die Wahl bzw. eine Wahlrechtsvereinbarung zwischen den beiden deutschen Regierungen, durch die ein einheitlicher Wahlmodus (die 5-Prozent-Klausel eingeschlossen) in einem einheitlichen Wahlgebiet festgelegt wird. Es sei mir eine Nebenbemerkung erlaubt: Es wird uns immer vorgeworfen, daß wir damit unsere Freunde vom Bündnis 90 ausgrenzen wollen. Wir haben einmal ausgerechnet, was bei einer gesamtdeutschen Wahl, O-Prozent-Klausel vorausgesetzt, und dieselben Stimmenzahlen wie am 18. März vorausgesetzt, herauskäme. Bündnis 90 bekäme 4 Mandate von 640 im gesamtdeutschen Parlament, die Grünen 2-3 Mandate im gesamtdeutschen Parlament. Birthler (Bündnis 90/Grüne): Das kann sich ja nach der SPD-Politik der letzten Monate verändert haben. Thierse (SPD): Ich habe gesagt, die Wahlergebnisse und die Stimmen vom 18. März vorausgesetzt. Ich bin ja kein Prophet. (Weiß, Bündnis 90/Grüne: Die kann man doch nicht voraussetzen.) Ich bin weder ein Schwarzseher noch ein hoffnungsloser Optimist, wahrhaftig nicht. Ich wollte nur damit sagen, daß wir alle miteinander lernen müssen, und zwar erst recht auf der linken Seite des politischen Spektrums, die größeren Maßstäbe eines gesamtdeutschen Gebietes zu akzeptieren und zu lernen, daß man Politik auf diese größeren Maßstäbe einstellen muß und auch dem Versuch wehren muß, unsere Kräfte zu zersplittern. Das dient am Schluß nur der anderen Hälfte des politischen Spektrums. (Weiß, Bündnis 90/Grüne: Zu der linken Hälfte gehören wir doch gar nicht, lieber Wolfgang! Sie irren sich doch.) Wir sind dafür - um ein weiteres Thema, was innerhalb dieses Staatsvertrages angesprochen werden soll, zu nennen -, daß in dem zweiten Staatsvertrag die Gültigkeit des Mandates der Volkskammer bis zur Konstituierung des gesamtdeutschen 1014;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1014 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1014) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1014 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1014)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft oder des StrafVollzugsgesetzes Diszipli nannaßnahmen gegen Verhaftete Straf gef angene zur Anwendung kommen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X