Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz der Deutschen Demokratischen Republik 1968, Seite 57

Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 57 (SVWG DDR 1968, S. 57); Differenzierung im Strafvollzug §§ 18, 19 57 Eine Unterbringung der Strafgefangenen der erleichterten Vollzugsart in ständig offenen Verwahrräumen bedeutet, daß sich diese innerhalb des Verwahr- oder Arbeitsbereiches einer Strafvollzugseinrichtung völlig frei und ohne Aufsicht zu bewegen vermögen. Es bestehen also hier Bedingungen, die dem Leben in der Freiheit am nächsten kommen. Die in den vorerwähnten Punkten angeführten Ausnahmefestlegungen setzen voraus, daß Anhaltspunkte oder Tatsachen vorhanden sind, wie sie bereits in den Erläuterungen zum § 16 beschrieben wurden. Dem Charakter der erleichterten Vollzugsart entspricht die durch das Oberste Vollzugsorgan festgelegte besondere Vergünstigung, daß Strafgefangenen, die einer bewachungslosen Brigade angehören, im Ausnahmefall auch die Erlaubnis erteilt werden kann, sich mit ihren Angehörigen während des Besuches außerhalb der Strafvollzugseinrichtung aufzuhalten. § 19 Vollzug der Arbeitserziehung (1) Der Vollzug der Arbeitserziehung ist unter Beachtung der Persönlichkeit und des Vorlebens der Strafgefangenen in einer allgemeinen oder einer strengen Vollzugsart durchzuführen. Im Vollzug der Arbeitserziehung sind die Strafgefangenen durch die Erziehung zur Arbeit auf ihre soziale Einordnung vorzubereiten, und es ist ihnen ein gesellschaftliches Pflichtbewußtsein anzuerziehen. (2) In die allgemeine Vollzugsart sind erstmalig zu Arbeitserziehung Verurteilte aufzunehmen, sofern sie nicht gemäß Abs. 3 Ziff. 3 in der strengen Vollzugsart zu erfassen sind. (3) In die strenge Vollzugsart sind zu Arbeitserziehung Verurteilte aufzunehmen, 1. bei denen die Aussetzung der Arbeitserziehung auf Bewährung widerrufen wurde; 2. die erneut zu Arbeitserziehung verurteilt wurden; 3. die mehrfach wegen einer vorsätzlichen Straftat mit einer anderen Strafe mit Freiheitsentzug vorbestraft sind. Erläuterung Eine Verurteilung zu Arbeitserziehung erfolgt nur bei einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten gemäß § 249 StGB. Eine solche Gefährdung liegt vor, wenn sich eine Person obwohl sie arbeitsfähig ist aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, wenn sie der Prostitution nachgeht oder sich auf andere unlautere Weise Mittel für ihren Lebensunterhalt verschafft. Die Arbeitserziehung als Strafe mit Freiheitsentzug ist also eindeutig gegen unbelehrbare Arbeitsbummelanten, Arbeitsscheue und parasitäre Elemente ge-;
Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 57 (SVWG DDR 1968, S. 57) Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 57 (SVWG DDR 1968, S. 57)

Dokumentation: Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Ministerium des Innern (MdI) der Deutschen Demokratischen Republik, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1969 (SVWG DDR 1968, S. 1-302).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte. Der zielgerichtete Einsatz der.

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