Das subjektive Porträt 1981, Seite 126

Das subjektive Porträt [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 126 (Subj. Port. DDR 1981, S. 126); Bild 38 a und b Nach dem Waschen und der Leichentoilette Bild 38 a Bild 38 b 126;
Das subjektive Porträt [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 126 (Subj. Port. DDR 1981, S. 126) Das subjektive Porträt [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 126 (Subj. Port. DDR 1981, S. 126)

Dokumentation: Das subjektive Porträt [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, W. A. Snetkow, M. A. Sinin, A. Delang (Gesamtredaktion), Ministerium des Innern (MdI), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1981 (Subj. Port. DDR 1981, S. 1-278). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Inhaltsverzeichnis: 0. Einleitung, S. 8; 1. Die Bedeutung und Entwicklung von Mitteln, Methoden und Verfahren zur Herstellung subjektiver Porträts, S. 12; 1.1. Die kriminalistische Bedeutung des subjektiven Porträts, S. 12; 1.2. Kurzer historischer Abriß der Entwicklung von Mitteln, Methoden und Verfahren zur Herstellung subjektiver Porträts in der Kriminalistik, S. 17; 1.3. Die operative Bedeutung der verschiedenen Mittel zur Herstellung subjektiver Porträts, S. 33; 2. Die in den Polizei- und Milizorganen sozialistischer Staaten genutzte Technik zur Feststellung der Person anhand der Merkmale ihres Äußeren, S. 40; 2.1. Die Technik der Montage des Porträts, S. 40; 2.2. Methoden der Montage von Porträts, die in der UdSSR entwickelt wurden und ihre operative Bedeutung, S. 49; 2.2.1. Spezifika bei der Anwendung dieser Methoden, ihre Möglichkeiten und Grenzen, S. 69; 2.3. Die fotografische Reproduktion des montierten Porträts zum Zwecke der weiteren Präzisierung, S. 72; 3. Taktik, Methodik und Organisation des Einsatzes von Methoden und Verfahren zur Anfertigung subjektiver Porträts, S. 74; 3.1. Taktisch-methodische und organisatorische Grundsätze bei der Anwendung der Bildmontagetechnik zur Herstellung subjektiver Porträts, S. 74; 3.2. Die Feststellung und Ermittlung von Wiedererkennungszeugen — eine wesentliche Aufgabe im Stadium des ersten Angriffs, S. 81; 3.3. Die kombinierte Nutzung kriminalistischer Registriermittel für die Auswertung der Aussagen vom Wiedererkennungszeugen zur Täterermittlung, S. 83; 3.4. Organisatorische Vorbereitung einer Porträtreproduktion im Zusammenwirken mit dem Wiedererkennungszeugen, S. 85; 3.5. Die Bedingungen für die Wahrnehmung und deren Reproduktion, S. 90; 3.5.1. Die Wirkung objektiver Faktoren auf die Wahrnehmung und Reproduktion, S. 91; 3.5.2. Subjektive Faktoren und ihre Auswirkung auf die Wahrnehmung und den Reproduktionsprozeß, S. 93; 3.6. Die Kontaktaufnahme mit dem Wiedererkennungszeugen — Vorphase der Porträtreproduktion, S. 97; 3.6.1. Die Vorlage von Täterpersönlichkeiten, S. 100; 3.7. Die systematische Befragung des Wiedererkennungszeugen zur Schaffung subjektiver Porträts, S. 102; 3.7.1. Die Befragung von Kindern und Jugendlichen, S. 106; 3.7.2. Die Befragung gesundheitlich geschädigter Wiedererkennungszeugen, S. 108; 3.7.3. Die Taktik der Befragung mehrerer Wiedererkennungszeugen zur Schaffung subjektiver Porträts, S. 110; 3.7.4. Die Protokollierung der Porträtreproduktion, S. 111; 3.7.4.1. Die Protokollpraxis über die Herstellung subjektiver Porträts in den Milizorganen der UdSSR, S. 113; 3.8. Die Bedeutung einzelner Elemente des Gesichts für die Charakterisierung des Äußeren einer Person in subjektiven Porträts, S. 114; 3.9. Die Einheit von Personenbeschreibung (Wortporträt) und bildhafter Darstellung, S. 122; 3.10. Die Methodik zur Klassifizierung und Kodierung des Porträts, S. 127; 3.11. Anforderungen an die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Spezialisten für Porträtreproduktion, S. 130; 4. Die Formen der kriminalistischen Nutzung subjektiver Porträts, S. 133; 4.1. Mittel, Methoden und Verfahren für die Porträtvervielfältigung, S. 133; 4.1.1. Verwendung der „Vielfach-Negativmaske“, S. 134; 4.1.2. Kopieren auf Rollenfotopapier, S. 136; 4.1.3. Anwendung von Kontaktkopierverfahren, S. 136; 4.1.4. Typografische Verfahren, S. 137; 4.1.5. Die Anwendung von Bildfunk, Fernsehen, Diaprojektion und Bild Veröffentlichungen in der Presse, S. 137; 4.1.6. Sofortbildtechnik (Polaroidverfahren), S. 138; 4.2. Die Bereitstellung subjektiver Porträts für die operative Anwendung, S. 138; 4.2.1. Zur Anwendung subjektiver Porträts bei der Fahndungs- und Ermittlungsarbeit, S. 140; 4.2.2. Die differenzierte Einbeziehung der Werktätigen in die Fahndungsmaßnahmen der Kriminalpolizei, S. 145; 4.3. Die gesellschaftliche Anerkennung der Mitwirkung der Bürger bei der Ermittlung von Straftätern, S. 149; 4.4. Hinweise über Anwendungsmöglichkeiten subjektiver Porträts zur Personenidentifizierung, S. 152; 4.4.1. Besonderheiten der Porträtidentifizierung bei Verwendung subjektiver Porträts, S. 157; 4.4.1.1. Subjektives Porträt — Porträtfoto, S. 157; 4.4.1.2. SubjektivesPorträt — Person, S. 161; 4.4.1.3. Subjektives Porträt — gedankliches Abbild, S. 165; 5. Ausblick auf die Weiterentwicklung der Methodik für die Personen Wiedererkennung in der Kriminalistik, S. 174; 6. Kasuistik — Beispiele zur Anwendung subjektiver Porträts, S. 178; 7. Die Grundelemente der Personenbeschreibung, S. 198; 7.1. Merkmale zur Beschreibung der Person, S. 199; 7.2. Der Mensch, S. 208; 7.3. Operationsnarben, S. 210; 7.4. Der Kopf, S. 215; 7.5. Die Stirn, S. 227; 7.6. Die Nase, S. 234; 7.7. Die Augen, S. 239; 7.8. Das Ohr, S. 246; 7.9. Der Mund und das Gebiß, S. 249; 7.10. Das Kinn, S. 257; 7.11. Das Kopf- und Barthaar, S. 258; 7.12. Der Hals, S. 269; 7.13 Eigenschaften, besondere Merkmale und Gewohnheiten als Identifizierungsmöglichkeiten, S. 270; Quellen und Hinweise, S. 276.

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung - vom Streit. Der Minister für. Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Oustiz-organen. Die strikte Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlich ;eit in der Untersuchungstätigkeit im allgemeinen und im Beweisführuncsprozeß sowie bei der Realisierunn jeder Klotz.

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