Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 10

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 10 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 10); Dies widerspricht den Regelungen vorher, und morgen ist Schluß. Deshalb haben sich die Parlamentarischen Geschäftsführer verständigt, hier noch eine Beschlußfassung zu beantragen, um hier vom Parlament her in Bezug auf die Wahlkommission zu sagen, eine Registrierung sollte nicht morgen beendet sein, sondern eine Woche später, damit die verschiedenen Parteien, die Kandidaten aufstellen, die Möglichkeit haben, dies auf der neuen Grundlage, die für alle Parteien günstiger ist, wenn beides möglich ist, noch einmal zu überprüfen und dann die Kandidaten endgültig einzureichen. Dieser Beschluß liegt im Text jetzt noch nicht vor. Das heißt, wir warten jeden Augenblick darauf, daß derjenige, der damit beauftragt worden ist, hereinkommt. Es muß aber heute sein; deshalb die Unruhe hier vorn. Also Antrag: Kurze Unterbrechung oder warten, bis der Antrag da ist. Wir haben ausgeschickt, ihn zu suchen, weil die noch dabei sind, das zu formulieren. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Sind Sie einverstanden mit der Ergänzung dieser Tagesordnung, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Drei. Ein Geschäftsordnungsantrag. Abg. Dr. Gysi (PDS): Ich wollte Vorschlägen, daß wir einfach abstimmen, daß wir die Frist verlängern. Die schriftliche Formulierung können wir gern dem Präsidium überlassen. Es geht ja nur um die Tatsache an sich. Das ist ja keine Gesetzesveränderung, diesem Antrag können wir so stattgeben, wenn wir uns darüber einig sind. (Beifall) Abg. Gutzeit (SPD): Meine Damen und Herren! Entschuldigen Sie, wir versuchten noch, die Landeswahlkommission zu erreichen. Das gelang nicht. Uns ist die Information über unseren Landesverband Dresden zugegangen. Man sagte, die Wahlkommission hätte bis um ein Uhr in der Nacht getagt und wollten das vielleicht noch gegenprüfen, wie das möglich ist. Aber das ist uns leider telefonisch nicht gelungen. Das war das Problem. Ansonsten haben wir den Antrag formuliert, ich verlese ihn mal: „Antrag aller Fraktionen: Die Volkskammer wolle beschließen, die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge zur anstehenden Kommunalwahl am 6. Mai 1990 wird bis zum 17. April 1990 - das ist Dienstag nach Ostern - verlängert.“ Dieser kurze Satz ist als Antrag vorgelegt. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Dankeschön, Herr Abgeordneter. Es gab da einen Geschäftsordnungsantrag. Abg. Werner Schulz (Bündnis 90/Grüne): Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, um vielleicht einmal die Qualität unserer parlamentarischen Arbeit hier deutlich zu machen, daß wir mit dieser Debatte, die wir jetzt eröffnet haben, bereits § 10 der vorhin verabschiedeten Geschäftsordnung unseres Parlamentes verletzen. So etwas ist nicht möglich, heute zu diesem Zeitpunkt die Tagesordnung zu verändern. Präsidentin Dr. Bergmann - Pohl: Es war ein Geschäftsordnungsantrag. Über den Geschäftsordnungsantrag ist abgestimmt worden, und ihm ist mit großer Mehrheit zugestimmt worden. (Beifall) Abg. de Maiziere (CDU): Ich hätte weniger Bedenken wegen der Einhaltung der Geschäftsordnung als vielmehr, daß wir mit diesem Beschluß materielles Recht ändern. Es gibt ein Gesetz über die Kommunalwahlen, das bestimmte Fristen vorschreibt, zu denen eine Nominierung erfolgen soll. Es müßte demnach meines Erachtens heißen: „In Abänderung des Gesetzes der Volkskammer vom (das Datum ist mir nicht in Erinnerung) über die Kommunalwahl wird die Frist zur Meldung der Kandidaten auf die und die Zeit abgekürzt.“ (Zurufe: Verlängert!) Nein, vom Endpunkt her abgekürzt. Abg. Dehnel (CDU): Vorhin ist mündlich mitgeteilt worden, daß auch etwas hinsichtlich der Möglichkeit von Doppelmandaten geändert werden soll. Es sollte in den schriftlichen Text mit aufgenommen werden, damit es mit beschlossen werden kann. Abg. Höpcke (PDS): Ich wollte nur zur Beruhigung wegen der Geschäftsordnung sagen, daß im § 43 vorgesehen ist, daß Abweichungen von der Geschäftsordnung sehr wohl durch uns selber beschlossen werden können. (Beifall) Präsidentin Dr. Bergmann - Pohl: Ich schlage Ihnen eine löminütige Pause vor. Der Antrag wird noch einmal korrekt formuliert. (Unterbrechung der Sitzung) Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Ich bitte Platz zu nehmen, damit wir mit der Sitzung fortfahren können. Es fehlt noch eine gesamte Fraktion, trotzdem beginnen wir jetzt. Ich möchte das Präsidium jetzt Herrn Dr. Höpp-ner übergeben. Stellvertreter des Präsidenten Dr. Höppner: Wir kommen noch einmal zu unserem Tagesordnungspunkt, den wir mit Zwei-Drittel-Mehrheit zusätzlich auf die Tagesordnung aufgenommen haben. Die Angelegenheit betrifft den Termin, zu dem die Wahlvorschläge für die Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen und Stadtbezirksversammlungen sowie den Gemeindevertretungen eingereicht werden sollen. Wir haben uns inzwischen kundig gemacht, was die Gesetzeslage betrifft. Diese Termine stehen an zwei Stellen. Einmal stehen sie in dem Wahlgesetz, das von der Volkskammer verabschiedet worden ist. Da stehen sie natürlich nicht mit Daten drin, sondern mit Fristen von Wochen bzw. von Tagen. Dann gibt es dazu einen Beschluß des Staatsrates, der das im Blick auf diese spezielle Wahl mit speziellen Terminen versieht. 10;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 10 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 10) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 10 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 10)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Vornahme einer möglichst zuverlässigen Ersteinschätzung der Persönlichkeit, die Auswahl und den Einsatz des Betreuers und die Erarbeitung des Ein-arbeitungsplanes. Nach Auffassung der Autoren handelt es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung und bei anderen Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheit enerJ:J:nJ:eJ In dieser Anlage unterbreiten die Autoren Vorschläge für die Gestaltung der Dokumentierung der Wahrnehmung von Befugnissen des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände von wesentlicher Bedeutung für die Lösung der operativen Aufgaben und Maßnahmen des Aufnahmeprozesses sind und auch bei konsequenter Anwendung und Durchsetzung durch die Mitarbeiter der Linie anzufertigen Durohsuchungsprotokoll. In der Praxis des Untersuchungshaft Vollzuges hat es sich bewährt, wenn bestimmte Auffindungssituationen zusätzlich fotografisch dokumentiert werden.

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