Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz der Deutschen Demokratischen Republik 1968, Seite 251

Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 251 (SVWG DDR 1968, S. 251); Strafregistergesetz 251 § 3 Zuständigkeit des Strafregisters Das Strafregister für die Deutsche Demokratische Republik ist zuständig für 1. Personen, die von einem Gericht der Deutschen Demokratischen Republik verurteilt oder gegen die von einem solchen Gericht andere eintragungspflichtige Maßnahmen angeordnet wurden; 2. Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, die von einem Gericht außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik wegen einer nach den Gesetzen der Deutschen Demokratischen Republik strafbaren Handlung verurteilt oder gegen die von einem solchen Gericht andere eintragungspflichtige Maßnahmen angeordnet wurden; 3. Personen, die in der Deutschen Demokratischen Republik ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben und von einem Gericht außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik wegen einer nach den Gesetzen der Deutschen Demokratischen Republik strafbaren Handlung verurteilt oder gegen die von einem solchen Gericht andere eintragungspflichtige Maßnahmen angeordnet wurden. Kapitel II Eintragungspflichtige Tatsachen § 4 Verurteilung auf Bewährung § 5 Geldstrafe als Hauptstrafe § 6 Öffentlicher Tadel (1) Der Ausspruch eines öffentlichen Tadels gemäß § 37 StGB ist im Strafregister einzutragen, sofern das Gericht nicht festlegt, daß keine Eintragung erfolgt. § 7 Fachärztliche Heilbehandlung § 8 Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung § 9 Strafen mit Freiheitsentzug (1) Die Verurteilung zu einer der im § 38 Abs. 1 StGB genannten Strafen mit Freiheitsentzug Freiheitsstrafe, Haftstrafe und Arbeitserziehung ist im Strafregister einzutragen.;
Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 251 (SVWG DDR 1968, S. 251) Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 251 (SVWG DDR 1968, S. 251)

Dokumentation: Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Ministerium des Innern (MdI) der Deutschen Demokratischen Republik, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1969 (SVWG DDR 1968, S. 1-302).

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