Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz der Deutschen Demokratischen Republik 1968, Seite 43

Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 43 (SVWG DDR 1968, S. 43); Differenzierung im Strafvollzug 43 Kapitel III Differenzierung im Strafvollzug Die Differenzierung im sozialistischen Strafvollzug entspricht dem Grundanliegen des gesamten Strafverfahrens. Damit werden sowohl die Straftaten und ihre Schwere als auch die Persönlichkeit der Rechtsbrecher im Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug berücksichtigt. Das Prinzip der Differenzierung im sozialistischen Strafvollzug ist eine Hauptmethode seiner Gestaltung und Ausgestaltung. Die Differenzierungsentscheidungen im Strafvollzug bilden keine starre, unwandelbare Regel, sondern sind unter Berücksichtigung des dem sozialistischen Strafvollzug innewohnenden Schutz- und Erziehungsgedankens entwicklungsabhängig und dementsprechend auf eine gesellschaftliche wie individuelle Perspektive gerichtet. Die Differenzierung schafft die Ausgangsbedingungen für die Besonderheiten der Vollzugsgestaltung in den einzelnen Vollzugsarten. Sie dient so vom Grundsatz her dazu, entsprechend den gerichtlichen Entscheidungen, die im Interesse der sozialistischen Gesellschaft, des sozialistischen Staates und seiner Ordnung sowie jedes seiner Bürger auch des Strafgefangenen selbst notwendigen Sicherungs- und Erziehungsmaßnahmen im Strafvollzug einzuleiten und exakt durchzuführen.23 Die Differenzierung ist ein generelles Merkmal der Gestaltung des Strafvollzuges und darf keinesfalls etwa nur unter dem Aspekt persönlicher Vergünstigungen oder Nachteile für einzelne Strafgefangene aufgefaßt werden. Sie ist erforderlich, um erstens auf der Grundlage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und in umfassender Einschätzung der Persönlichkeit der Rechtsbrecher die für die Erziehung notwendige Wirksamkeit zu erreichen. Zweitens geht es darum, durch unterschiedliche Vollzugsarten, und damit auch unterschiedliche Ordnungsbedingungen, nicht nur allgemeine erzieherische Unterschiedlichkeiten zu schaffen, sondern auch planmäßig Anreize, Stimuli zur positiven Entwicklung des Verhaltens der Strafgefangenen richtig zur Wirkung zu bringen. Damit wird auch durch die Differenzierung die progressive Entwicklung im Erziehungsprozeß des sozialistischen Strafvollzuges ermöglicht und gefördert. Die Elementarrechte der Strafgefangenen, wie zum Beispiel die Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der materiellen und medizinischen Versorgung oder der Vergütung der Arbeitsleistungen überhaupt, werden davon nicht berührt. So wird auch im sozialistischen Straf- 23 Vgl. dazu auch Buchholz, „Durch stärkere Differenzierung zu höherer Wirksamkeit“, Forum der Kriminalistik (1967) 8, S. 37 39; S z k i b i k , „Sozialistischer Strafvollzug Erziehung durch Arbeit“, a.a. O., S. 55 60. Für die differenzierte Gestaltung des sozialistischen Strafvollzuges sind darüber hinaus vom prinzipiellen Anliegen her obwohl noch in den Details auf den Bechtspflegeerlaß des Staatsrates bezogen vergleichbar: Mehner, „Probleme der Differenzierung im Strafvollzug“, Schriftenreihe der Deutschen Volkspolizei (1963) 5, S. 464 474; Mehner/Sachse/Neumann, „Die nächsten Schritte bei der Differenzierung des Vollzuges der Freiheitsstrafen“, Schriftenreihe der Deutschen Volkspolizei (1965) 4, S. 401-412.;
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Dokumentation: Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Ministerium des Innern (MdI) der Deutschen Demokratischen Republik, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1969 (SVWG DDR 1968, S. 1-302).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Stellung bestimmter Hintermänner im In- Ausland, aus den mit einer Inhaftierung verbundenen möglichen nationalen oder auch internationalen schädlichen Auswirkungen für die Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen. Zur Durchführung spezifischer operativ-technischer Aufgaben in den Untersuchungshaftanstalten ist eine enge Zusammenarbeit unerläßlich, um neue operativ-technische Mittel zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Sicherheit und Ordnung. Das Staatssicherheit führt den Kampf gegen die Feinde in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen zu unterbinden.

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