Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz der Deutschen Demokratischen Republik 1968, Seite 94

Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 94 (SVWG DDR 1968, S. 94); 94 A. SVWG-Erläuterungen Kapitel V (Jugendhilfeverordnung) vom 3. März 1966.40 Hier wird bereits in den Grundsätzen (§§ 2 und 3) festgelegt, daß die Organe der Jugendhilfe das zielgerichtete Zusammenwirken der für die Erziehung Verantwortlichen zur Umerziehung erziehungsschwieriger und straffälliger Minderjähriger organisieren; die ihnen übertragenen Aufgaben auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen lösen (eine solche Grundlage bilden auch das SVWG und die anderen Straf rech tsnormen, wie z. B. § 21 StPO). Die Einbeziehung der Eltern oder Erziehungsberechtigten ergibt sich sowohl aus der in Artikel 38 Abs. 4 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik enthaltenen Verpflichtung für die gesellschaftlich adäquate Erziehung der Kinder als auch aus der Bestimmung der Strafprozeßordnung, daß im Strafverfahren gegen Jugendliche die Eltern und anderen Erziehungsberechtigten entsprechend ihrer Verantwortung für die Erziehung der Jugendlichen im Verfahren mitzuwirken haben (§ 21 Abs. 3 StPO). Diese prinzipiellen Forderungen widerspiegeln sich auch in Absatz 3 als Verpflichtung für den sozialistischen Strafvollzug sehr deutlich. Vollzug der Freiheitsstrafe in Jugendstrafanstalten § 39 (1) In den Jugendstrafanstalten ist die allgemeine und berufliche Ausbildung in engem Zusammenwirken mit sozialistischen Großbetrieben zu gewährleisten. Die Ausbildung ist so zu gestalten, daß sie den volkswirtschaftlichen Erfordernissen entspricht und die perspektivische Entwicklung der Jugendlichen fördert. (2) In den Jugendstrafanstalten ist die Erfüllung der Berufsschulpflicht zu gewährleisten. Sie hat auf der Grundlage der staatlichen Ausbildungsprinzipien zu erfolgen. Die Jugendlichen sind zur Teilnahme am allgemeinbildenden und berufsbildenden Unterricht verpflichtet. (3) Durch die Inhaftierung unterbrochene Berufsausbildungsmaßnahmen sind nach Möglichkeit weiterzuführen. (4) Für begonnene und bis zur Entlassung aus der Jugendstrafanstalt nicht beendete Bcrufsausbildungsmaßnahmen ist im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung die Fortsetzung der Berufsausbildung nach der Entlassung zu sichern. Die Leiter der Jugendstrafanstalten haben in Verbindung mit den örtlichen Organen die dazu notwendigen Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten. 40 Die Jugendhilleverordnung ist in der Gesetzessammlung für den Strafvollzug, Teil C 3/1, erfaßt.;
Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 94 (SVWG DDR 1968, S. 94) Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 94 (SVWG DDR 1968, S. 94)

Dokumentation: Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Ministerium des Innern (MdI) der Deutschen Demokratischen Republik, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1969 (SVWG DDR 1968, S. 1-302).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Venvahrräume weitgehend gesichert wird daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente übe rwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer besonders bedeutsamen staatlichen oder gesellschaftlichen Stellung bsw, ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit für den Gegner besonders interessant sind und vor seinen Angriffen geschützt werden müssen.

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