Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz der Deutschen Demokratischen Republik 1968, Seite 26

Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 26 (SVWG DDR 1968, S. 26); :e A. SVWG-Erläuterungen Kapitel I Erläuterung Die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit, die das sozialistische Strafrecht und die Strafrechtspflege in der Deutschen Demokratischen Republik insgesamt kennzeichnet, ist auch im sozialistischen Strafvollzug unverbrüchliches Gebot. Im sozialistischen Staat ist gegenüber dem Gesetzesverletzer die Achtung der Menschenwürde, ebenso wie jedem anderen Bürger gegenüber, selbstverständlich und unbedingt verbindlich. Die Grundlage dazu ist in den Artikeln 86, 90 und 99 der Verfassung de: Deutschen Demokratischen Republik gegeben. Sie legen fest, daß die sozialistische Gesellschaft, die politische Macht des werktätigen Volkes, ihre Staats- und Rechtsordnung die grundlegende Garantie für die Einhaltung und die Verwirklichung der Verfassung im Geiste der Gerechtigkeit, Brüderlichkeit und Menschlichkeit sind; die Rechtspflege der Durchführung der sozialistischen Gesetzlichkeit, dem Schutz und der Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Staats- und Gesellschaftsordnung sowie dem Schutz der Freiheit, des friedlichen Lebens, der Rechte und der Würde der Menschen dient; die Rechte der Bürger im Zusammenhang mit einem Strafverfahren nur insoweit eingeschränkt werden dürfen, wie dies gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Diese Prinzipien widerspiegeln sich in den im Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik enthaltenen Grundsätzen des sozialistischen Strafrechts, die auch für die Gestaltung des sozialistischen Strafvollzuges verbindlich sind. So zeigt sich gerade in diesen Bestimmungen der humanistische Wesenszug, der dem sozialistischen Strafrecht eigen ist. In dem in Absatz 1 enthaltenen Grundsatz, beim Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten, drückt sich die gesetzliche Garantie dafür aus, daß die gesamte Vollzugsgestaltung nur auf der Grundlage dieses Gesetzes und seiner Durchführungsbestimmungen erfolgt. Es können nur solche vollzugsgestaltenden Maßnahmen angewandt werden, die dem Anliegen der sozialistischen Strafgesetze insgesamt dem Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz und seinen Durchführungsbestimmungen im besonderen gerecht werden. Die Beachtung und unbedingte Gewährleistung dieses Prinzips ist auch eine notwendige Voraussetzung dafür, daß Gerechtigkeit und Achtung der Menschenwürde ein unverbrüchliches Gebot darstellen. Gerechtigkeit gegenüber jedem Strafgefangenen heißt, eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende exakte Behandlung während der gesamten Vollzugsdurchführung, eine konsequente Durchsetzung der den Verurteilten übertragenen Pflichten, aber auch die stete Gewährleistung seiner Rechte in jeder Phase des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug zu sichern. Eine Einschränkung dieser Rechte ist nur insoweit möglich, als das durch Gesetz zulässig ist.;
Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 26 (SVWG DDR 1968, S. 26) Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 26 (SVWG DDR 1968, S. 26)

Dokumentation: Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Ministerium des Innern (MdI) der Deutschen Demokratischen Republik, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1969 (SVWG DDR 1968, S. 1-302).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Gestaltung des Aufenthaltes in diesen, der des Gewahrsams entspricht. Die Zuführung zum Gewahrsam ist Bestandteil des Gewahrsams und wird nicht vom erfaßt. Der Gewahrsam ist auf der Grundlage der gemeinsamen Lageeinschätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheitan Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter strikter Wahrung ihrer spezifischen Verantwortung ständig zu gewährleisten, sind die Kräfte und Mittel Staatssicherheit noch stärker auf die Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben auszuschöpfen. Zu beachten ist jedoch, daß es den Angehörigen Staatssicherheit nur gestattet ist, die im Gesetz normierten Befugnisse wahrzunehmen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X