Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz der Deutschen Demokratischen Republik 1968, Seite 35

Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 35 (SVWG DDR 1968, S. 35); Aufgaben und Struktur der Vollzugsorgane §§ 8, 9 35 nung und Sicherheit ständig zu verstärken. Durch die vorbeugende Arbeit im Zusammenwirken mit allen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen und in enger Zusammenarbeit mit der Bevölkerung bei der Beseitigung der Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen, haben die Organe des Ministeriums des Innern einen widitigen Beitrag zur schrittweisen Verdrängung der Kriminalität aus dem Leben der Gesellschaft und damit auch einen aktiven Beitrag zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie zu leisten. In diesem Komplex nimmt der sozialistische Strafvollzug eine ganz besondere Stellung ein. Aus der Bestimmung der Zuständigkeit für die Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und damit auch der Strafen mit Freiheitsentzug ergibt sich die konkrete Verantwortlichkeit des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei für den Vollzug dieser Strafen dem Ministerrat gegenüber. Damit wird zugleich den Forderungen des Artikels 80 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, des Gesetzes über den Ministerrat vom 17. April 1963 sowie dem Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Weiterentwicklung und Vereinfachung der staatlichen Führungstätigkeit in der zweiten Etappe des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung vom 14. Januar 196622 Rechnung getragen, die festlegen, daß der Ministerrat als Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrates für die Durchführung der Politik des Arbeiter-und-Bauern-Staates auf der Grundlage der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Erlasse und Besdilüsse des Staatsrates verantwortlich ist und die Tätigkeit der einzelnen Ministerien anleitet, koordiniert und kontrolliert; jeder Minister das ihm übertragene Aufgabengebiet selbstverantwortlich leitet und damit zu gewährleisten hat, daß die grundsätzlichen Entscheidungen für die Entwicklung ihrer Bereiche verantwortungsbewußt und rechtzeitig getroffen werden. Die besondere Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Militärpersonen und von Strafarrest ergibt sich aus § 339 Abs. 4 StPO. § 9 (1) Die Verwaltung Strafvollzug ist das Oberste Vollzugsorgan. (2) Strafvollzugseinrichtungen sind Strafvollzugsanstalten, Strafvollzugskommandos, Jugendstrafanstalten, Arbeitserziehungskommandos, Jugendhäuser und Haftkrankenhäuser sowie Strafvollzugs-, Strafhaft-, Jugendhaft-, Arbeitserziehungs- und Militär-Strafarrestabteilungen. Sie sind Vollzugsorgane. 22 s. Gesetzessammlung für den Strafvollzug. Teil A 2/1 und A 2/2.;
Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 35 (SVWG DDR 1968, S. 35) Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 35 (SVWG DDR 1968, S. 35)

Dokumentation: Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Ministerium des Innern (MdI) der Deutschen Demokratischen Republik, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1969 (SVWG DDR 1968, S. 1-302).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gewinnen wollten. Obwohl in beiden Fällen bereits Gespräche mit feindlichnegativen Personen geführt wurden, war es noch zu keinem organisatorischen Zusammenschluß gekommen.

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