Das subjektive Porträt 1981, Seite 152

Das subjektive Porträt [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 152 (Subj. Port. DDR 1981, S. 152); 4.4. Hinweise über Anwendungsmöglichkeiten subjektiver Porträts zur Personenidentifizierung Die Kenntnis der allgemeinen Grundsätze der Personenidentifizierung bildet eine wesentliche Voraussetzung, subjektive Porträts taktisch-methodisch richtig zur Täterermittlung zu nutzen.34 Das Ziel der operativen Anwendung subjektiver Porträts besteht darin, die Personen durch Porträtidentifizierung oder andere Identifizierungshandlungen festzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein Komplex operativer Fahndungsmaßnahmen festgelegt und verwirklicht, der im Ergebnis zu gewährleisten hat, daß die gesuchte Person ermittelt und wiedererkannt wird. Nachfolgend soll auf die Identifizierung, die auf der Anwendung subjektiver Porträts beruht und die allgemeine Methodik ihrer Durchführung eingegangen werden. Die kriminalistische Identifizierung mit Hilfe von Porträts erfolgt durch ein vergleichendes Studium zwischen äußeren Merkmalen der Gesichter von interessierenden Personen und ihrer Porträts. Wie oben bereits angeführt veranschaulicht ein subjektives Porträt jedoch nicht exakt und nicht vollständig die Merkmale des Äußeren der dargestellten Person. Es wird nur eine Ähnlichkeit der Darstellung erreicht, die den Gesichtstyp charakterisiert. Somit sind gezogene Schlußfolgerungen Aussagen, die sich im wesentlichen auf die Zugehörigkeit der porträtierten Person zu einer Gruppe eines bestimmten Typs von Menschen beziehen. Bestehen zwischen den Merkmalen der porträtierten Person und der Vergleichsperson wesentliche signifikante Unterschiede, kann eine kategorische Aussage über das Vorliegen der Nichtidentität gezogen werden. Ein vorläufiger positiver Schluß auf Identität kann gezogen werden, wenn ein oder mehrere charakteristische Merkmale des Äußeren übereinstimmen und gleichzeitig keine Merkmale vorhanden sind, die sich mit der Identität nicht vereinbaren lassen. Die besondere Bedeutung der charakteristischen Merkmale des Äußeren des Menschen für die Feststellung der Identität erklärt sich daraus, daß diese sowohl bei der Wahrnehmung als auch bei der Beobachtung bewußtseinsmäßig bevorzugt verarbeitet und im Gedächtnis gespeichert werden. Die Empfindung eines wahrgenommenen Merkmals als charakteristisch ist in hohem Maße vom erkennenden Subjekt abhängig. Unabhängig davon ist die Auffälligkeit durch einige allgemeine Gesetzmäßigkeiten bedingt, die es möglich machen, die Gruppen der charakteristischen Merkmale des Äußeren anzugeben. Wichtiges Kriterium der Auffälligkeit ist vor allem die Ungewöhnlichkeit der Ausprägung des Merkmals für den Wiedererkennungszeugen, nach dessen Hinweisen das Porträt angefertigt wird. Alle 152;
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Dokumentation: Das subjektive Porträt [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, W. A. Snetkow, M. A. Sinin, A. Delang (Gesamtredaktion), Ministerium des Innern (MdI), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1981 (Subj. Port. DDR 1981, S. 1-278). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Inhaltsverzeichnis: 0. Einleitung, S. 8; 1. Die Bedeutung und Entwicklung von Mitteln, Methoden und Verfahren zur Herstellung subjektiver Porträts, S. 12; 1.1. Die kriminalistische Bedeutung des subjektiven Porträts, S. 12; 1.2. Kurzer historischer Abriß der Entwicklung von Mitteln, Methoden und Verfahren zur Herstellung subjektiver Porträts in der Kriminalistik, S. 17; 1.3. Die operative Bedeutung der verschiedenen Mittel zur Herstellung subjektiver Porträts, S. 33; 2. Die in den Polizei- und Milizorganen sozialistischer Staaten genutzte Technik zur Feststellung der Person anhand der Merkmale ihres Äußeren, S. 40; 2.1. Die Technik der Montage des Porträts, S. 40; 2.2. Methoden der Montage von Porträts, die in der UdSSR entwickelt wurden und ihre operative Bedeutung, S. 49; 2.2.1. Spezifika bei der Anwendung dieser Methoden, ihre Möglichkeiten und Grenzen, S. 69; 2.3. Die fotografische Reproduktion des montierten Porträts zum Zwecke der weiteren Präzisierung, S. 72; 3. Taktik, Methodik und Organisation des Einsatzes von Methoden und Verfahren zur Anfertigung subjektiver Porträts, S. 74; 3.1. Taktisch-methodische und organisatorische Grundsätze bei der Anwendung der Bildmontagetechnik zur Herstellung subjektiver Porträts, S. 74; 3.2. Die Feststellung und Ermittlung von Wiedererkennungszeugen — eine wesentliche Aufgabe im Stadium des ersten Angriffs, S. 81; 3.3. Die kombinierte Nutzung kriminalistischer Registriermittel für die Auswertung der Aussagen vom Wiedererkennungszeugen zur Täterermittlung, S. 83; 3.4. Organisatorische Vorbereitung einer Porträtreproduktion im Zusammenwirken mit dem Wiedererkennungszeugen, S. 85; 3.5. Die Bedingungen für die Wahrnehmung und deren Reproduktion, S. 90; 3.5.1. Die Wirkung objektiver Faktoren auf die Wahrnehmung und Reproduktion, S. 91; 3.5.2. Subjektive Faktoren und ihre Auswirkung auf die Wahrnehmung und den Reproduktionsprozeß, S. 93; 3.6. Die Kontaktaufnahme mit dem Wiedererkennungszeugen — Vorphase der Porträtreproduktion, S. 97; 3.6.1. Die Vorlage von Täterpersönlichkeiten, S. 100; 3.7. Die systematische Befragung des Wiedererkennungszeugen zur Schaffung subjektiver Porträts, S. 102; 3.7.1. Die Befragung von Kindern und Jugendlichen, S. 106; 3.7.2. Die Befragung gesundheitlich geschädigter Wiedererkennungszeugen, S. 108; 3.7.3. Die Taktik der Befragung mehrerer Wiedererkennungszeugen zur Schaffung subjektiver Porträts, S. 110; 3.7.4. Die Protokollierung der Porträtreproduktion, S. 111; 3.7.4.1. Die Protokollpraxis über die Herstellung subjektiver Porträts in den Milizorganen der UdSSR, S. 113; 3.8. Die Bedeutung einzelner Elemente des Gesichts für die Charakterisierung des Äußeren einer Person in subjektiven Porträts, S. 114; 3.9. Die Einheit von Personenbeschreibung (Wortporträt) und bildhafter Darstellung, S. 122; 3.10. Die Methodik zur Klassifizierung und Kodierung des Porträts, S. 127; 3.11. Anforderungen an die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Spezialisten für Porträtreproduktion, S. 130; 4. Die Formen der kriminalistischen Nutzung subjektiver Porträts, S. 133; 4.1. Mittel, Methoden und Verfahren für die Porträtvervielfältigung, S. 133; 4.1.1. Verwendung der „Vielfach-Negativmaske“, S. 134; 4.1.2. Kopieren auf Rollenfotopapier, S. 136; 4.1.3. Anwendung von Kontaktkopierverfahren, S. 136; 4.1.4. Typografische Verfahren, S. 137; 4.1.5. Die Anwendung von Bildfunk, Fernsehen, Diaprojektion und Bild Veröffentlichungen in der Presse, S. 137; 4.1.6. Sofortbildtechnik (Polaroidverfahren), S. 138; 4.2. Die Bereitstellung subjektiver Porträts für die operative Anwendung, S. 138; 4.2.1. Zur Anwendung subjektiver Porträts bei der Fahndungs- und Ermittlungsarbeit, S. 140; 4.2.2. Die differenzierte Einbeziehung der Werktätigen in die Fahndungsmaßnahmen der Kriminalpolizei, S. 145; 4.3. Die gesellschaftliche Anerkennung der Mitwirkung der Bürger bei der Ermittlung von Straftätern, S. 149; 4.4. Hinweise über Anwendungsmöglichkeiten subjektiver Porträts zur Personenidentifizierung, S. 152; 4.4.1. Besonderheiten der Porträtidentifizierung bei Verwendung subjektiver Porträts, S. 157; 4.4.1.1. Subjektives Porträt — Porträtfoto, S. 157; 4.4.1.2. SubjektivesPorträt — Person, S. 161; 4.4.1.3. Subjektives Porträt — gedankliches Abbild, S. 165; 5. Ausblick auf die Weiterentwicklung der Methodik für die Personen Wiedererkennung in der Kriminalistik, S. 174; 6. Kasuistik — Beispiele zur Anwendung subjektiver Porträts, S. 178; 7. Die Grundelemente der Personenbeschreibung, S. 198; 7.1. Merkmale zur Beschreibung der Person, S. 199; 7.2. Der Mensch, S. 208; 7.3. Operationsnarben, S. 210; 7.4. Der Kopf, S. 215; 7.5. Die Stirn, S. 227; 7.6. Die Nase, S. 234; 7.7. Die Augen, S. 239; 7.8. Das Ohr, S. 246; 7.9. Der Mund und das Gebiß, S. 249; 7.10. Das Kinn, S. 257; 7.11. Das Kopf- und Barthaar, S. 258; 7.12. Der Hals, S. 269; 7.13 Eigenschaften, besondere Merkmale und Gewohnheiten als Identifizierungsmöglichkeiten, S. 270; Quellen und Hinweise, S. 276.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit sind jegliche Untersuchungshandlungen auszurichten. Der Prozeß der Beweisführung ist theoretisch und praktisch stärker zu durchdringen, um die Potenzen der Wahrheitsfindung und der Wahrheitssicherung in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie als dient der Vorbereitung und Durchführung politisch-operativer Prozesse. Durch das Handeln als sollen politisch-operative Pläne, Absichten und Maßnahmen getarnt werden.

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