Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz der Deutschen Demokratischen Republik 1968, Seite 140

Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 140 (SVWG DDR 1968, S. 140); 140 A. SVWG-Erläuterungen Kapitel IX Erläuterung Der wesentliche Inhalt der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft auf dem Gebiete der Strafvollzugsaufsicht ist aus Absatz 1 ersichtlich; Absatz 2 gibt zum Inhalt, Umfang und zur Form der Strafvollzugsaufsichtstätigkeit der Staatsanwaltschaft Auskunft. Die Aufsicht über die fristgemäße Einleitung des Strafvollzuges und die richtige Strafzeitberechnung ist deshalb von besonderer Wichtigkeit, weil die Durchsetzung des Prinzips der Beschleunigung für die Wirksamkeit des Strafvollzuges von großer Bedeutung für den Rechtsverletzer ist und sich in der richtigen Strafzeitberechnung das im Strafvollzug bestimmende Element der Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit deutlich ausdrückt. Die Aufsicht der Staatsanwaltschaft über die Erziehung der Strafgefangenen erfaßt insbesondere die Durchsetzung der Differenzierungsgrundsätze in den verschiedenen Strafvollzugseinrichtungen und Vollzugsarten, die Anwendung der Formen und Methoden der kollektiven und individuellen erzieherischen Einflußnahme, die dem Erziehungsziel dienende Nutzung der Möglichkeit zur Übertragung bestimmter Aufgaben und Funktionen an Strafgefangene sowie die richtige, den Differenzierungsgrundsätzen entsprechende Anwendung von Anerkennungen und Disziplinarmaßnahmen. Im Bereich der Erziehungsarbeit kommt es vor allem auf die richtige Kontrolle der Organisierung der gesellschaftlich nützlichen Arbeit für die Strafgefangenen in den einzelnen Strafvollzugseinrichtungen und damit im Zusammenhang stehenden Fragen an. Das sind die Berücksichtigung des Gesundheitszustandes der Strafgefangenen, ihrer beruflichen Qualifikation, ihres Bildungsstandes sowie ihrer sonstigen Kenntnisse, die Organisierung des Wettbewerbs, die Entwicklung von Leistungsvergleichen sowie die richtige Anwendung der vielfältigen Formen ökonomischer Hebel, die Durchführung von Produktionsberatungen, die Regelung der Vergütung und Prämiierung der Strafgefangenen, die richtige Durchsetzung des Leistungsprinzips sowie die Durchführung der Berufsausbildung und Qualifizierung. In engem Zusammenhang damit steht die Aufsicht der Staatsanwaltschaft über die Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Strafvollzugseinrichtungen. Bei der Aufsicht über die Einhaltung und Durchsetzung der Bestimmungen über die Sicherheit und Ordnung in den Strafvollzugseinrichtungen konzentriert sich die Tätigkeit des Staatsanwaltes auf die Anwendungspraxis von Sicherungsmaßnahmen, auf die Überweisung Strafgefangener in andere Vollzugsarten, die Einleitung und Durchführung von Ermittlungsverfahren gegen Strafgefangene sowie auf die Durchsetzung der Schadensersatzleistungen im Falle der materiellen Verantwortlichkeit der Verurteilten. Die Aufsicht der Staatsanwaltschaft bei der Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung richtet sich insbesondere auf die rechtzei-;
Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 140 (SVWG DDR 1968, S. 140) Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 140 (SVWG DDR 1968, S. 140)

Dokumentation: Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Ministerium des Innern (MdI) der Deutschen Demokratischen Republik, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, Berlin 1969 (SVWG DDR 1968, S. 1-302).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen neben ihren Ursachen als sozial relevante Erscheinungen auch soziale Bedingungen haben, die als gesellschaftliches Gesamtphänomen auf treten, folgt, daß die vorbeugende Tätigkeit auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse des Quartals folgende Einschätzung treffen: Im Quartal wurden weitere Personen wegen des dringenden Verdachtes der Spionagetätigkeit für imperialistische Geheimdienste festgenommen; damit erhöht sich die Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahrer ist es erforderlich, die sich aus diesen sowio im Ergebnis der Klärung des Vorkommnisses ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben für die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

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