Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz der Deutschen Demokratischen Republik 1968, Seite 88

Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 88 (SVWG DDR 1968, S. 88); 88 A. SVWG-Erläuterungen Kapitel IV (2) Die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen darf den Grad der Gefährlichkeit des Anlasses nicht übersteigen und nicht länger als notwendig andauern. Ihre Anwendung schließt Disziplinarmaßnahmen oder eine strafrechtliche Verfolgung nicht aus. (3) Sicherungsmaßnahmen sind: 1. Absonderung durch Unterbringung in Einzelhaft; 2. Entzug von Einrichtungs- oder sonstigen Gegenständen mit Ausnahme des Entzuges der Beleuchtung; 3. Anwendung körperlicher Gewalt mit oder ohne Hilfsmittel; 4. Anwendung der Schußwaffe entsprechend den Schußwaffengebrauchsbestimmungen. Erläuterung Bei den Sicherungsmaßnahmen handelt es sich nicht um Maßnahmen disziplinärer Art. Sie dienen ausschließlich dazu, eine die Sicherheit, Ordnung und Ruhe in einer Strafvollzugseinrichtung sowie das Zusammenleben der Strafgefangenen untereinander außerordentlich störende, gegenwärtige oder beweisbar unmittelbar bevorstehende grobe, die allgemeine Ordnung beeinträchtigende Handlung Strafgefangener zu unterbinden oder ihr vorzubeugen. In Absatz I und 2 werden sowohl der Anlaß als auch die Dauer ihrer Anwendung und in Absatz 3 ihre Formen exakt kodifiziert. Im Zusammenhang mit den Möglichkeiten der Anwendung von Sicherungsmaßnahmen nach Abs. 1 ist jedoch darauf hinzuweisen, daß diese sich nicht erst aus der Tatsache ihrer unmittelbaren Realisierung ergeben müssen. Die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen ist unter Beachtung der Bestimmungen in Abs. 2 durchaus auch im Stadium der Vorbereitung oder bei erkennbaren Versuchen solcher Handlungen (vgl. dazu auch § 21 StGB sowie Erläuterungen zu §§ 16 17, 19 und 25 SVWG) möglich. Die Voraussetzungen oder Bedingungen für die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen können z. B. bei der Vorbereitung des Entweichens aus gesetzlich angeordnetem Freiheitsentzug dadurch vorhanden sein, daß Strafgefangene sich Zivilkleidung und Geld beschaffen, Verbindungen zu Personen gesucht oder aufgenommen haben, um sich ihrer Unterstützung bei der strafbaren Handlung zu versichern oder durch illegale Nachrichten entsprechende andere Vorbereitungskontakte schufen. Ebenso darf im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Anwendung von Sicherungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit einer Strafvollzugseinrichtung nicht nur das aktive Handeln von einzelnen Strafgefangenen gegen die Sicherheit gesehen werden. Die Notwendigkeit kann sich auch hier beispielsweise aus einer Beeinträchtigung der Sicherheit der Strafvollzugseinrichtung von außen ergeben.;
Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 88 (SVWG DDR 1968, S. 88) Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 88 (SVWG DDR 1968, S. 88)

Dokumentation: Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Ministerium des Innern (MdI) der Deutschen Demokratischen Republik, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1969 (SVWG DDR 1968, S. 1-302).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,. Angriff auf Leben und Gesundheit von Angehörigen der Grenztruppen Personen gefährdeten. In diesem Zusammenhang konnten weitere Erkenntnisse über eine in Westberlin existierende Gruppe von Provokateuren, die in der Vergangenheit mindestens terroristische Anschläge auf die Staatsgrenze der gibt, rechtzeitig solche politisch-operativen Sicherungsmaßnahmen eingeleitet werden, die eine P.ealisierung, ein Wirksamwerden auf jeden Pall verhindern. Die konsequente Erfüllung dieser Aufgabe gewinnt unter den neuen Bedingungen weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Staatsgrenze und das Grenzgebiet vor Angriffen aus der Tiefe frei zu halten. Die bestehenden Sicherungsvarianten sind vor allem unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Lagebedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, leistet der UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit, insbesondere im Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahren, bei der Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie erteilten Auflagen und ihrer Durchsetzung auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

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