Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz der Deutschen Demokratischen Republik 1968, Seite 77

Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 77 (SVWG DDR 1968, S. 77); Erziehung im Strafvollzug §§ 30, 31 77 den Strafgefangenen gemäß Absatz 4 mit entsprechenden Dokumenten öffentlicher Bildungseinrichtungen (Teilnahmebescheinigungen, Zeugnisse) bestätigt. Der allgemeinbildende Unterricht wird vorrangig auf junge Strafgefangene konzentriert, die über keinen Abschluß einer 8. Klasse einer allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule sowie über keine Berufsausbildung verfügen, und auf solche Strafgefangene, bei denen das niedrige Bildungsniveau als kriminalitätsbegünstigend einzuschätzen ist. (Bezüglich der Aus- und Weiterbildung jugendlicher Strafgefangener wird auf die Erläuterungen zu Kapitel V verwiesen.) Ältere Strafgefangene sind nur dann zu erfassen, wenn durch die Teilnahme am allgemeinbildenden Unterricht die Gesamterziehung und damit auch die Wiedereingliederung wesentlich unterstützt werden. Sehr wichtig für die Erziehungsarbeit im sozialistischen Strafvollzug ist auch die kulturelle Erziehung der Strafgefangenen. Sie soll ihr geistig-kulturelles Niveau systematisch heben und sie bewegen, ihr Leben kulturvoll zu gestalten sowie die arbeitsfreie Zeit für die Entwicklung ihrer Persönlichkeit zweckmäßig zu nutzen. Neben einer gelenkten Literaturarbeit, der Einbeziehung von Film, Funk und Fernsehen, wird der Durchführung kultureller Veranstaltungen einschließlich der Arbeit in Kulturgruppen und der kulturellen Selbstbetätigung (bei Jugendlichen besonders auch in Zirkeln und Arbeitsgemeinschaften) große Aufmerksamkeit gewidmet. Die körperliche Ertüchtigung Strafgefangener soll ihnen zur Gesunderhaltung dienen, ihre geistige und körperliche Leistungsfähigkeit steigern, die Erziehung zur Disziplin und Ordnung unterstützen sowie die Entwicklung positiver Charaktereigenschaften fördern. Sie wird vornehmlich in Form von gymnastischen Übungen und von Ordnungsübungen durchgeführt. In bestimmtem Umfang sind darüber hinaus leichtathletische Disziplinen, Mannschaftsspiele und Wettkämpfe gestattet. Die Durchführung des Freizeitsportes bei jugendlichen Strafgefangenen muß den Sportunterricht der Berufsschulen sinnvoll ergänzen. § 31 Erziehung zu Ordnung und Disziplin (1) Die Gewöhnung der Strafgefangenen an Ordnung und Disziplin ist ein wesentlicher Bestandteil ihrer Erziehung, für ihr Verhalten sowohl im Strafvollzug als auch nach ihrer Entlassung. (2) In Durchführung dieses Gesetzes sind Hausordnungen zu erlassen, die die Verhaltensregeln der Strafgefangenen gegenüber den Strafvoll-zugsangehörigen, anderen Personen und untereinander sowie die Regelung des Tagesablaufes in den Strafvollzugscinrichtungen zu enthalten haben.;
Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 77 (SVWG DDR 1968, S. 77) Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 77 (SVWG DDR 1968, S. 77)

Dokumentation: Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Ministerium des Innern (MdI) der Deutschen Demokratischen Republik, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1969 (SVWG DDR 1968, S. 1-302).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte. Der zielgerichtete Einsatz der.

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