Das subjektive Porträt 1981, Seite 103

Das subjektive Porträt [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 103 (Subj. Port. DDR 1981, S. 103); Porträts wesentlich sind. Bei der Frage nach den besonders eingeprägten Merkmalen kann der Spezialist durch Verweis auf bildlich dargestellte Gesichtselemente Hilfestellung geben, ohne daß dadurch eine suggestive Beeinflussung erfolgen darf. Die Aussagen sind sorgfältig zu analysieren, um festzustellen, ob sie mit den vorher erfaßten objektiven Faktoren vereinbar sind und den subjektiven Bedingungen entsprechen, die beim Wiedererkennungszeugen vorliegen. Wird erkennbar, daß eine Verzerrung des Aussageinhalts dadurch eintritt, daß objektive Faktoren zu einer Sinnestäuschung des Wiedererkennungszeugen führten, ist diese Problematik aufzuklären. Im erforderlichen Maße sind dazu Experimente durchzuführen. Dem Wiedererkennungszeugen ist die Frage zu stellen, ob er wesentliche Elemente des Gesichts skizzieren kann. Dabei ist der Zweck bewußt zu machen, der darin besteht, die visuell registrierten Gesichtselemente so wiederzugeben, wie sie der Wiedererkennungszeuge tatsächlich empfindet. Derartige Skizzen enthalten häufig mehr charakteristische Merkmale der gesuchten Person oder in einer für die Wiedererkennung unverwechselbaren Form als sie eine beliebige verbale Beschreibung erreicht. Besonders Kinder verfügen häufig über die Fähigkeit, Gesehenes plastisch und treffend, auch vereinfachend bildlich darzustellen, während sie noch über relativ wenige Begriffe für eine sachgerechte Beschreibung verfügen. Hat sich der Spezialist im Ergebnis der Aussprache mit dem Wiedererkennungszeugen eine Vorstellung vom Aussehen der gesuchten Person gemacht, kann mit der Anfertigung des subjektiven Porträts begonnen werden. Unabhängig von der Art der gewählten Reproduktionstechnik, ist eine bestimmte in der Praxis bewährte Systematik des Vorgehens zu empfehlen. Zweckmäßig ist es, mit der Darstellung der Kopfform zu beginnen, da sich diese in vielen Fällen gut eingeprägt hat. Innerhalb dieser Form kann dann die geometrische Anordnung der Gesichtselemente entsprechend der Beschreibung variiert werden. Wird hingegen mit der Darstellung der Augen oder der Nase begonnen, weil sich der Wiedererkennungszeuge diese Merkmale besonders gut eingeprägt hat, kann es beim Auflegen der Folien mit der Kopfform zu Komplikationen kommen, weil die Proportionen der Gesichtselemente zueinander nicht stimmen. Zum Beispiel können die Augen für eine schmale Kopfform zu breit ausgewählt sein. Das Resultat wäre, daß sie links und rechts über die Kopfform hinweggehen, oder für eine volle Kopfform im Verhältnis zu schmal sind. Mit Schablonen der Gesichtselemente aus Zeichnungssätzen hat sich für die Kombination folgende Reihenfolge bewährt: 103;
Das subjektive Porträt [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 103 (Subj. Port. DDR 1981, S. 103) Das subjektive Porträt [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, Seite 103 (Subj. Port. DDR 1981, S. 103)

Dokumentation: Das subjektive Porträt [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1981, W. A. Snetkow, M. A. Sinin, A. Delang (Gesamtredaktion), Ministerium des Innern (MdI), Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1981 (Subj. Port. DDR 1981, S. 1-278). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Inhaltsverzeichnis: 0. Einleitung, S. 8; 1. Die Bedeutung und Entwicklung von Mitteln, Methoden und Verfahren zur Herstellung subjektiver Porträts, S. 12; 1.1. Die kriminalistische Bedeutung des subjektiven Porträts, S. 12; 1.2. Kurzer historischer Abriß der Entwicklung von Mitteln, Methoden und Verfahren zur Herstellung subjektiver Porträts in der Kriminalistik, S. 17; 1.3. Die operative Bedeutung der verschiedenen Mittel zur Herstellung subjektiver Porträts, S. 33; 2. Die in den Polizei- und Milizorganen sozialistischer Staaten genutzte Technik zur Feststellung der Person anhand der Merkmale ihres Äußeren, S. 40; 2.1. Die Technik der Montage des Porträts, S. 40; 2.2. Methoden der Montage von Porträts, die in der UdSSR entwickelt wurden und ihre operative Bedeutung, S. 49; 2.2.1. Spezifika bei der Anwendung dieser Methoden, ihre Möglichkeiten und Grenzen, S. 69; 2.3. Die fotografische Reproduktion des montierten Porträts zum Zwecke der weiteren Präzisierung, S. 72; 3. Taktik, Methodik und Organisation des Einsatzes von Methoden und Verfahren zur Anfertigung subjektiver Porträts, S. 74; 3.1. Taktisch-methodische und organisatorische Grundsätze bei der Anwendung der Bildmontagetechnik zur Herstellung subjektiver Porträts, S. 74; 3.2. Die Feststellung und Ermittlung von Wiedererkennungszeugen — eine wesentliche Aufgabe im Stadium des ersten Angriffs, S. 81; 3.3. Die kombinierte Nutzung kriminalistischer Registriermittel für die Auswertung der Aussagen vom Wiedererkennungszeugen zur Täterermittlung, S. 83; 3.4. Organisatorische Vorbereitung einer Porträtreproduktion im Zusammenwirken mit dem Wiedererkennungszeugen, S. 85; 3.5. Die Bedingungen für die Wahrnehmung und deren Reproduktion, S. 90; 3.5.1. Die Wirkung objektiver Faktoren auf die Wahrnehmung und Reproduktion, S. 91; 3.5.2. Subjektive Faktoren und ihre Auswirkung auf die Wahrnehmung und den Reproduktionsprozeß, S. 93; 3.6. Die Kontaktaufnahme mit dem Wiedererkennungszeugen — Vorphase der Porträtreproduktion, S. 97; 3.6.1. Die Vorlage von Täterpersönlichkeiten, S. 100; 3.7. Die systematische Befragung des Wiedererkennungszeugen zur Schaffung subjektiver Porträts, S. 102; 3.7.1. Die Befragung von Kindern und Jugendlichen, S. 106; 3.7.2. Die Befragung gesundheitlich geschädigter Wiedererkennungszeugen, S. 108; 3.7.3. Die Taktik der Befragung mehrerer Wiedererkennungszeugen zur Schaffung subjektiver Porträts, S. 110; 3.7.4. Die Protokollierung der Porträtreproduktion, S. 111; 3.7.4.1. Die Protokollpraxis über die Herstellung subjektiver Porträts in den Milizorganen der UdSSR, S. 113; 3.8. Die Bedeutung einzelner Elemente des Gesichts für die Charakterisierung des Äußeren einer Person in subjektiven Porträts, S. 114; 3.9. Die Einheit von Personenbeschreibung (Wortporträt) und bildhafter Darstellung, S. 122; 3.10. Die Methodik zur Klassifizierung und Kodierung des Porträts, S. 127; 3.11. Anforderungen an die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Spezialisten für Porträtreproduktion, S. 130; 4. Die Formen der kriminalistischen Nutzung subjektiver Porträts, S. 133; 4.1. Mittel, Methoden und Verfahren für die Porträtvervielfältigung, S. 133; 4.1.1. Verwendung der „Vielfach-Negativmaske“, S. 134; 4.1.2. Kopieren auf Rollenfotopapier, S. 136; 4.1.3. Anwendung von Kontaktkopierverfahren, S. 136; 4.1.4. Typografische Verfahren, S. 137; 4.1.5. Die Anwendung von Bildfunk, Fernsehen, Diaprojektion und Bild Veröffentlichungen in der Presse, S. 137; 4.1.6. Sofortbildtechnik (Polaroidverfahren), S. 138; 4.2. Die Bereitstellung subjektiver Porträts für die operative Anwendung, S. 138; 4.2.1. Zur Anwendung subjektiver Porträts bei der Fahndungs- und Ermittlungsarbeit, S. 140; 4.2.2. Die differenzierte Einbeziehung der Werktätigen in die Fahndungsmaßnahmen der Kriminalpolizei, S. 145; 4.3. Die gesellschaftliche Anerkennung der Mitwirkung der Bürger bei der Ermittlung von Straftätern, S. 149; 4.4. Hinweise über Anwendungsmöglichkeiten subjektiver Porträts zur Personenidentifizierung, S. 152; 4.4.1. Besonderheiten der Porträtidentifizierung bei Verwendung subjektiver Porträts, S. 157; 4.4.1.1. Subjektives Porträt — Porträtfoto, S. 157; 4.4.1.2. SubjektivesPorträt — Person, S. 161; 4.4.1.3. Subjektives Porträt — gedankliches Abbild, S. 165; 5. Ausblick auf die Weiterentwicklung der Methodik für die Personen Wiedererkennung in der Kriminalistik, S. 174; 6. Kasuistik — Beispiele zur Anwendung subjektiver Porträts, S. 178; 7. Die Grundelemente der Personenbeschreibung, S. 198; 7.1. Merkmale zur Beschreibung der Person, S. 199; 7.2. Der Mensch, S. 208; 7.3. Operationsnarben, S. 210; 7.4. Der Kopf, S. 215; 7.5. Die Stirn, S. 227; 7.6. Die Nase, S. 234; 7.7. Die Augen, S. 239; 7.8. Das Ohr, S. 246; 7.9. Der Mund und das Gebiß, S. 249; 7.10. Das Kinn, S. 257; 7.11. Das Kopf- und Barthaar, S. 258; 7.12. Der Hals, S. 269; 7.13 Eigenschaften, besondere Merkmale und Gewohnheiten als Identifizierungsmöglichkeiten, S. 270; Quellen und Hinweise, S. 276.

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit , hat der verantwortliche Vorführoffizier den Vorsitzenden des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen. Im Weiteren ist so zu handeln, daß die Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit eingehalten werden. Über derartige Sachverhalte ist den Leitern der Abteilungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den verantwortlichen Vorführoffizieren Meldung zu erstatten.

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